Angepinnt Prof. Herzberg zum Gesetzesentwurf

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    • Prof. Herzberg zum Gesetzesentwurf

      Prof. Rolf Dietrich Herzberg nimmt Stellung zum geplanten Legalisierungsgesetz.

      zis-online.com/dat/artikel/2012_10_705.pdf

      Intellektuelle Redlichkeit gebietet, dass man das deshalb aus dem Gleichheitssatz ableitbare Argument gelten lässt, in welche Richtung es auch ziele, sei es pro weibliche oder – wie bis jetzt ausschließlich – contra männliche Beschneidung. Zu beobachten ist aber, dass in der Diskussion die eine Seite jedes Mal mit aufgeregter Empörung reagiert, wenn die andere Seite zum Vergleich und zur Erwägung des Argumentes auffordert. Der Grund dieser Reaktion liegt auf der Hand: Das Argument ist zu stark, man darf ihm keinen Einlass gewähren. Deshalb haben sich auch alle Redner der Bundestagsfraktionen, die den Beschluss v. 19.7.2012 befürworten, beeilt, den Sachzusammenhang selbst mit den leichten Formen der Mädchenbeschneidung zu leugnen.
      Eine aussichtslose Strategie! Jeder Blick in die Leserkommentare zu einschlägigen Aufsätzen und Interviews im Internet zeigt, dass sich dem unbefangenen Betrachter die Parallelität geradezu aufdrängt. Man macht sich unglaubwürdig, ja lächerlich mit der Behauptung, das Anritzen der äußeren Schamlippen sei schlimmer als die Abtrennung der männlichen Vorhaut und mit dieser Operation sei das Anritzen „schlechterdings unvergleichbar“.
      Zweitens würde das Kriterium des religiösen Selbstverständnisses seinen Zweck in vielen Fällen nicht erreichen. Eltern, die ihrem Kind unbedingt die Vorhaut abschneiden wollen, etwa wegen der Masturbation oder aus ästhetischen Gründen, könnten behaupten, dass auch sie als Christen sich der Bibel und dem göttlichen Beschneidungsbefehl verpflichtet sehen. Das als Lüge zu erkennen und den Beweis zu führen wäre kaum möglich.
    • Das ist einer der klügsten Beiträge, die ich seit langer Zeit gelesen habe. Wenn Holm Putzkes Doktorvater noch erkennt, dass es eine medizinische Notwendigkeit für Beschneidungen - die angesichts der zutreffend dargestellten Bedeutung der Vorhaut nur bei vitaler Indikation angenommen werden könnte - nicht gibt und er weiterhin aus seinen Ausführungen die Forderung nach einer tat- und schuldangemessenen Bestrafung ableitet, dann wird es genial.
    • Schön, dass dies endlich mal jemand von "Rang" öffentlich klarstellt und traurig, dass dies, soweit ich weiss, bisher die einzige Äußerung zu diesem konkreten Sachverhalt ist.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Ich spiele jetzt mal den "Advocatus Diaboli" und stelle Prof. Herzberbergs Behauptung, ein Verbot der Beschneidung ergäbe sich aus der UN-Kinderrechtskommission, in Frage. Ich halte diesen Punkt deshalb für wichtig, weil er die Frage des in diesem Forum schon diskutierten "Kulturrelativismus" bzw. der globalen Menschenrechte berührt.

      Prof. Herzberg bezieht sich auf die Festschrift, die Prof. Putzke zu seinen Ehren verfasst hat. Zur Frage der Kinderrechte kommt Prof. Putzke zweimal zum Ergebnis, dass die Formulierungen der Kinderrechte für die Frage der Beschneidung (männlicher Kinder) nichts hergeben. Anschliessend stellt er einen Zusammenhang zwischem deutschen Strafrecht und den Kinderrechten her. Das ist aber lediglich eine Behauptung, die m.E. er durch nichts beweist.

      Ich habe in einem anderen Thread dieses Forums, in dem es um die Frage des "Kulturrelativismus" bei den Grünen geht, mir schon einmal die Frage vorgelegt, ob es nicht politische ABSICHT der UN ist, die Einbeziehung der männlichen Beschneidung in den Kanon der globalen Menschenrechte zu verhindern. Alle arabischen Staaten, einige fernöstliche Staaten, die Türkei, Israel und die USA würden umgehend aus der UNO austreten...
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Ich habe in einem anderen Thread dieses Forums, in dem es um die Frage des "Kulturrelativismus" bei den Grünen geht, mir schon einmal die Frage vorgelegt, ob es nicht politische ABSICHT der UN ist, die Einbeziehung der männlichen Beschneidung in den Kanon der globalen Menschenrechte zu verhindern. Alle arabischen Staaten, einige fernöstliche Staaten, die Türkei, Israel und die USA würden umgehend aus der UNO austreten...
      Kann ich mir nur schwer vorstellen. Die Mißachtung hat der Menschenrechte hat so weit ich weiß keine Konsequenzen. Die USA haben ja z.B. nicht die Todesstrafe eingestellt, nur weil sie offiziell die Menschenrechte anerkennen.