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Beschneidung von Jungen und Mädchen – (K)ein Thema für den Kinderschutz?
Die gesellschaftliche Diskussion um die nicht-medizinisch indizierte Genitalbeschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen Kindern bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem elterlichen Recht auf religiöse und kulturelle Erziehung und dem kindlichen Recht auf seine körperliche Unversehrtheit.
- Dr. med Kolja Eckert (Klinik für Kinderchirurgie, Elisabeth-Krankenhaus Essen)
In Deutschland ist die rituell motivierte Mädchenbeschneidung im Strafgesetzbuch (StGB § 226a) klar geregelt und als Verstümmelung der weiblichen Genitalien und gefährliche Körperverletzung unter Strafe gestellt.
Im Gegensatz dazu ist die Genitalbeschneidung männlicher Kinder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 1631d) geregelt und erlaubt es den Eltern, einen solchen Eingriff auch aus nicht-medizinischer Indikation und auch durch medizinische Laien durchführen zu lassen.
Doch diese Regelung findet keine allgemeine Zustimmung, da sie von vielen, auch von medizinischen Fachverbänden, als Einschränkung der kindlichen Grundrechte, so wie sie im Grundgesetz, aber auch in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, angesehen werden. Damit bleibt die medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidung von Jungen weiterhin ein kontrovers diskutiertes Thema.
Im Rahmen dieses Workshops sollen medizinische, psychologische, juristisch-ethische Hintergründe zur Mädchen- bzw. Jungenbeschneidung kultursensibel erörtert werden, um schlussendlich gemeinsam mit den Teilnehmer(inne)n zu diskutieren, ob und inwieweit die Problematik der nicht-medizinisch indizierten Genitalbeschneidung Minderjähriger Teil unserer Kinderschutzarbeit werden kann.
Dr. med. Kolja Eckert, Klinik für Kinderchirurgie
siehe auch:
derwesten.de/staedte/essen/war…erweigert-id10906917.html
There is no skin like foreskin