Ach, echt jetzt? Hat sich Karlsruhe der Sache schon angenommen?Man kann das ja auch auf das Schächten beziehen oder auf die Beschneidung oder auf verschiedene andere Fragestellungen religiöser Art. Entscheidend ist etwas anderes: Wir haben dadurch, dass wir dieses grundrechtliche System haben, das die Entscheidung des Gesetzgebers vor dem Bundesverfassungsgericht noch einmal einer Überprüfung unterzieht, ein System, wo wir mit diesen Fragestellungen eigentlich sehr gut umgehen können.
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Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
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