7. MAI 2017 - WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY – 5 JAHRE “KÖLNER URTEIL”
Kundgebung in Köln am 7.5.2017
Beginn: 12:30 Uhr Landgericht, Luxemburger Str. 101
Zentrale Kundgebung: 14:00 Uhr, Wallrafplatz am WDR-Funkhaus
An diesem Tag jährt sich die Verkündung des KÖLNER URTEILS zum fünften Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.
Inhaltlicher Schwerpunkt ist in diesem Jahr:
BESCHNEIDUNGSPROGRAMME IN AFRIKA
Dort werden im Namen von u.a. USAID, UNICEF und WORLDBANK unzählige Jungen Opfer von Zwangsbeschneidungen zur angeblichen Vorsorge vor HIV-Ansteckung. Am 7. Mai kommen davon Betroffene endlich zu Wort.
Der „Weltweite Tag der genitalen Selbstbestimmung“ fordert:
Immer wieder berichten Medien über eine erschreckend große Zahl von schwer verletzten Jungen, wahrscheinlich 65 000 jährlich, und von mehreren Hundert Todesfällen bei rituellen Vorhautamputationen in Afrika. Beschneidungsprogramme, zur angeblichen HIV-Prophylaxe mit Millionen US-Dollar finanziert, entfesseln eine grausame Dynamik: Da die anvisierten Quoten bei Erwachsenen oft nicht erreicht werden, „müssen“ zunehmend Jungen beschnitten werden, um das Soll zu erreichen. Mütter werden bereits vor der Geburt ihres Kindes durch einseitige Informationen manipuliert. Wiederholt wird berichtet, wie Jungen systematisch ohne Wissen der Eltern direkt aus der Schule zur Zwangsbeschneidung „entführt“ werden, mit Softdrinks, Süßigkeiten und falschen Versprechungen angelockt. Das ärztliche Personal erhält Prämien. Im Rechercheprojekt vmmcproject.org <vmmcproject.org>aus Kenia und Uganda erhalten nun erstmals die Opfer eine Stimme.
Gemeinsam gegen weibliche Genitalverstümmelung
In 29 Ländern in Sub-Saharaafrika sowie in Süd-, Südost- und Zentralasien als auch in Europa, den USA und Kanada werden Frauen und Mädchen an ihrem Genital verstümmelt. Die Verstümmelung wird üblicherweise bei Mädchen im Alter zwischen 4 und 12 Jahren vorgenommen. Weltweit sind ca. 200 Millionen Mädchen und Frauen betroffen. Davon leben über 700.000 in Europa und 48.000 in Deutschland.
Laut WHO beschreibt der Begriff der Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden sowie alle sonstigen medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. Abhängig von Motiven und Art der Beschneidung, führt der Eingriff für die Betroffenen zu unterschiedlich starken gesundheitlichen, physischen, sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen. FGM wird international als Menschenrechtsverletzung, geschlechtsspezifische Gewalt, Kindesmisshandlung und Körperverletzung bewertet und ist explizit in fast allen Ländern verboten. Dennoch sind allein in Afrika jährlich drei Millionen, in Europa 180.000 und in Deutschland 9.300 Frauen und Mädchen weiterhin gefährdet.
Aufklärung führt zum Schutz von Jungen
Weltweit wird eine kontroverse gesellschaftliche Debatte zum Thema nicht-therapeutische Vorhautamputationen an Jungen geführt. Insbesondere in Dänemark und auch in Israel werden negativ betroffene Männer in den Medien wahrgenommen und sprechen über psychische und physische Spätfolgen. Ein interkultureller Dialog zu diesem oft angstbesetzten und tabubehafteten Thema erfährt so laufend neue Impulse und wird besonders in der Medizin zunehmend wahrgenommen. Manche Krankenhäuser in Deutschland führen bereits keine medizinisch nicht indizierten Vorhautentfernungen mehr durch. Stattdessen wird Eltern eine fundierte Aufklärung über die sexualsensorische Funktion der Vorhaut angeboten. Eine Vorhautenge im Kindes- und Jugendalter ist keine Krankheit, wenn die Betroffenen keine Beschwerden haben. Oft weitet sich die Vorhaut erst in der Pubertät. Bei tatsächlichen Beschwerden helfen in den meisten Fällen nichtoperative Therapien.
In den USA werden noch immer im Durchschnitt ca. 60% aller neugeborenen Jungen zwangsbeschnitten. Nachdem die Zahlen nach dem Jahr 2000 zunächst etwas abgefallen sind, haben sie bis 2010 wieder zugenommen. Häufig werden diese Kinder sogar ohne ausreichend wirksame Betäubung beschnitten.
Leiden und Trauma von Intersex-Kindern durch Genital-OPs ohne eigene Einwilligung
Ein bis zwei von 1000 Kindern werden mit “atypischen” körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren. Es kommt immer wieder zu frühen Genitaloperationen mit geschlechtsbestimmendem Charakter und zu Hormonbehandlungen vor der Einwilligungsfähigkeit. Die Betroffenen haben später das Gefühl abnorm zu sein und sind in ihrer körperlichen Unversehrtheit ungefragt übergangen worden.
Alle pädiatrischen Verbände in Deutschland empfehlen inzwischen, diese Maßnahmen nur noch in einem Alter vorzunehmen, in dem die betroffene Person einwilligungsfähig ist. Auch international bewegt sich die fachliche Diskussion teilweise in diese Richtung. Körperliche Integrität und Selbstbestimmung müssen aber vielerorts noch in die Wirklichkeit der Praxis integriert werden.
Seit 20 Jahren protestieren Betroffene öffentlich gegen diese Operationen, die sie als fundamentale Menschenrechtsverletzung, Genitalverstümmelung, als traumatisierend und zerstörerisch für das sexuelle Empfinden beschreiben. Vorwürfe, die auch durch Menschenrechtsgremien wie den UN-Kinderrechtsausschuss bekräftigt werden.
Das Kölner Urteil
Der eigentlich verharmlosende Begriff „Beschneidung“ steht bei Jungen für die Amputation („amputare“: ringsherum abschneiden) der Vorhaut, die den Verlust von durchschnittlich 50 % der gesamten Penishaut und des für sexuelle Empfindungen sensibelsten Teils mit sich bringt und die natürliche Physiologie des Penis sowie dessen Erscheinungsbild irreversibel verändert.
Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine medizinisch nicht indizierte "Beschneidung" an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen als rechtswidrig. Dies war nur folgerichtig, denn auch Kindern standen in Deutschland die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung zu. Warum hätten diese Rechte gerade vor dem Intimbereich haltmachen sollen, und dann auch noch exklusiv nur vor dem von Jungen?
Der Deutsche Bundestag entschied am 12.12.2012 als Reaktion auf das Kölner Urteil in einem Hauruckverfahren, dass Eltern aus jeglichem Grunde in eine „Beschneidung“ ihrer Jungen einwilligen können. Ein Widerspruch zu sämtlichem übrigen gesetzlichen Schutz von Kindern und gleich ein mehrfacher Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Unsere Info-Seite mit weiterführenden Links zu u.a. aktueller Fachliteratur aus Deutschland, der Türkei, den USA u.v.a., Zeugnissen von Betroffenen, Filmen, Aufklärungsbüchern und -broschüren und Vortrags-Videos internationaler Wissenschaftler finden Sie HIER <genitale-selbstbestimmung.de/info>.
Hass und Menschenfeindlichkeit: Bei uns keine Chance!
Wir begrüßen jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland und empfinden dieses als Bereicherung unseres Zusammenlebens.
Wir verwahren uns dagegen, dass unser Einsatz für die Rechte aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung von einigen Wenigen genutzt wird, um ihren Hass auf religiöse und kulturelle Minderheiten auszuleben.
Wir fordern in diesem Zusammenhang auch alle Protestierenden auf, sich deutlich von Pauschalisierungen und Menschenhass zu distanzieren und immer wieder deutlich zu machen, dass es nur um das Wohl, die körperliche Unversehrtheit und das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung gehen kann.
Zum WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY rufen auf:
Kundgebung in Köln am 7.5.2017
Beginn: 12:30 Uhr Landgericht, Luxemburger Str. 101
Zentrale Kundgebung: 14:00 Uhr, Wallrafplatz am WDR-Funkhaus
An diesem Tag jährt sich die Verkündung des KÖLNER URTEILS zum fünften Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.
Inhaltlicher Schwerpunkt ist in diesem Jahr:
BESCHNEIDUNGSPROGRAMME IN AFRIKA
Dort werden im Namen von u.a. USAID, UNICEF und WORLDBANK unzählige Jungen Opfer von Zwangsbeschneidungen zur angeblichen Vorsorge vor HIV-Ansteckung. Am 7. Mai kommen davon Betroffene endlich zu Wort.
Der „Weltweite Tag der genitalen Selbstbestimmung“ fordert:
- Sofortiger Stopp der Massenbeschneidungen von Jungen im Rahmen angeblicher HIV-Prävention in afrikanischen Ländern.
- Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Art. 2 (Schutz vor Diskriminierung), Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Art. 24, Absatz 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche).
- Gesetzesinitiativen weltweit, die den Schutz aller Kinder unabhängig vom Geschlecht vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen vorsehen.
- Verstärkter Einsatz auch gegen sogenannte „weniger invasive“ und medikalisierte Formen weiblicher Genitalverstümmelung.
- Schutz von Kindern mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen.
- Öffentliche Forschung und Aufklärung zu den Folgen von nicht-therapeutischen Genitaloperationen an Kindern in ihren unterschiedlichen Formen und sozialen Kontexten.
Immer wieder berichten Medien über eine erschreckend große Zahl von schwer verletzten Jungen, wahrscheinlich 65 000 jährlich, und von mehreren Hundert Todesfällen bei rituellen Vorhautamputationen in Afrika. Beschneidungsprogramme, zur angeblichen HIV-Prophylaxe mit Millionen US-Dollar finanziert, entfesseln eine grausame Dynamik: Da die anvisierten Quoten bei Erwachsenen oft nicht erreicht werden, „müssen“ zunehmend Jungen beschnitten werden, um das Soll zu erreichen. Mütter werden bereits vor der Geburt ihres Kindes durch einseitige Informationen manipuliert. Wiederholt wird berichtet, wie Jungen systematisch ohne Wissen der Eltern direkt aus der Schule zur Zwangsbeschneidung „entführt“ werden, mit Softdrinks, Süßigkeiten und falschen Versprechungen angelockt. Das ärztliche Personal erhält Prämien. Im Rechercheprojekt vmmcproject.org <vmmcproject.org>aus Kenia und Uganda erhalten nun erstmals die Opfer eine Stimme.
Gemeinsam gegen weibliche Genitalverstümmelung
In 29 Ländern in Sub-Saharaafrika sowie in Süd-, Südost- und Zentralasien als auch in Europa, den USA und Kanada werden Frauen und Mädchen an ihrem Genital verstümmelt. Die Verstümmelung wird üblicherweise bei Mädchen im Alter zwischen 4 und 12 Jahren vorgenommen. Weltweit sind ca. 200 Millionen Mädchen und Frauen betroffen. Davon leben über 700.000 in Europa und 48.000 in Deutschland.
Laut WHO beschreibt der Begriff der Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden sowie alle sonstigen medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. Abhängig von Motiven und Art der Beschneidung, führt der Eingriff für die Betroffenen zu unterschiedlich starken gesundheitlichen, physischen, sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen. FGM wird international als Menschenrechtsverletzung, geschlechtsspezifische Gewalt, Kindesmisshandlung und Körperverletzung bewertet und ist explizit in fast allen Ländern verboten. Dennoch sind allein in Afrika jährlich drei Millionen, in Europa 180.000 und in Deutschland 9.300 Frauen und Mädchen weiterhin gefährdet.
Aufklärung führt zum Schutz von Jungen
Weltweit wird eine kontroverse gesellschaftliche Debatte zum Thema nicht-therapeutische Vorhautamputationen an Jungen geführt. Insbesondere in Dänemark und auch in Israel werden negativ betroffene Männer in den Medien wahrgenommen und sprechen über psychische und physische Spätfolgen. Ein interkultureller Dialog zu diesem oft angstbesetzten und tabubehafteten Thema erfährt so laufend neue Impulse und wird besonders in der Medizin zunehmend wahrgenommen. Manche Krankenhäuser in Deutschland führen bereits keine medizinisch nicht indizierten Vorhautentfernungen mehr durch. Stattdessen wird Eltern eine fundierte Aufklärung über die sexualsensorische Funktion der Vorhaut angeboten. Eine Vorhautenge im Kindes- und Jugendalter ist keine Krankheit, wenn die Betroffenen keine Beschwerden haben. Oft weitet sich die Vorhaut erst in der Pubertät. Bei tatsächlichen Beschwerden helfen in den meisten Fällen nichtoperative Therapien.
In den USA werden noch immer im Durchschnitt ca. 60% aller neugeborenen Jungen zwangsbeschnitten. Nachdem die Zahlen nach dem Jahr 2000 zunächst etwas abgefallen sind, haben sie bis 2010 wieder zugenommen. Häufig werden diese Kinder sogar ohne ausreichend wirksame Betäubung beschnitten.
Leiden und Trauma von Intersex-Kindern durch Genital-OPs ohne eigene Einwilligung
Ein bis zwei von 1000 Kindern werden mit “atypischen” körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren. Es kommt immer wieder zu frühen Genitaloperationen mit geschlechtsbestimmendem Charakter und zu Hormonbehandlungen vor der Einwilligungsfähigkeit. Die Betroffenen haben später das Gefühl abnorm zu sein und sind in ihrer körperlichen Unversehrtheit ungefragt übergangen worden.
Alle pädiatrischen Verbände in Deutschland empfehlen inzwischen, diese Maßnahmen nur noch in einem Alter vorzunehmen, in dem die betroffene Person einwilligungsfähig ist. Auch international bewegt sich die fachliche Diskussion teilweise in diese Richtung. Körperliche Integrität und Selbstbestimmung müssen aber vielerorts noch in die Wirklichkeit der Praxis integriert werden.
Seit 20 Jahren protestieren Betroffene öffentlich gegen diese Operationen, die sie als fundamentale Menschenrechtsverletzung, Genitalverstümmelung, als traumatisierend und zerstörerisch für das sexuelle Empfinden beschreiben. Vorwürfe, die auch durch Menschenrechtsgremien wie den UN-Kinderrechtsausschuss bekräftigt werden.
Das Kölner Urteil
Der eigentlich verharmlosende Begriff „Beschneidung“ steht bei Jungen für die Amputation („amputare“: ringsherum abschneiden) der Vorhaut, die den Verlust von durchschnittlich 50 % der gesamten Penishaut und des für sexuelle Empfindungen sensibelsten Teils mit sich bringt und die natürliche Physiologie des Penis sowie dessen Erscheinungsbild irreversibel verändert.
Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine medizinisch nicht indizierte "Beschneidung" an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen als rechtswidrig. Dies war nur folgerichtig, denn auch Kindern standen in Deutschland die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung zu. Warum hätten diese Rechte gerade vor dem Intimbereich haltmachen sollen, und dann auch noch exklusiv nur vor dem von Jungen?
Der Deutsche Bundestag entschied am 12.12.2012 als Reaktion auf das Kölner Urteil in einem Hauruckverfahren, dass Eltern aus jeglichem Grunde in eine „Beschneidung“ ihrer Jungen einwilligen können. Ein Widerspruch zu sämtlichem übrigen gesetzlichen Schutz von Kindern und gleich ein mehrfacher Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Unsere Info-Seite mit weiterführenden Links zu u.a. aktueller Fachliteratur aus Deutschland, der Türkei, den USA u.v.a., Zeugnissen von Betroffenen, Filmen, Aufklärungsbüchern und -broschüren und Vortrags-Videos internationaler Wissenschaftler finden Sie HIER <genitale-selbstbestimmung.de/info>.
Hass und Menschenfeindlichkeit: Bei uns keine Chance!
Wir begrüßen jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland und empfinden dieses als Bereicherung unseres Zusammenlebens.
Wir verwahren uns dagegen, dass unser Einsatz für die Rechte aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung von einigen Wenigen genutzt wird, um ihren Hass auf religiöse und kulturelle Minderheiten auszuleben.
Wir fordern in diesem Zusammenhang auch alle Protestierenden auf, sich deutlich von Pauschalisierungen und Menschenhass zu distanzieren und immer wieder deutlich zu machen, dass es nur um das Wohl, die körperliche Unversehrtheit und das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung gehen kann.
Zum WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY rufen auf:
- Attorneys for the rights of the child (Kalifornien, USA)
- Australasian Institute for Genital Autonomy - AIGA Inc. (Australien)
- Bay Area Intactivists (USA)
- beschneidungsforum.de - das Forum zum Thema Beschneidung (Deutschland)
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ (Deutschland)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne (Deutschland)
- Canadian Foreskin Awareness Project (Kanada)
- Children's Health & Human Rights Partnership (Kanada)
- Deutsches Kinderbulletin - jedem Kind eine Chance / Politische Kindermedizin (Deutschland)
- Doctors Opposing Circumcison (D.O.C.) - Physicians for Genital Integrity (Seattle, USA)
- Droit au corps (Frankreich)
- Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. - Eine Stimme für Betroffene (Deutschland)
- Genital Autonomy (Großbritannien)
- Genital Autonomy America (USA) (ehemals NOCIRC)
- (I)NTACT - Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V. (Deutschland)
- IBKA - Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (Deutschland)
- Intact Africa (Afrika)
- Intact Denmark (Dänemark)
- Intact Kenya (Kenia)
- Intact Switzerland (Schweiz)
- intaktiv e.V. - eine Stimme für genitale Selbstbestimmung (Deutschland)
- Just a snip" (Dänemark)
- Men Do Complain (Großbritannien)
- MOGiS e.V. - „Eine Stimme für Betroffene“ (Deutschland)
- NOCIRC - (siehe Genital Autonomy America)
- NORM-UK / 15 Square (Großbritannien)
- pro familia Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
- Pro Kinderrechte CH (Schweiz)
- Protect the Child (Israel)
- Sexpo (Finnland)
- TABU e.V. - Verein zur Verhinderung der FGM, der weiblichen Genitalverstümmelung (Deutschland)
- TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. (Deutschland)
- Your Whole Baby (USA)
- Zentralrat der Ex-Muslime (Deutschland)