Zwangsbeschneidung Asylgrund! Und bei Kindern???????????

    • Zwangsbeschneidung Asylgrund! Und bei Kindern???????????

      Zwangsbeschneidung ist Grund für Asyl, aber offenbar nur für Männer, nicht für Kinder:

      "Mit physischer oder psychischer Gewalt durchgeführte Beschneidungen liegen als Eingriffe in die körperliche Integrität, die teilweise mit einem stationären Aufenthalt im Militärkrankenhaus verbunden sind, und als Maßnahmen, die die Opfer unter Mißachtung ihres religiösen und personalen Selbstbestimmungsrechts zum bloßen Objekt erniedrigen und deshalb das religiöse Existenzminimum berühren, über der Schwelle dessen, was - auch mit Blick auf die allgemein rauhen Umgangsformen innerhalb der türkischen Armee - noch als hinnehmbar angesehen werden kann. Derartige Beschneidungen knüpfen überdies erkennbar an die Religionszugehörigkeit der Betroffenen an. Denn sie stellen nach ihrem inhaltlichen Charakter obj...

      ektiv und nicht nur aus der Sicht derjenigen, die sie anordnen oder veranlassen, und derjenigen, die sie durchführen, einen ersten und unabänderlichen äußeren Schritt zur zwangsweisen Bekehrung der Opfer zum Islam dar; den Betroffenen wird damit nämlich die symbolhafte Aufnahme in die islamische Gemeinschaft aufgenötigt, mag ihre innere religiöse Einstellung allein dadurch auch noch unberührt bleiben können. Insgesamt gesehen handelt es sich damit um asylrelevante Eingriffe in die physische und psychische Integrität (BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 = EZAR 202 Nr. 22)." - Hess. Verwaltungsgerichtshof, Az. 12 UE 2496/94
    • Das Erziehungsrecht darf explizit religiöse Prägungen haben, allerdings wurde hierbei bisher explizit jede Form von Gewaltanwendung ausgeschlossen. Genau das möchte die Regierung ändern: religiöse Erziehung soll ihrer Meinung nach in Zukunft die Elemente der Gewalt, der Grausamkeit und der Entwürdigung enthalten dürfen.

      Interessant finde ich z.B. diese Passage:

      und als Maßnahmen, die die Opfer unter Mißachtung ihres religiösen und personalen Selbstbestimmungsrechts zum bloßen Objekt erniedrigen


      Das spielt auf eine Verletzung von Art. 1 GG an (Menschenwürde).