Jetzt schägt's dreizehn:
faz.net/aktuell/feuilleton/deb…krankheiten-15290710.html
Die Genitalien von Kindern werden geschützt, außer halt 50% der sensiblen Overfläche und das hochsensible Frenulum beim Jungen, bizarrer geht ja wohl nicht mehr.Zudem hat die Bundesregierung selbst Vorarbeiten veranlasst, die weit gediehen sind. Das Institut für Menschenrechte hat im Auftrag des Familienministeriums einen Vorschlag für ein Geschlechtervielfaltsgesetz unterbreitet, der das kritische Spannungsverhältnis von Geschlechtsvarianz zwischen Selbstbestimmung und Medikalisierung in den Blick nimmt. Dabei dienen das schon heute im Familienrecht geregelte Verbot einer Zustimmung der Sorgeberechtigten zur Sterilisation, die eingeschränkte Erlaubnis zur Beschneidung des nicht-einwilligungsfähigen männlichen Kindes sowie das strafbewehrte Verbot der Verstümmelung weiblicher Genitalien in Paragraph 226a des Strafgesetzbuchs als Anknüpfungspunkte für einen Paragraphen 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der medizinische Eingriffe an den Genitalien oder Keimdrüsen eines nicht-einwilligungsfähigen Kindes untersagen soll.
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There is no skin like foreskin