Die Argumentation der Kinderentrechter mit dem §218a StGB (man darf die ja sogar töten!) ist ja sattsam bekannt.
Die neuste Variante der schrägen Vergleiche ist das Adoptionsrecht:
Es sind auch schon Jungen nach Zirkumzisionen durch einen Fachmann (Arzt) verblutet.
Aber es sind auch schon Babys nach Zirkumzisionen verblutet. Und dann gibt es noch eine lange Liste von Plastibell-geschädigten.
Und dann die Mär vom krebserregenden Smegma, usw...
Da fällt mir ein, für diesen Muslim-Markt zeichnen die Brüder der verstümmelungverständigen "Integrationsministerin" Aydan Özoguz verantwortlich.
Aber zurück zum Ausgangspamphlet:
Wo in der BGM-Debatte immer so viel von "Untertönen" die Rede ist - höre ich da etwa homophobe Untertöne heraus?
Das ist ja aus dem Munde wohl der Hohn. Bzw.: dann mal ran, die Messer nieder!
offenkundiges.de/adoptionsrech…-geistige-unversehrtheit/
Die neuste Variante der schrägen Vergleiche ist das Adoptionsrecht:
Gegen die Wogen des Protestes der Sprecher jüdischer, christlicher und muslimischer Verbände argumentierten so genannte Rechtsexperten, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit über die freie Religionsausübung Priorität habe.
Da wird dann auf ein Absud im "Muslim-Markt" verwiesen, wo es gleich so richtig kracht:Ob und inwieweit die Beschneidung bei Jungen medizinisch vorteilhaft ist, steht in diesem Artikel nicht zur Debatte. Diesbezüglich sei auf den Artikel „Die Beschneidung des jüdisch-christlichen Erbes in Deutschland wie in Syrien“ 3 von Dr. Yavuz Özoguz vom 28.06.2012 verwiesen, der auf die Folgen der Beschneidung eingeht.
Wenn ein Kind fachmännisch als Baby beschnitten wird, verheilt die Wunde in wenigen Stunden und die “Verletzung“ ist erheblich geringer, als z.B. bei der Folter einer jahrelangen Spange im Mund
Bei dem vor Gericht verhandelten Fall in Köln handelte es sich aber nicht um ein Baby, sondern um einen vierjährigen Jungen, der von einem Fachmann (Arzt) zirkumzidiert worden war. Der musste mit erheblichen Blutungen ins Krankenhaus eingeliefert und dort notoperiert werden.Und die Behauptung des Gerichtes, dass der Betroffene selbst entscheiden soll, wenn er alt genug ist, ist auch absurd, da die Beschneidung eines Babys eine medizinische Angelegenheit ist, die – wenn fachmännisch durchgeführt – bereits am nächsten Tag komplett verheilt ist...
Es sind auch schon Jungen nach Zirkumzisionen durch einen Fachmann (Arzt) verblutet.
Aber es sind auch schon Babys nach Zirkumzisionen verblutet. Und dann gibt es noch eine lange Liste von Plastibell-geschädigten.
Und dann die Mär vom krebserregenden Smegma, usw...
Was hat ein Urteil des Kölner Landgerichtes mit dem Konflikt um Syrien zu tun? Wenn man genau hinschaut, wird man einen deutschen Größenwahn feststellen, der dieses Land schon mehrfach zerstört hat.
muslim-markt-forum.de/t158f2-D…chland-wie-in-Syrien.htmlKein einziger “Beschnittener“ in dieser Welt hat jemals seine Eltern deswegen angezeigt, und schon gar nicht in Deutschland!
Wenn Richter jetzt als Kläger auftreten wollen und zionismusnahe [hört, hört!] Medien aus einem Urteil gleich eine Art Gesetz für ganz Deutschland verfassen, dann ist das genau jene Ablenkung, die man benötigt, um die bevorstehenden Probleme auf “Beschnittene“ zu lenken, während vor der syrischen Küste deutsche Kreuzer auf die Befehle der USA warten.
Da fällt mir ein, für diesen Muslim-Markt zeichnen die Brüder der verstümmelungverständigen "Integrationsministerin" Aydan Özoguz verantwortlich.
Aber zurück zum Ausgangspamphlet:
Obwohl die Beschneidung von Jungen laut dem BGB durchaus erlaubt ist,4 steht für die Befürworter jenes Verbotes also scheinbar die körperliche Unversehrtheit und das Wohl des Kindes im Vordergrund...
Wie doppelzüngig die Argumente der Befürworter des Urteils sind, soll am Beispiel eines weiteren Urteils und der aktuellen Abstimmung über die sogenannte „Ehe für alle“ veranschaulicht werden
Schwul/Lesbisch == geisteskrank? Der Autor ist tatsächlich dieser inzwischen doch einige Jahrzehnte überholten Meinung.Die Adoption durch Gleichgeschlechtliche stellt eine irreversible Verletzung des gesunden Geisteszustandes Minderjähriger dar und entbehrt jeglicher rechtlichen Basis, da Säuglinge nicht nach ihrem Einverständnis gefragt werden können.
Wo in der BGM-Debatte immer so viel von "Untertönen" die Rede ist - höre ich da etwa homophobe Untertöne heraus?
Tätä!Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes.

Das ist ja aus dem Munde wohl der Hohn. Bzw.: dann mal ran, die Messer nieder!
offenkundiges.de/adoptionsrech…-geistige-unversehrtheit/
There is no skin like foreskin