Yvonne Christina Schmid, Die elterliche Einwilligung in eine Zirkumzision – eine unzulässige Beschneidung kindlicher Rechte?

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    • Yvonne Christina Schmid, Die elterliche Einwilligung in eine Zirkumzision – eine unzulässige Beschneidung kindlicher Rechte?

      Rechtliche Analyse des § 1631d BGB unter Bezugnahme des deutschen Verfassungsrechts und des internationalen Rechts

      Leider ohne Leseprobe und die Inhaltsangabe lässt für mich keine ausreichenden Schlüsse darauf zu, wie die Autorin den §1631d BGB abschließend beurteilt. Aber da es einen Punkt G. "Notwendige Anpassungen" gibt und unter Punkt H. von einem nicht gelösten Problem die Rede ist, gehe ich zumindest davon aus, dass die Verfasserin verfassungsrechtliche Probleme sieht.

      duncker-humblot.de/index.php/d…ng-kindlicher-rechte.html
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ich vermute, es läuft darauf raus, dass das eigentlich im Grunde schon ganz ok sei, es da nur ein, zwei Punkte am Gesetz gäbe, die es verfassungswidrig machten und wegen denen man an §1631d BGB nacharbeiten müsste. Entsprechende Vorschläge vermutlich inklusive. Und wenn das umgesetzt würde, wäre alles paletti. Grundsätzliche Kritik sieht anders aus. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
    • Sehe ich (leider) genauso. Aber vielleicht erfahren wir ja mal von einem Juristen, der sich den Wälzer zugelegt hat, wie die Dame die Sache sieht.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Die Verfassungsrechtlichen Probleme sehen ja einige Juristen, die die Jungenverstümmelung (von solchen meist "Knabenbeschneidung" genannt ganz OK finden.
      "Knabenbeschneidung" - hallo? wir sind im 21. Jh, wer sagt heute noch "Knaben", wenn er Jungen meint, mein FRÄULEIN? :P )
      Ja, Knaben, die durfte man auch noch tüchtig verdreschen, damit aus ihnen harte Kerle werden, die dann den Heldentod fürs Vaterland sterben... *Brech*
      Da waren noch Zeiten, aber die sind erfreulicherweise vorbei.
      Der Klappentext versucht ergebnisoffen daherzukommen, aber man braucht keine Karajan-Ohren um die Nachtigall trapsen zu hören.
      Da ist zwar ein Link auf "Probelesen", dann verlangt diese Seite *OMG!* den berüchtigten Schockwellenblitzspieler, wenn man den dann aus der Kiste kramt geht's trotzdem nicht, Bah! :-((

      Die "gesundheitsprophylaktisch motivierte Zirkumzision" von Jungen ist eine Zweckerfindung von Yvonne Schmid - es gibt eine solche schlichtweg nicht. Eltern, die ihren Sohn verstümmeln lassen machen das regelmäßig aus Gründen der Tradition.
      Viel mehr Unheil als die hierzulande sehr wenigen Fällen von heterosexuell auf Männer übertragenen HIV-Infektionen (von der noch unklar ist, ob die Vorhaut ein wesentlicher Faktor ist) oder den relativ seltenen Peniskrebs (der bei Männern ohne Phimose sogar sehr selten ist, und eine Phimose lässt sich meist anders behandeln) ließe sich durch die prophylaktische Amputation der Brustdrüsen bei Mädchen ersetzen - jede achte bis zehnte Frau erkrankt an Brustkrebs, und der endet leider immer noch häufig tödlich. Stillen machen viele Mütter heute eh mit der Flasche (damit die Figur, und damit "der Marktwert" nicht leidet) und es gibt ja Silikonkissen zum Auffüllen. Auch Frau Schmid könnte sich auf die Art "prophylaktisch" schützen (wird aber kein Arzt in Deutschland machen)! ;)

      Im übrigen können die "Körperbesitzer" selbst über ihre Gesundheitsvorsorge entscheiden, weil die angeblichen oder tatsächlichen Risiken jenseits der Kindheit erscheinen. Es sollte Frau Schmid doch zu denken geben, dass man noch nie davon gehört hat, dass ein Erwachsener, gesunder, intakter Mann als Grund für eine Wunsch-VA "Angst vor HIV, Peniskrebs o.ä." angegeben hat, sondern regelmäßig andere.


      Allein mit dem Begriff "gesundheitsprophylaktisch motivierte Zirkumzision" hat sich dieses Buch entlarvt und disqualifiziert.
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Unter jenem Buch wird auf ein weiteres verlinkt, von Nicole Steiner: "Die religiös motivierte Knabenbeschneidung im Lichte des Strafrechts"


      Insgesamt kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die Knabenbeschneidung unter gewissen Voraussetzungen bei vorhandener elterlicher Einwilligung nicht strafbar ist.
      Das war doch nie strittig. Wenn der Junge krank ist und keine andere Abhilfe möglich ist, wäre doch schlimm, wenn die Eltern eine medizinisch notwendige Operation verweigern wollten!

      Aber was hat das jetzt mit einer religiös motivierten Genitalverstümmelung zu tun?

      Das Buch ist 2014 erschienen, der 1631d 2012. Natürlich ist MGM unter den läppischen Voraussetzungen des §1631d durch eben denselben z.Zt. nicht strafbar. Wo ist jetzt der Witz?

      duncker-humblot.de/index.php/d…chte-des-strafrechts.html

      Wenn Männer so einen Quatsch über Mädchenverstümmelung schrieben, würde alles rufen: "hängt sie, diese Sexistenschweine!"
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht