Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

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    • Sokrates schrieb:

      Hallo Rolf

      Ich hoffe sehr, dass Du einen Anwalt hast, der Dir zur Seite steht und Du den Prozess nicht ganz allein schultern musst.
      Das hoffe ich auch! Wir werden sehen! Allein sind wir hoffentlich nie! Ich habe in den letzten Tagen über den Vatertag mit anderen Vätern Kraft gesammelt.

      brokendream schrieb:

      Gutachten falsch datiert ist
      Nicht das Gutachten ist falsch datiert. Die Stellungnahme des Rechtsanwalts als Verfahrensbeistand des Sohnes ist falsch datiert. Ich denke es ist, weniger von Bedeutung. Wichtiger ist die Stellungnahme. Ich habe heute nochmals eine juristische Eingabe gemacht.

      Bela2012 schrieb:

      Buch von Gunnar Kunz "Unberührbar
      Habe ich nun vom OLG zurück erhalten. Die anderen Bücher, wie das freche Pimelbuch oder Ent-Hüllt liegen noch beim BVerfG, vielleicht sollte ich diese einmal anfordern und auch ans OLG ein zweites Mal schicken, nachdem diese schon letztes Jahr dort waren.
    • update: Gestern 7.6. habe ich vom OLG den Beschluss erhalten. Zum Glück sind mir einige Punkte zugesprochen worden und meine Beschwerde hatte Erfolg. Doch bezüglich der Phimose hat die Einzelrichterin das "mangelhafte" Gutachten Pro-Beschneidung leider anerkannt.

      Rückblickend betrachtet hätte ich wohl auf Euch besser hören sollen und einen anderen Rechtsbeistand wählen, sollen, der sich Pro-Vorhauterhaltung besser einsetzt. Warum meine Anwältin keine Gegengutachten gefordert hatte und nur auf den Verdienst in der ersten Instanz aus war, weiß ich nicht.

      Ich hoffe die Mutter wartet nun einen Entscheidung des BVerfG ab und eine BVerfG hat Erfolg, denn eine Rechtsbeschwerde hat das OLG auch nicht zugelassen. Wahrscheinlich hätte ich noch BGH-Beschneidungsprozesse zitieren müssen.

      Könntet ihr mir noch einige auflisten?
    • Scheinbar sehr kurios ist die EinzelrichterIn in Ihrer Meinung, obwohl sachlich gesehen die Beschreibung des Sachverhalts ganz gut gelungen ist, doch "etwas weltfremd". Warum eine Frau in der zweiten Instanz statt eines Mannes über die männliche Vorhaut entscheiden darf und sich dieses Themas überhaupt annimmt und es nicht an einen männlichen Kollegen als "erfahreneren" Experten überträgt, ist mir schleierhaft. Warum drücken sich hier die männlichen OLG Richter?

      Da behauptet die Einzelrichterin, ich hätte das Wohl meines Sohnes nicht im Blick. Die Einzelrichterin, meint, ein Restrisiko einer Zirkumzision und mögliche Spätfolgen sind geringer einzustufen, da ohne Zirkumzision der Sohn in der wünschenswerten positiven Entwicklung der eigenen Sexualität gehemmt werden würde.

      Eine Phimose-Leitlinie und drei gegenteilige Ärzte-Meinungen scheinen keine rationalen Argumente gegen ein Pro-Beschneidungs-Gutachten in den Augen einer OLG-Einzelrichterin zu sein. Andere Standpunkte von Ärzten reichen nicht aus. Das wäre normal.

      Alle lokalen Ärzte würden unabhängig von einander agieren. Was zu loben ist, dass die OLG Einzelrichterin eine kritische Einstellung gegenüber dem Gesundheitssystem für förderlich hält.

      Ferner meint die Einzelrichterin, ich hätte Angst und Angst wäre kein guter Ratgeber. Ferner Eltern versuchen, sich mit den Argumenten der allein sachkundigen Ärzten auseinandersetzen. Dass ich mich für das langfristige, nachhaltige Wohl des Sohnes einsetze, statt eine örtlich lokalen und vielleicht temporären Modeerscheinung nachzugeben einsetze, übersieht die OLG Einzelrichterin völlig. Ich habe gar keine Angst, ich opfere und investiere lediglich meine Energie, Kraft, Zeit und Geld für die Erhaltung der natürlichen Schöpfung, vorliegend jetzt beim Sohn, (sonst auch für Frauen und Paare, sowie einen Werteerhalt privat).

      Die Mutter, das Jugendamt, der Verfahrensbeistand des Sohnes und die OLG Einzelrichterin scheinen dagegen Angst zu haben, wenn die Ärzte nicht zeitig, den Sohn irreversibel körpererletzend behandeln, würde der Junge nicht mehr so unbefangen gegenüber einer Operation stehen, deshalb sollte er möglichst bald beschnitten werden. Deshalb macht doch die Ex-Frau das gesamte juristische Verfahren und übersieht, dass alle Beteiligten sich darüber freuen, beschäftigt zu werden.

      Dass die Arguemte der Ärzte gegen die Phimoseleitlinie widersprechen und die Beschwerdefreiheit des Sohnes, interessieren die OLG Einzelricherin scheinbar nicht und behandelt die Einzelrichterin in nicht einem Satz würdigend ab.

      Zumindest erkennt die OLG Einzelrichterin, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Sorgerecht des Vaters zum Wohl der Kinder handelt und sieht aber trotzdem, dass eine Beschneidung das Wohl des Sohnes besser entsprechen würde, so dass sie mir das Sorgerecht für die Gesundheitsvorsorge des Sohnes komplett entzieht, wenn dies nicht noch durch eine höhere Instanz aufgehoben wird.

      Warum könnte so eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung sein oder gibt es eine Rechtsfortgbildung oder eine uneinheitliche Rechtsprechung in dieser Sache? Ist Euch so etwas bekannt??? Dann könnte eine dritte Instanz zum BGH eröffnet sein, die jetzt derzeit eher verwehrt erscheint bzw. wurde.

      Dann könnte vielleicht auch auf dieser Ebene der Fall weiter getragen werden und eine Rechtskraft ausgesetzt werden, was vielleicht für eine im Raum stehende Zirkumzision vorteilhaft wäre.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rolf ()

    • Medienecho ist immer gut und wichtig. Die Frage ist, ob Du es schaffst, die Medien hierfür zu begeistern. Meiner Erfahrung nach ist das verdammt schwierig.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Meine Erfahrung...Medien langen das Thema nur ungern an...eigentlich ein Medizinskandal was da abläuft...aber es geht um ein Thema mit vielen voreingenommenen Einstellungen und Haltungen...und Kritik, neg. Folgen will man nicht hören...hat man da Angst vor Kultur/Religion?


      Rolf schrieb:

      Scheinbar sehr kurios ist die EinzelrichterIn in Ihrer Meinung, obwohl sachlich gesehen die Beschreibung des Sachverhalts ganz gut gelungen ist, doch "etwas weltfremd". Warum eine Frau in der zweiten Instanz statt eines Mannes über die männliche Vorhaut entscheiden darf und sich dieses Themas überhaupt annimmt und es nicht an einen männlichen Kollegen als "erfahreneren" Experten überträgt, ist mir schleierhaft. Warum drücken sich hier die männlichen OLG Richter?
      Mach dich da nicht am Geschlecht des Richters fest...kann einem vielleicht neg. ausgelegt werden? Und ob da männliche Kollegen erfahrene Experten sind? Auch egal...weil Richter keine Experten sind, und die nur Expertenmeinungen folgen dürfen...

      Rolf schrieb:

      Da behauptet die Einzelrichterin, ich hätte das Wohl meines Sohnes nicht im Blick. Die Einzelrichterin, meint, ein Restrisiko einer Zirkumzision und mögliche Spätfolgen sind geringer einzustufen, da ohne Zirkumzision der Sohn in der wünschenswerten positiven Entwicklung der eigenen Sexualität gehemmt werden würde.
      Da würde ich versuchen anzusetzen...wie und warum bewertet sie das, was sind die Grundlagen für ihre Bewertung? Was ist eine wünschenswerte Entwicklung der eigenen Sexualität? Ist die Grundlage dafür das Gutachten des Urologen? Da würde ich versuchen an Psychologen heranzutreten, mir da Hilfe holen...hast du dich schon mal an Prof. Mathias Franz gewendet...ich könnte mir vorstellen, dass er dir da helfen könnte...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Lieber Bela und Uro-Experte: Vielen Dank für Deinen Einsatz.

      Bela2012 schrieb:

      Auf der Seite von der UNI gibt es eine Telefonnummer
      Auf der Website steht klar und deutlich:

      Tel. 0211 81 18 33 8.
      Gutachten in Rechtsverfahren werden nicht übernommen.


      Auf meine email hat Prof. Franz nicht reagiert. Ich werde seine Meinung in der Verfassungsbeschwerde aufgreifen. Mehr geht wohl nicht.
    • Saublöd...darf ein Uniprofessor sich nicht in Rechtsangelegenheiten einmischen?

      Vielleicht frägst mal bei dem Berliner Psychologen W. Albrecht nach, der kennt sich mit der Materie auch aus...und ich frag noch jemanden aus der Branche, ob der da was machen würde, was zu einfällt...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Rolf schrieb:

      Da behauptet die Einzelrichterin, ich hätte das Wohl meines Sohnes nicht im Blick. Die Einzelrichterin, meint, ein Restrisiko einer Zirkumzision und mögliche Spätfolgen sind geringer einzustufen, da ohne Zirkumzision der Sohn in der wünschenswerten positiven Entwicklung der eigenen Sexualität gehemmt werden würde.
      Woher weiß die Richterin das, was sind die Grundlagen für ihre (übergriffigen) Aussagen, Annahmen und Feststellungen? Hat sie da Studien, Forschungsarbeiten vorliegen? Oder hat sie das aus diesem Pro Beschneidungsgutachten das ihr vorliegt, da steht doch was in der Richtung drin (wenn ich mich noch recht entsinne?)?

      Dann soll der Gutachter abliefern, dann würde ich den anschreiben und ihn Fragen, was Grundlage für seine Annahmen sind...genauso wie die Richterin...

      P.S. wieder mal ein Beweis dafür, wie krank unsere Systeme sind? Irgendeiner der es aus was für Gründen auch immer zum Dr. oder Prof. ernannt wurde stellt irgendwelche, durch nichts verifizierbare Behauptungen auf...und alles glaubts, nickt es ab...und als Laie kannst du recherchieren und relevantes Zeug, Studien und Aussagen anschleppen...und keine Sau interessiert es?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Urolüge schrieb:

      Rolf schrieb:

      Da behauptet die Einzelrichterin, ich hätte das Wohl meines Sohnes nicht im Blick. Die Einzelrichterin, meint, ein Restrisiko einer Zirkumzision und mögliche Spätfolgen sind geringer einzustufen, da ohne Zirkumzision der Sohn in der wünschenswerten positiven Entwicklung der eigenen Sexualität gehemmt werden würde.
      Woher weiß die Richterin das, was sind die Grundlagen für ihre (übergriffigen) Aussagen, Oder hat sie das aus diesem Pro Beschneidungsgutachten das ihr vorliegt, da steht doch was in der Richtung drin (wenn ich mich noch recht entsinne?)?
      -> Sie hat die Aussagen vom Jugendamt einer Frau wiederholt und verschärft. Das sind die Aussagen der weiblichen Vertreterin vom Jugendamt. Ich hatte bereits mich beim Jugendamt beschwert, über Dienstaufsichtsbeschwerde etc. bei der Chefin auch Frau!, sie möge doch einen männlichen Kollegen schicken und dessen Aussagen wären meiner Ansicht nach realitätsnäher, da dieser doch eigene Erfahrungen hätte. Auch der männliche Sozialpädagoge und RA als Rechtsvertreter des Sohnes gibt auch solche Pro-Beschneidungsansichten zum Besten und wendet seine Aussagen, gerade wie der Wind steht meiner Ansicht nach.

      Gestern ist also die BVerfBeschwerde verschickt worden und gleichzeitig die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde. Wir werden sehen wie es weitergeht.

      Vielleicht die Medien auf dieses Thema im Sommerloch darauf aufmerksam machen? Es könnten dann jedoch noch schlimmer Gegenreaktionen erfolgen, so dass insgesamt eine Verböserung stattfindet oder es wandelt sich zum Positiveren, wir wissen es einfach nicht.
    • Rolf schrieb:

      -> Sie hat die Aussagen vom Jugendamt einer Frau wiederholt und verschärft.
      Dann sollen die Damen mal irgendeinen Nachweis bringen, eine Grundlage für deren Annahmen und Aussagen. Irgendwas zu behaupten für was es KEINEN Beleg oder Beweis gibt...ziemlich übergriffig, die Damen lehnen sich da sehr weit aus dem Fenster...

      Rolf schrieb:

      Vielleicht die Medien auf dieses Thema im Sommerloch darauf aufmerksam machen? Es könnten dann jedoch noch schlimmer Gegenreaktionen erfolgen, so dass insgesamt eine Verböserung stattfindet oder es wandelt sich zum Positiveren, wir wissen es einfach nicht.
      Die fassen das Thema eh nur ungern an...und wie du sagst, was dabei rauskommen kann, wie Medien das auslegen und darstellen...kann auch nach hinten losgehen?
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Urolüge schrieb:

      Dann sollen die Damen mal irgendeinen Nachweis bringen, eine Grundlage für deren Annahmen und Aussagen. Irgendwas zu behaupten für was es KEINEN Beleg oder Beweis gibt...ziemlich übergriffig, die Damen lehnen sich da sehr weit aus dem Fenster...
      Ich habe in der Verfassungsbeschwerde gebeten, es sollten sich männliche Verfassungsrichter und nicht wieder ausschließlich weibliche Verfassungsrichterinnen dem Thema annähern und dies behandeln. Wir werden sehen, ob diese Bitte erhört und beachtet wird.

      Urolüge schrieb:

      Die fassen das Thema eh nur ungern an
      Eine Rundfunkanstalt fand das Thema interessant und hat es an die Redaktion weitergegeben, war die email Rückmeldung. Wir werden sehen und ich berichte über den neuesten Stand.

      Zwischenzeitlich habe ich herausgefunden, dass wohl für die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auch eine weitere Verfassungsbeschwerde, also das Verfassungsgericht sachlich zuständig ist, und das eine BVerfassungsbeschwerde Erfolg hatte in Familienthemen, da die Nichtzulassung nicht ordentlich begründet wurde. Ich hoffe, dass passt auch den vorliegenden Fall, meiner Ansicht ja.
    • Ein kleiner Erfolg ist nun zu verzeichnen, die Verfassungsbeschwerde ist nun beim BVerfG angeonmmen worden, ca 1. Monat nach Einreichung. Nun, werde ich über das OLG und AG beantragen, bis zur Entscheidung des BVerfGs das Thema ruhen zu lassen. Die Mutter hatte dem zumindest mündlich in den letzten Wochen zugestimmt. Das Thema Medien habe ich nicht mehr weiterfolgt. Es müßte wohl penetrant darauf hingearbeitet werden.
    • Bela2012 schrieb:

      ein Buch von Gunnar Kunz "Unberührbar" Es erzählt die Geschichte eines Jungen der beschnitten werden soll und die daraus sich ergebenen Folgen
      Nachdem das BVerfG meine Verfassungsbeschwerde akzeptiert hat, schicke ich mit dem Risiko des Verlustes des Buches, das Büchlien von Gunnar Kunz an das Bundesverfassungsgericht. Vielleicht hilft es den VerfassungsrichterInnen einen Einblick zu erahnen in diese doch kontroverse Materie der Beschneidung und die Verfassungsbeschwerde auch positiv zu verbescheiden, um hoffentlich mit dem Büchlein sanftmütig zu wirken.
      Das Büchlein erzählt nicht nur eine Geschichte von einem Jungen, sondern mehrere soweit ich es richtig durchblicken konnte.
    • Rolf schrieb:

      Das Büchlein erzählt nicht nur eine Geschichte von einem Jungen, sondern mehrere soweit ich es richtig durchblicken konnte.
      Genau, die Angst eines Jungen und den Schmerz, die Eltern, die völlig perplex sind, wie schmerzhaft das für ihr Kind ist und der Freund des Jungen, der erzählt das niemand zugibt, das es Probleme gibt, weil nicht sein kann was nicht sein darf

      Ich wünsche dir viel Erfolg. Nochmals vielen Dank für Deinen Einsatz.
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)
    • Danke Bela, Wir werden sehen, wohin die Geschichte(n) uns führt/führen!

      Hoffentlich bald zu einem positiven Ausgang und die Sache löst sich durch Auswachsen von selbst, in dem wir die Schöpfungsvorgänge einfach in Ruhe sich entwickeln lassen ohne chirurgisch oder chemisch darauf einzuwirken oder einwirken zu müssen.
      Das könnten wir auf andere Sachverhalte als täglich wiederkehrende Lehre auf übertragen und mitnehmen.
    • Bela2012 schrieb:

      Ich wünsche dir viel Erfolg. Nochmals vielen Dank für Deinen Einsatz.
      Update: der bisherige Erfolg war Zeitgewinn, ob der Erfolg ausgebaut werden kann, z.B. durch Zulassen des natürlichen schöpferischen Auswachsens der Vorhautverengung werden wir sehen.

      Ende November /Anfang Dezember hatte sich das BVerfG gemeldet und gemeint ich hätte keine Anhörungsrüge erhoben und hat den Fall nicht weiter zur Entscheidung angenommen.
      § 44
      Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

      (1) 1Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn
      1.ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung oder eine andere Abänderungsmöglichkeit nicht gegeben ist und
      2.das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.

      2Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.
      (2) 1Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. 2Nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung an diesen Beteiligten kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. 3Die Rüge ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. 4Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.
      (3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
      (4) 1Ist die Rüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, ist sie als unzulässig zu verwerfen. 2Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. 3Die Entscheidung ergeht durch nicht anfechtbaren Beschluss. 4Der Beschluss soll kurz begründet werden.
      (5) Ist die Rüge begründet,
      hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies
      auf Grund der Rüge geboten ist.

      Tatsächlich habe ich eine Anhörungsrüge am 7.7.2019 erhoben, diese wurde vom OLG nur als solche nicht erkannt, weil diese angeblich um 16 Tage zu spät, also verfristet gewesen sei. Fakt ist es war kurz vor Pfingsten, d.h. am Freitag. Wir hatten selbst 2 Wochenpfingstferien mit 2 Feiertagen und ich bin mehrfach verreist.

      Meine nochmalige Erhebung einer Anhörungsrüge am 16.12.2019 wäre auch nicht rechtzeitig, da der Beschluss des BVerfG Keine neue Frist in Gang setzten würde, d.h. die Kenntnis der Verletzung des rechtlichen Gehörs, erzeugen würde. Im Übrigen stellte das OLG klar, wäre die Anhörungsrüge fristgerecht erfolgt, wäre das Ergebnis ebenfalls negativ verbeschieden worden, d.h. meiner Beschwerde wäre nicht stattgegeben worden. Es käme deshalb weder auf eine Anhörungsrüge noch auf eine mögliche Verletzung des rechtlichen Gehörs darauf an.


      Hier entscheiden mehr Frauen (2 Richterinnen am OLG gegenüber einem männlichen OLG Richter, die Mutter, die weibliche Jugendamtsvertreterin) über das Wohl und Wehe über Körperteile von (noch) minderjährigen männlichen Personen, die sie wegen Ihres Geschlechts gar nicht haben und deshalb den Schaden oder die Auswirkungen kaum nachvollziehen können. Einen Fam Rechtsanwalt, der mich in dieser Sache mitunterstützen will, finde ich derzeit nicht, die ich gefragt habe, winken ab.


      Wenn euch noch etwas einfällt, um den Prozess zu einem positiven Ausgang zu führen freue ich micht.

      Ansonsten fällt mir nur ein mit der großen Gefahr der Nichtannahme, den Sachverhalt als Beschwerde gegenüber dem neuen OLG Beschluss, der auch nicht mit einer Rechtsmittelbeschwerde zum BGH zugelassen ist, wieder zur hoffentlich erfolgreichen Annahme dem BVerfG vorzulegen.

      Denn Fakt ist, es war kurz vor Pfingsten, d.h. am Freitag. Wir hatten selbst 2 Wochenpfingstferien mit 2 Feiertagen und ich bin mehrfach verreist und habe mich mit dem Sachverhalt erst gut nach dem 24.6.2019 richtig beschäftigen können. Für mich hat wohl wenn überhaupt die Frist frühestens am 24.6. zu laufen begonnen, werde ich wohl in einer erneute Verfassungsbeschwerde argumentieren müssen. Somit war der Antrag meiner Ansicht nach fristgerecht. Zwar habe ich den Antrag zurückgenommen auf Betreiben des OLGs. Das BVerfG hat jedoch in einer eigenen Entscheidung festgestellt darauf kommt es gar nicht mehr an, was das OLG demnach konträr ansieht. Die meint damit wäre mein Antrag weg und darüber könnte nicht mehr entschieden werden. Vielleicht eröffnet sich dadurch ein weg zur Rechtsbeschwerde zum BGH doch?

      Der Wortlaut von 44 Abs.2 FamFG lautet nicht innerhalb 2 Wochen ab Zustellung des Beschlusses wie es das OLG auslegt und liest sondern ab Kenntnis, also sehr flexibel. Dies ist wohl in der Regel die Zustellung. Es gibt jedoch ein Korrektiv und Hintertürchen. Das wurde also bewusst so, vom Sinn und Zweck der Regelung so formuliert, damit der Zeitraum auch weiter wäre. DAs BVerfG zitiert eine eigene Entscheidung bei dem wurde die Anhörungsrüge nach 16 Monaten gestellt. So etwas war klar verfristet und es waren wohl lauter Fachleute im Verfahren. Ich bin aber kein FamAnwalt und darf das Verfahren vor dem OLG auch ohne FamAnwalt führen.

      VG
      Rolf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rolf ()

    • Lieber Rolf,

      dass du dich da so einsetzt, kämpfst...vielen Dank.

      Wenn es Fragen in Sachen Vorhaut geht...ich glaube da kann ich viel zu sagen...

      Aber bei dir, da geht es inzwischen nur noch um Gesetze, Gerichte...ich bin da raus, da kann ich nichts mehr zu sagen außer folgendes, was mir einer in einem Rechtsforum hingeknallt hat

      "Gesetze sind nicht da, um für Gerechtigkeit zu sorgen, sondern um Recht zu sprechen"

      Toll :(
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Urolüge schrieb:

      "Gesetze sind nicht da, um für Gerechtigkeit zu sorgen, sondern um Recht zu sprechen"
      Ja, und in diesem Fall Müttern Macht zu geben, über Ihre (noch) minderjährigen Kinder zu herrschen, auch wenn Ihnen (scheinbar aggressive) Kaufleute in "weißen" Kitteln, die für andere Zwecke eigentlich den Beruf ausüben sollten als Fachexperten verkaufen. Und diese Mütter wohl aus der Vergangenheit nicht die Stärke besitzen eine ander Sichtweise einzunehmen.
    • Großen Dank an Euch alle und an das Forum hier, nach Jahren der Stille nun eine Rückmeldung. Ihr habt wirklich großartiges geleistet. Ohne Euch hätten wir es nicht geschafft.

      Von der Mutter unseres Sohnes habe ich nun erfahren, dass eine Beschneidung nicht erfolgt ist. Der Widerstand über zwei Gerichtsinstanzen hat also Wirkung auch bei der Mutter hinterlassen. Durch die Gerichtsverfahren habe ich die medizinische Verantwortung/ das medizinische Sorgerecht über den gemeinsamen Sohn zu Gunsten der Mutter verloren, dafür ist eine Beschneidung verhindert worden.

      Eine Beschneidung konnte also dank der Unterstützung von Euch wirksam verhindert werden. Der Sohn ist nun gut 16 Jahre alt und es geht ihm sehr gut! Das ist ein super Ergebnis für das Forum hier!
    • Selbstbestimmung schrieb:

      PS: dass du das medizinische Sorgerecht über euren Sohn verloren hast ist allerdings befremdlich, das verstehe ich nicht
      -> Ja, so ist das leider bei deutschen Gerichten. Die machen einfach kurzen Prozess, weil Authoritäten und Gutachten von Medizinern mehr zählen und sie sonst überlastet sind, tiefer einzusteigen in die Thematik und die zweite Instanz bestätigt liebend gern die erste Instanz.


      Um ein Haar hätte ich das medizinische Sorgerecht für zwei weitere Kinder verloren. Diese Sorgerechte hat mir das OLG dann aber doch zugestanden und dem AG wieder die Entscheidung insoweit revidiert, insoweit war dann meine Beschwerde zu 2/3 erfolgreich und zu 1/3 nicht. Faktisch hat aber die Sache ja zum Erfolg geführt. Sehen wir wie sich mein Sohn weiterentwickelt. Wenn Du wirklich weitere Details willst geht dies nur im nicht öffentlichen Raum und privater Nachricht unter Diskretion.