"die Religionszugehörigkeit des dreijährigen Jungen.... bereits festzulegen"

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    • "die Religionszugehörigkeit des dreijährigen Jungen.... bereits festzulegen"

      Eltern dürfen ihr Kind nicht in einem bestimmten religiösen Glauben erziehen, wenn sie sich nicht darüber einig sind, welcher Glaube das sein soll. Das schließlich eingeschaltete Oberlandesgericht Karlsruhe befand: Aus Gründen des Kindeswohls bestehe kein Anlass, die Religionszugehörigkeit des dreijährigen Jungen, der nach Ansicht des türkischen Vaters beschnitten werden sollte, bereits festzulegen. Die Eltern müssten sich in „religiöser Toleranz untereinander üben“. Der Vater folgte dem (Az.: 20 UF 152/15).
      2012 wurde immer gesagt, durch die Genitalverstümmelung würde überhaupt nichts festgelegt, man könne ja später immer noch Buddhist werden...


      ovb-online.de/wirtschaft/kinde…-einig-sind-10182997.html

      Aber das ganze läuft mal wieder unter dem Motto "Lügenpresse" ;)

      Es ging bei dem Streit nicht um BGM, sondern die Mutter wollte das alleinige Sorgerecht bzgl. der Religionszugehörigkeit haben.

      OLG Karlsruhe:

      Maßgebend hierfür ist im Wesentlichen das geringe Alter des Kindes M. von knapp drei Jahren. M. ist, wie auch der Verfahrensbeistand aufgezeigt hat, nicht in der Lage, Fragen des religiösen Bekenntnisses sinnvoll zu verstehen. Er ahmt lediglich das ihm von seinen Eltern aufgezeigte Verhalten nach, ohne hiermit Sinnhaftes verknüpfen zu können. Bei dieser Sachlage ist eine Entscheidung über sein religiöses Bekenntnis aus Gründen seiner Erziehung nicht geboten.
      Na, das ist doch ein tolles Argument, jegliche religiös motivierte Genitalverstümmelung zu unterlassen. Schließlich gilt "Religionsfreiheit" auch für das Kind.

      jusmeum.de/urteil/olg_karlsruhe/olg_karlsruhe_20-UF-152-15
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das Urteil war nicht über die BGM des Jungen!

      Die Klage der MUTTER wurde abgewiesen, nicht das Ansinnen des Vaters.

      Die Darstellung im oberbayerischen Volksblatt ist völlig sinnverzerrt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Sokrates schrieb:

      Das ist denke ich, ein bemerkenswertes und diskussionswürdiges Urteil, welches hier im Forum größere Aufmerksamkeit verdient hätte!

      Das Urteil zeigt vorallem, wie widersprüchlich bzw. verlogen die derzeitige Rechtslage ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ein Kind dann nicht beschnitten werden, wenn sich die Eltern über die Religionszugehörigkeit uneinig sind und das Kind noch zu klein ist, um selbst das Zünglein an der Waage zu sein, ob es beschnitten werden "will". Sind sich beide Eltern einig, dass ein Kind beschnitten werden soll, interessiert es nicht, was das Kind will, sondern das Recht der Eltern herrscht uneingeschränkt darüber, was das Kind zu glauben hat bzw. wird hier dann auch gleich das Recht auf körperliche Unversehrtheit ebenfalls partiell verneint.

      Deutschland sieht sich gerne als fortschrittliches Land, wo auch die Menschenrechte geachtet werden. Aber sowohl die Politik wie die Gerichte treten hier die Grundrechte von Kindern mit Füßen. Und dies ist nur deshalb möglich, weil auch die Bürger nicht dazu bereit sind, hier endlich durch ein Abwahl der Regierung dafür zu sorgen, dass hier endlich dem Grundgesetz die Geltung verschafft wird, die für einen humanistisch geprägten Staat notwendig wäre. Die Bürger haben es in wenigen Monaten geschafft die Zeitumstellung obsolet werden zu lassen, aber bei elementaren Fragen zu den Menschenrechten herrscht Lethargie.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      Deutschland sieht sich gerne als fortschrittliches Land, wo auch die Menschenrechte geachtet werden.
      Na, die meisten Deutschen möchten das schon so. Aber "da oben" da sieht man Deutschland als - wie hieß das bei Renzikowski? "- multikulturelle Gesellschaft" deren Hauptbeschäftigung es ist, von den (erwachsenen) Minderheiten selbstdefinierte "Rechte" vor dem Rechtsempfinden der großen Mehrheit zu schützen - und vor den Rechten aller Kinder. Wo alles "ausgehandelt" werden muss, und zwar auf diese Art von Handel:

      Lobbysprecher sagt: "Ist nicht verhandelbar!" Peng!

      Ergebnis:
      100% Religionsfreiheit der Eltern
      0% Religionsfreiheit des Jungen Art. 4 (1) GG
      0% Recht auf körperliche Unversehrtheit des Jungen Art. 2 (2) GG
      0% Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit des Jungen Art. 2 (1) GG
      0% Gleichberechtigung von Mann und Frau, bzw Jungen und Mädchen Art. 3 (1,2) GG
      0% Recht auf Eigentum - die Vorhaut ist Eigentum des Jungen Art. 14 GG
      Ein Kuhandel um kindliches Fleisch? Kein Problem, machen wir sofort! In Rekordzeit!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Lobbysprecher sagt: "Ist nicht verhandelbar!" Peng!

      Im Grunde müssten nur mehr Wähler sagen: Regierung nicht wählbar! Peng!

      Ich habe diese "Subjekte", welche dafür verantwortlich sind, dass in Deutschland noch immer Kinder straffrei verstümmelt werden dürfen, nicht gewählt. Wer "die" aber wegen anderen Eigeninteressen gewählt hat, braucht jetzt nicht so tun als ob die Politiker daran Schuld wären, dass bei uns elementare Menschenrechte missachtet werden.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)