Ein Bekannter fragte vor kurzem MdB Rita Hagl-Kehl, Kandidatin der SPD für die Bundestagswahl 2017 nach ihrem Standpunkt zum §1631d BGB.
Ihre Antwort hat er heute erhalten und mich gebeten, diese hier zu veröffentlichen:
Ihre Antwort hat er heute erhalten und mich gebeten, diese hier zu veröffentlichen:
Hervorhebungen durch mich.Rita Hagl-Kehl schrieb:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage von 23. Juli 2017, welche mich per E-Mail erreicht hat.
2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Beschneidung von Jungen verabschiedet. Wie Sie richtig erkannt haben, ist dadurch die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich zuglässig – allerdings nur, wenn diese medizinisch und fachgerecht sowie ohne unnötige Schmerzen durchgeführt wird. Das Gesetz wurde unter der Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung beschlossen – an den Beratungen waren sowohl Vertreter der Ärzteschaft und die Kinderschutzverbände beteiligt.
Es ist nachgewiesen, dass die Beschneidung der Penisvorhaut keine schwerwiegenden körperlichen Folgen für die Jungen nach sich zieht. Bei sachgerechter Handhabung werden körperliche Funktionen nicht beeinträchtigt. Insbesondere können beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden in ihrem Sexualleben nicht behindert. Dies unterscheidet die Beschneidung männlicher von der Beschneidung weiblicher Genitalien, die in aller Regel schwerwiegende körperliche Folgen nach sich zieht und insbesondere zu erheblichen Beeinträchtigungen des Sexuallebens führt. Die Beschneidung weiblicher Genitalien kann deshalb selbst dort nicht gerechtfertigt, wo sie religiös motiviert ist oder als religiöse Handlung verstanden wird.
Daher bin ich der Meinung, dass die Beschneidung von Jungen unter den genannten Voraussetzung einer angemessenen Schmerzbehandlung, einer umfassenden vorherigen Aufklärung sowie nach dem Ausschluss der Gefährdung des Kindeswohls zulässig sein sollte, wie es das Gesetz von 2012 vorgibt.
Verstöße sollten umgehend zur Anzeige gebracht werden und sind gerichtlich zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Hagl-Kehl
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Mitglied des Deutschen Bundestages
Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
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