Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie gegen geplantes Gesetz
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Die kritischen Stimmen werden mehr und sie werden lauter.Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg) -
Gutes Argument:Für hoch problematisch hält die DGKCH das Vorgehen, ausdrücklich „keine Sonderregelung für religiös motivierte Beschneidungen" zu verfassen und bewusst die religiöse Motivation der Eltern auszuklammern. „Denn wenn allein der elterliche Wille maßgeblich wird, sind Fehlentscheidungen Tür und Tor geöffnet", erläutert Professor Fuchs. Zukünftig könnten sich Eltern danach aus ästhetischen oder hygienischen Gründen für eine Beschneidung entscheiden.
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Umgekehrt würde es aber auch nichts helfen, wie Prof. Herzberg richtig festgestellt hat: wer sein Kind aus einer psychischen Störung heraus oder aus Hygienewahn beschneiden lassen will, kann religiöse Motive vorschieben, sofern diese verlangt sind. So oder so handelt es sich um eine gefährliche Subjektivierung. Man kann letztlich nur objektiv urteilen: ist die Beschneidung eines Kindes gerechtfertigt, ja oder nein? Nüchtern betrachtet nein. Was sich die Politik mit diesem Gesetzesentwurf geleistet hat, ist schlichtweg skandalös.
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Maria Werner schrieb:
Umgekehrt würde es aber auch nichts helfen, wie Prof. Herzberg richtig festgestellt hat: wer sein Kind aus einer psychischen Störung heraus oder aus Hygienewahn beschneiden lassen will, kann religiöse Motive vorschieben, sofern diese verlangt sind. -
PS: Hab jetzt erst das Herzberg-Zitat gelesen. Also, wie gesagt, ich alle Religionen außer Islam und Judentum müßte man schon ausschließen, ich denke das ließe sich auch durchsetzen. Nur diese beiden Religionen haben Lobbies, die mächtig genug sind.
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Nein das geht nicht, Quadrat. Der Gesetzesentwurf steht zwar per se mit der Verfassung auf Kriegsfuß, aber die Beschränkung auf bestimmte Religionen oder auf Jungen würden dann doch allzu eindeutig gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien verstoßen. Außerdem gelten Menschenrechte halt für alle.
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quadrat schrieb:
Zukünftig könnten sich Eltern danach aus ästhetischen oder hygienischen Gründen für eine Beschneidung entscheiden.
Nicht nur das. Auch aus wirtschaftlichen Gründen. Einer der Abnehmer: Die Fraunhofer Gesellschaft. Staunst du hier. -
Ja descent, wir haben das Thema mal bei "Wirtschaftliche Aspekte" behandelt. Das ist wirklich haarsträubend. Vorhäute von kleinen Kindern haben einen deutlichen wirtschaftlichen Wert.
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