Frage an unsere Rechtsfachmenschen:
Wenn der dritte Geschlechtseintrag tatsächlich kommt:
Wird dann die Debatte um Genitalverstümmelung nicht erweitert neu geführt werden müssen?
Schließlich sind diese Menschen dann nicht explizit gesetzlich geschützt.
StGB 226a gilt ja ausdrücklich nur für "weibliche" Personen.
Wenn der dritte Geschlechtseintrag tatsächlich kommt:
Wird dann die Debatte um Genitalverstümmelung nicht erweitert neu geführt werden müssen?
Schließlich sind diese Menschen dann nicht explizit gesetzlich geschützt.
StGB 226a gilt ja ausdrücklich nur für "weibliche" Personen.