Carolin Emcke, Friedenspreis des Deutschen Buchhandels

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    • Carolin Emcke schrieb:

      Ich bin Kind der Bundeszentrale für politische Bildung
      (sagt sie in dem Video)

      Seltsam, ich bin Kind meiner Eltern. :D

      Aber wenn man sich von jener Bundeszentrale prägen lässt - das erklärt einiges:

      Bundeszentrale für politische Bildung
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Wobei jene Bundeszentrale ja mit gespaltener Zunge redet.
      Einerseits unzählige für die Jungenverstümmelung verständnisheischende Propaganda-Artikel. Andererseits schießt sie sich selbst in den Fuß:


      BPB schrieb:

      Auch Ärzte und Ärztinnen dürfen die Körper von Menschen nicht verletzen. Jeder Mensch entscheidet selbst, wie er mit seinem Körper umgeht. Zum Beispiel kann jeder Mensch selbst entscheiden, ob er mit einer Untersuchung einverstanden ist. Man muss auch einer Operation schriftlich zustimmen.
      Aber vielleicht sind ja nur Frauen, Mädchen und evtl. noch Männer für die Zentrale Menschen?


      BPB schrieb:

      Zeichung: Eine Frau wehrt sich gegen eine Spritze, die ihr ein Arzt geben möchte. (© bpb)
      Ja, das geht natürlich nicht! Einer FRAU gegen ihren Willen auch nur eine Spritze zu geben!
      Aber einem Jungen ohne sein Einverständnis einen Teil seine Penis kaputt zu machen - das geht für diese Verblödungszentrale doch locker! :FP01

      Jungen sind leider zu klein um sich zu wehren. Sie können aus Leibeskräften brüllen und sie würden strampeln um sich zu wehren - aber ihre Beine werden festgebunden.
      Listigerweise ist die Genitalverstümmelung 2012 nur so lange legalisiert worden, solange sie zu klein sind um sich effektiv zu wehren. Wenn sie groß und stark sind - dann ist's verboten.

      Weil Kinder zu klein sind um sich zu wehren hat der Staat lt. Grundgesetz ein Wächteramt. Gegenüber Mädchen nimmt er das selbstverständlich ernst.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.