Kirchentagspräsidentin Aus der Au: Einfach mal entgegen seiner "eigentlichen" Überzeugung mitverstümmeln, Hinterhof galore

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    • Kirchentagspräsidentin Aus der Au: Einfach mal entgegen seiner "eigentlichen" Überzeugung mitverstümmeln, Hinterhof galore

      Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.

      demystifikation.wordpress.com/…us-amputationsambitionen/
    • Ich habe es ja gesagt: das wird kommen. Auf einer schiefe Ebene geht es nur bergab. Der Anfang des Abhangs war der 1631d. Aber es geht noch beliebig tiefer. Am Ende ist dann auch die Infibulation zwar nichts gutes - aber doch immer noch besser, wenn es "fachgerecht" gemacht wird.

      *Brech*
      Mit der Legalisierung der Jungenverstümmelung ist der Rechtsstaat auf die schiefe Bahn geraten.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • "Mit diesem Argument kann ich jedes Verbrechen rechtfertigen."

      Genau!

      Es passieren doch trotz Strafandrohung tausende Morde pro Jahr.
      Na also - verbieten lässt sich das nicht!

      Es wäre doch auch für Mordopfer humaner, wenn sie ganz sanft durch einen staatlich bestallten Tötungsspezialisten eingeschläfert würden als brutal mit 20 Messerstichen und anschließendem qualvollem Verbluten.
      Da tun sich auch völlig neue Einnahmequellen für den Staat auf, dass man da noch nicht drauf gekommen ist!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Im Beispiel von "Selbstbestimmung" könnte ein liberaleres Waffenrecht für "humaneres Morden" sorgen. Wenn jemand nur eine Schere im Haus hat, wird das Gemetzel eben auch brutaler als wenn hier eine Waffe mit durchschlagender Wirkung in der Nachttischschublade liegt. Übertragen auf Zwangsbeschneidungen ist ja heute bereits alles bei Amazon erhältlich, um ein Kind so richtig brutal zu verstümmeln.

      Der § 1631d BGB hat die Hintertür offen gelassen und steht damit als Türöffner auch der weiblichen Beschneidung bzw. der legalen Genitalverstümmelung von Mädchen offen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger und Frau Merkel haben versucht etwas gesetzlich zu regeln, was sich zu regeln vom Anstand her verbietet.

      Und auch beim § 1631d BGB war es ja die Befürchtung, dass ohne dieses Gesetz wohlmöglich "Pfuscher" bzw. Menschen ohne medizinische Ausbildung, welche nicht in der Lage sind eine adäquate Schmerzbehandlung wenigstens während der Amputation zu gewährleisten, diesen Eingriff vornehmen würden. OK., der § 1631d BGB hat in seiner moralischen Verkommenheit einen Teil der Pfuscher die Absolution erteilt, wenn diese ausschließlich die am meisten Schutzbedürftigen verstümmeln.

      Wen wundert es jetzt hier, wenn bei der weiblichen Genitalverstümmelung die gleichen Argumente als Bumerang zurück kommen. Für diesen Umstand gebe ich übrigens allen denen die Schuld, welche sich für ein Verbot der FGM eingesetzt haben und die MGM als etwas völlig anderes abgetan haben. Es sind Menschen wie Alice Schwarzer oder Waris Dirie (Wüstenblume), welche jetzt die Verantwortung dafür tragen, dass sie mit ihrer beschränkten Sichtweise diesen herben Rückschlägen den Weg geebnet hatten.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)