Urologen-Portal

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      Ich habe soeben an das Urologenportal geschrieben und die Überarbeitung der folgenden Seite angeregt: Urologenportal: Beschneidung beim Mann

      Dem Urologenverband passt das Kölner Urteil allerdings überhaupt nicht: urologenportal.de/fileadmin/MDB/PDF/schroederedit.pdf

      Die Strafbarkeit wird auch in diesem Verband seit 2009 diskutiert: urologenportal.de/fileadmin/MD…kumzision__Schramm_ua.pdf. Es soll bitte niemand mehr sagen, dass das Kölner Urteil völlig überraschend gekommen wäre.
    • Bei der Entscheidung, ob eine Beschneidung bei Kindern durchgeführt werden soll, spielt das Alter eine entscheidende Rolle. Im frühen Säuglings- und Kindesalter ist die Verklebung der Vorhaut ein Normalbefund (physiologisch). Bis nach Abschluss des ersten Lebensjahres kann die Vorhaut in etwa der Hälfte der Fälle zurückgeschoben werden. Nach dem 3. Lebensjahr steigt diese Rate bis auf 90 %, bei 16- bis 17-jährigen Jugendlichen sogar bis 99 % an.
      Au ja, wird auch Zeit, dass die ihre ca. 60 Jahre alten Erkenntnisse über die Retraktibilität updaten!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)