Prof. Rolf Dietrich Herzberg nimmt Stellung zum geplanten Legalisierungsgesetz.
zis-online.com/dat/artikel/2012_10_705.pdf
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Intellektuelle Redlichkeit gebietet, dass man das deshalb aus dem Gleichheitssatz ableitbare Argument gelten lässt, in welche Richtung es auch ziele, sei es pro weibliche oder – wie bis jetzt ausschließlich – contra männliche Beschneidung. Zu beobachten ist aber, dass in der Diskussion die eine Seite jedes Mal mit aufgeregter Empörung reagiert, wenn die andere Seite zum Vergleich und zur Erwägung des Argumentes auffordert. Der Grund dieser Reaktion liegt auf der Hand: Das Argument ist zu stark, man darf ihm keinen Einlass gewähren. Deshalb haben sich auch alle Redner der Bundestagsfraktionen, die den Beschluss v. 19.7.2012 befürworten, beeilt, den Sachzusammenhang selbst mit den leichten Formen der Mädchenbeschneidung zu leugnen.
Eine aussichtslose Strategie! Jeder Blick in die Leserkommentare zu einschlägigen Aufsätzen und Interviews im Internet zeigt, dass sich dem unbefangenen Betrachter die Parallelität geradezu aufdrängt. Man macht sich unglaubwürdig, ja lächerlich mit der Behauptung, das Anritzen der äußeren Schamlippen sei schlimmer als die Abtrennung der männlichen Vorhaut und mit dieser Operation sei das Anritzen „schlechterdings unvergleichbar“.
Zweitens würde das Kriterium des religiösen Selbstverständnisses seinen Zweck in vielen Fällen nicht erreichen. Eltern, die ihrem Kind unbedingt die Vorhaut abschneiden wollen, etwa wegen der Masturbation oder aus ästhetischen Gründen, könnten behaupten, dass auch sie als Christen sich der Bibel und dem göttlichen Beschneidungsbefehl verpflichtet sehen. Das als Lüge zu erkennen und den Beweis zu führen wäre kaum möglich.