- Der Arzt darf unter keinen Umständen,(.........) anderen grausamen, unmenschlichen oder entwürdigenden Handlungen Hilfestellung leisten, sich daran beteiligen oder diese zulassen.
- Der Arzt darf seine Kenntnisse, seinen Sachverstand oder sein Geschick nie dazu einsetzen, um die Anwendung(........)irgendeines anderen grausamen, unmenschlichen oder entwürdigenden Verfahrens zu welchem Zweck auch immer zu unterstützen.
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1142.1145.1149