Gründe für die Beschneidung bei
Jungen/ Männern:
•
Tradition
•
Zugehörigkeit
•
Schönheitsideal
•
Religion
•
Elterliches Erziehungsrecht
Gesetzeslage
Internationale Ebene:
•
Menschenrechte: Privatleben und Familie vor
willkürlichen Eingriff schützen (Art.12)
•
Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft mit
Schutzanspruch zu sehen (Art.16 Abs.3)
•
Gedanken und Religionsfreiheit und Ausübung Religion
zu achten (Art.18)
Entscheidung
liegt bei Familie
Gründe für Genitalverstümmelung
bei Mädchen/ Frauen
•
Tradition
–
Gesellschaftlicher Druck
•
Rollenerwartung
der Frau
•
Schönheitsideal
•
Sexualität
•
Keine
religiösen
Gründe!
Gesetzeslage
Verstoß gegen die Menschenrechte:
•
Recht
auf Leben, Freiheit und Sicherheit
(Art. 3)
und das
Recht, frei von Folter zu leben und keiner grausamen,
unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen oder
Strafen unterworfen zu werden
(Art. 5
)
•
Ebenso
verletzt die weibliche Genitalverstümmelung
Art.
25
,
wonach jeder Person ein angemessener Lebensstandard zur
Gewährung von Gesundheit und Wohlergehen zusteht.
•
Die
besondere Fürsorge und Unterstützung von Müttern und
Kindern (
Art.
25
)
kann durch die Praktik der weiblichen
Genitalverstümmelung nicht erfüllt werden.
Klitorisvorhaut und Penisvorhaut anatomisch nicht vergleichbar?Der Begriff weibliche Beschneidung war sehr
umstritten,
da der
Eingriff gegenüber der Beschneidung bei Jungen
schwerwiegender
und anatomisch nicht vergleichbar ist
antidiskriminierungsforum.eu/f…Genitalverstuemmelung.pdf
antidiskriminierungsforum.eu/index.php?id=28
There is no skin like foreskin