Gericht verurteilt Vater wegen illegaler Beschneidung

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    • Gericht verurteilt Vater wegen illegaler Beschneidung

      derwesten.de/region/rhein_ruhr…chneidung-id12218126.html



      Der Westen schrieb:

      Der 34-Jährige behauptete dagegen, die Beschneidung sei mit Einwilligung der Mutter erfolgt. Das nahm das Gericht ihm aber nicht ab. Es ging davon aus, dass er dem Institut vorgespiegelt habe, für den Sohn entscheiden zu dürfen.

      Dieses "Institut" amputiert einem Jungen die gesunde Vorhaut, nur weil der Vater BEHAUPTET hatte, dass er das alleinige Sorgerecht für den Jungen habe? Keine Unterschrift der Mutter erforderlich? Kein Dokument, das das bestätigt? Der treuherzige Augenaufschlag des Mannes reichte aus?
      Ich vermute mal, man wollte sich das Blutgeld für diesen Eingriff nicht entgehen lassen.
      In welcher Bananenrepublik leben wir eigentlich?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • "Richterin Gaury Sastry führte in der Urteilsbegründung aber strafmildernd aus, der Angeklagte habe das Kind aus rituellen Gründen beschneiden lassen, nicht aber um ihm Schmerzen zuzufügen"


      Merke:

      Eine Straftat, die religiös motiviert ist, ist weniger schlimm als eine gleichartige Straftat, der dieses Merkmal fehlt. Jetzt ist der "arme" Papa sicher ganz doll in seinen religiösen Gefühlen verletzt. Armes Dotterchen ...

      Das Kind hat offenbar NEIN gesagt (oder signalisiert, was auch ausreichen würde), aber das "spezialisierte Institut" kann sowas natürlich nicht beeindrucken...

      Immerhin: Die hirnverbrannte Schnippelei geht nicht mehr "einfach so" durch - ein Anfang!

      Juristische Frage: Kann es sein, dass, wenn nur EIN Sorgeberechtigter unterschreibt, er zugleich versichert, mit Einverständnis des anderen zu handeln? Hier war zwar der "Vater" gar nicht sorgeberechtigt (dafür ziemlich dreist), aber auch wenn er es gewesen wäre und die Mutter nicht zugestimmt hätte ...?

      Wir haben es hier mit einer "Kultur" zu tun, in der die Frau nichts zu melden hat - das sollte man nie vergessen.
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Ihr Kind kann nach der Beschneidung sofort nach Hause und wird kaum eine Einschränkung verspüren.
      Allein das ist ja schon grobe Irreführung. Was für Einschränkungen der Betroffene verspürt kann individuell sehr unterschiedlich sein.


      So verlor der Achtjährige, der mit dem Schritt nicht einverstanden gewesen sein soll, im Institut einen Teil seiner Haut.
      Richtig muss es heissen: einen Teil seines Penis. Die Vorhaut ist ein Teil des Penis.

      Warum wurde das "Institut" eigentlich nicht verknackt? Es ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, es trägt wesentlich zu der Straftat bei.

      Wegen Körperverletzung! Was für ein schlechter Witz! Wenn Genitalverstümmelung dem Kind einen Schaden zufügt ist das unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile zustimmen.
      In Wirklichkeit wird der Vater verurteilt, weil er das "Mitbestimmungsrecht" der Mutter missachtet hat, nicht wegen der Körperverletzung, die auch stattgefunden hätte, wenn die Mutter zugestimmt hätte.
      Es geht hier also mal wieder um "Frauenrechte", nicht um Jungenrechte.

      Interessant ist an diesem Fall, dass eine muslimische Mutter versucht hat sich gegen den Vater schützend vor ihren Sohn zu stellen, Hut ab!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"

    • Auch medizinisch bietet die Beschneidung beim Jungen große Vorteile:

      • Die Hygiene ist bei beschnittenen Männern einfacher und effektiver
      durchzuführen
      Ja Scheisse, wenn man zu doof ist sich zu waschen! :rolleyes:

      Laut einer australischen Untersuchung...
      Das kommt mir spanisch vor... :D

      cerrah-med.de/de/Beschneidung.htm
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die verstümmeln Jungen da mit einer "Smartklamp"-Methode:

      cerrah-med.de/de/beschneidung%20smartklamp%20methode.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Schade eigentlich. Das wäre doch jetzt eigentlich eine denkbare Konstellation um den 1631d BGB vor's BVerfG zu boxen. Wenn man denn wollte (auch wenn ich fürchte, daß sich schon die unteren Instanzen nicht die Finger verbrennen wollten und eine Klage, die letztlich auf diese Prüfung hinausliefe gar nicht erst zugelassen würde).
      Gruß
      Hickhack
    • So verlor der Achtjährige, der mit dem Schritt nicht einverstanden gewesen sein soll, im Institut einen Teil seiner Haut
      Das sogenannte "Vetorecht".... *Brech*

      PS: das Gericht ist (sechs Monate) erheblich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (1,5 Jahre) geblieben. Der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt. Es wird also noch mal verhandelt werden.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Hickhack schrieb:

      Das wäre doch jetzt eigentlich eine denkbare Konstellation um den 1631d BGB vor's BVerfG zu boxen.
      Für die Mutter? Wohl nicht. Denn die Verstümmelung erfolgte ja nicht gemäss §1631d, also ist der 1631d gar nicht berührt. Ein Gang nach Karlsruhe würde eine Verstümmelung die die lächerliche Rahmenbedingungen des 1631d komplett einhält erfordern. Aber welche Eltern lassen ihr Kind verstümmeln um dann im Namen ihres Kindes gegen den Paragraphen der ihnen das ermöglichte zu klagen?
      Nein, da hat sich die Regierung doch extra beim Wissenschaftlichen Dienst rückversichert, dass da so bald kaum etwas anbrennen dürfte.

      Ich bin kein Jurist, aber möglicherweise hätte das Gericht den 1631d trotzdem zur Prüfung an Karlsruhe reichen können. Die Zweifel an der Verfassungsmässigkeit hätte das Gericht dann detailliert begründen müssen. Das macht viel Arbeit. Und der "Dank des Vaterlandes" bzw. des Polit-Establishments und der "Qualitätspresse" wäre gewiss gewesen.

      Man denke nur daran, was über das LG Köln 2012 hereingebrochen ist, sogar die Bundesjustizministerin hat sich öffentlich lustig gemacht (eigentlich ein unerhörter Vorgang). Da war damals auch ein Interview mit irgend einem Hochoffiziellen vom LG Köln, weiss nicht mehr ob das der Präsident war oder Sprecher... dem hat das mit dem Urteil ganz schrecklich leid getan, mei, wie ist der zu Kreuze gekrochen!
      Die Lektion dürfte jedes Gericht in Deutschland kapiert haben: Schlafende Hunde bloss schlafen lassen!

      Was fehlt ist ein klageberechtigter Kinder-Ombudsmann. Oder ganz urdemokratisch, eine Volksabstimmung.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Leute, nicht aufregen. Selbst wenn der Richter für Beschneidung gewesen wäre, hätte er ihn verurteilen müssen.
      Das ist kein Urteil gegen Beschneidung, sondern gegen den Mangel an Einwilligung der Mutter.
      Aber... es hilft, wenn in der Öffentlichkeit Beispiele von Eltern zitiert werden, die sich dieser Sache Widersetzen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Selbst wenn der Richter für Beschneidung gewesen wäre, hätte er ihn verurteilen müssen.
      Richter müssen gar nichts. Schließlich hätte der Richter auch argumentieren können, dass die GM "sozialadäquat" war, da beide Elternteile Muslime sind. Und "wegen der Geringfügigkeit des Eingriffs, wo ja nur eine überschüssiger kleiner Hautlappen entfernt wird" (was ja auch medizinische Vorteile hat!!) wäre die Zustimmung eines Elternteils hinreichend, ähnlich wie bei einer Masernimpfung, blablabla.
      Und- "wie der Schniedel des Mannes, so der seines Johannes bzw. Achmets".
      Wenn eine Frankfurter Richterin aus dem Koran zitiert, kann eine Essener Richterin auch aus der Sunna zitieren. Der dt. Juristentag (eine Art Ersatz-Verfassungsgericht ;) ) hat doch die MGM sogar für verfassungskonform erklärt. Immerhin hat mal ein Gericht festgestellt, dass man manchmal auch von "furchtbaren Juristen" reden darf.
      Andererseits geht es hier natürlich um Frauenrechte. Mütterrechte sind schließlich Frauenrechte! Und da muss man als als Richter natürlich ganz vorsichtig auftreten.

      Jedes dritte Kind wird heute "unehelich" geboren. In dem Fall hat die Mutter zunächst automatisch das alleinige Sorgerecht, auch wenn sie mit dem Vater in häuslicher Gemeinschaft (früher nannte man das "wilde Ehe") lebt. Der Vater hat zunächst überhaupt kein Mitsprachrecht. Er darf nur zahlen und sich kümmern. Erst durch ein Machtwort des Bundesverfassungsgerichtes -noch nicht so lange her - haben "uneheliche" Väter überhaupt die Möglichkeit Sorgerecht zu erlangen bekommen.
      Aber - auf Antrag! Das dauert! In der Zeit kann Mutter das Baby "bequem" und mit unzureichender Betäubung - sogar von einem Nicht-Mediziner genitalverstümmeln lassen.
      Der Vater kann nichts dagegen machen. Wenn er hinterher gegen die Mutter und den Verstümmler klagt, wird der Richter sagen - "Was wollen sie denn? Die Mutter hatte zur fraglichen Zeit das alleinige Sorgerecht, und der alleinige Sorgerechtsinhaber weiß stets am besten was dem Wohl des Kindes dient (die irreversible Zerstörung eines funktionalen Teils des Geschlechtsorgans)!"
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Jedes dritte Kind wird heute "unehelich" geboren. In dem Fall hat die Mutter zunächst automatisch das alleinige Sorgerecht, auch wenn sie mit dem Vater in häuslicher Gemeinschaft (früher nannte man das "wilde Ehe") lebt. Der Vater hat zunächst überhaupt kein Mitsprachrecht. Er darf nur zahlen und sich kümmern. Erst durch ein Machtwort des Bundesverfassungsgerichtes -noch nicht so lange her - haben "uneheliche" Väter überhaupt die Möglichkeit Sorgerecht zu erlangen bekommen.
      Aber - auf Antrag! Das dauert! In der Zeit kann Mutter das Baby "bequem" und mit unzureichender Betäubung - sogar von einem Nicht-Mediziner genitalverstümmeln lassen.
      Der Vater kann nichts dagegen machen. Wenn er hinterher gegen die Mutter und den Verstümmler klagt, wird der Richter sagen - "Was wollen sie denn? Die Mutter hatte zur fraglichen Zeit das alleinige Sorgerecht, und der alleinige Sorgerechtsinhaber weiß stets am besten was dem Wohl des Kindes dient (die irreversible Zerstörung eines funktionalen Teils des Geschlechtsorgans)!"
      Ja, genau das. Und das ist, wie ich finde, ein in Deutschland immer noch absolut unhaltbarer Zustand. Du bist als Vater in diesem Land noch immer nur Elternteil 2. Klasse - und bleibst es auch. Denn wenn die Frau Mama der Meinung ist, sie braucht keinen Mann (gleichbedeutend mit: "Das Kind braucht keinen Vater"), dann kriegst du selbst auf Antrag kein Sorgerecht, sondern musst es dir ganz klassisch vor Gericht erstreiten - wobei du da stichhaltige Argumente vorbringen musst (der Vater des Kindes zu sein ist nicht stichhaltig genug, sich auch rechtlich drum kümmern dürfen zu wollen), warum die Mama das nicht alleine kann.

      Wie kann so etwas in einem modernen, angeblichen "Rechtsstaat" noch möglich sein...? So viel zum Thema Bananenrepublik.
      Ohne Konsens ist alles Nonsens.