Dies ins allgemeine Bewusstsein gebracht zu haben, sorgte für berechtigtes Aufsehen. Mehrere
Artikel und Leserbriefe in der FAZ stimmten dem Urteil [Kölner LG] mit Recht zu. Der Widerspruch hoher
rechtswissenschaftlicher Fachvertreter in dieser Zeitung ist zu bedauern; er überzeugt nicht.
Die Beschneidung wirkt auch integrationsfeindlich. Denn die Stigmatisierung ist
beabsichtigt. Zutage tritt sie beim kollektiven Duschen in Schwimmbädern, Sportstätten und
Kinderheimen.
Solche Worte [Komikernation] aus dem Munde der Chefin einer christlichen Volkspartei zu vernehmen, muss erstaunen. Denn das
Christentum hat das jüdische Beschneidungsgebot nicht übernommen. Der Apostel Paulus, dem
dieser Fortschritt in Richtung Humanität zugeschrieben wird, war ein mutiger Mann. Wo erheben
sich ähnlich mutige Stimmen heute?
Dass heute nur die Linke gegen den fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag zur
Strafbefreiung von Beschneidungen stimmte, verkehrt gewissermaßen die Fronten. Die Grünen
scheinen ihre Ziele zum nachhaltigen Schutz der natürlichen Entwicklung hier gänzlich zu
verleugnen. Dass leitende Politikerinnen unterschiedlicher couleur den irreversiblen Eingriff als
Lappalie betrachten und kein größeres Mitgefühl erkennen lassen, anstatt sich zu Fürsprecherinnen
und Schutzpatroninnen der kleinen Geschöpfe aufzuschwingen, ist bestürzend.
Die erforderliche Einwilligung in die Beschneidung ist somit eine höchstpersönliche, nicht
stellvertretend durch Sorgeberechtigte auszuübende Erklärung. Durch eine gesetzliche Lizenz zur
Beschneidung Unmündiger würde die Prozedur nicht zur rechtmäßigen Handlung, weil sie der
Werteordnung unseres Grundgesetzes widerspricht.
Beschneidung Unmündiger würde die Prozedur nicht zur rechtmäßigen Handlung, weil sie der
Werteordnung unseres Grundgesetzes widerspricht. Eine einstweilige Konfliktlösung könnte nur in
einem befristeten Verfolgungshindernis bestehen, also in einer gesetzlichen Anweisung an die
Strafverfolgungsbehörden, innerhalb eines bestimmten Zeitraums komplikationslos verlaufende
Fälle nicht anzuklagen. An deren Rechtswidrigkeit aber sollte kein Zweifel gelassen werden. Mit
einer Befristung des Verfahrenshindernisses (etwa auf fünf Jahre) könnte erreicht werden, dass
innerhalb der Religionsvertreter zunächst ein Denkprozess über die Zeitgemäßheit der zu
beanstandenden Sitte angestoßen wird. Eine Frist ist erforderlich, damit Beschneidungsbefürworter
ein solches Entgegenkommen nicht als permanenten Freibrief betrachten.
kups.ub.uni-koeln.de/5219/1/Wacke,_Beschneidung.pdf
There is no skin like foreskin