Karin Roth - SPD

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    • Karin Roth - SPD

      abgeordnetenwatch.de: Karin Roth

      "Auch muss sichergestellt sein, dass eine Beschneidung von minderjährigen Jungen unter medizinischen Bedingungen und ohne unnötige Schmerzen durchzuführen ist. Eine Grenze zur sittenwidrigen und nachhaltig schädlichen Verstümmelung der Genitalien von Mädchen muss unmissverständlich und kompromisslos gezogen werden. Denn die weibliche Genitalverstümmelung und die Beschneidung von Jungen sind nicht zu vergleichen."

      Nanu da werden ja 1:1 Sprachbausteine verwendet, die andere Abgeordnete auch verwenden?
      siehe Sebastian Edathy
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Kategorie: gedankenloser Mitläufer.


      Schön auch diese Aussage:

      "Entscheidend ist aus meiner Sicht und der der SPD-Bundestagsfraktion, dass eine gesetzliche Regelung keine Spielräume eröffnet, bei denen das Kindeswohl verletzt wird."

      Hört sich prima an, oder? Doof nur, dass Sie FÜR den Gesetzentwurf eintritt, der die Beschneidung weiterhin ermöglicht.

      Übersetzt heisst das: Das Kindswohl darf nicht verletzt werden, aber das Genital eines männlichen Kindes hingegen schon!

      Ganz ehrlich, merken Sie noch was, Fr. Roth?
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Da habt Ihr Frau Roth "missverstanden": "Kindeswohl" heisst, dass keine "unnötigen Schmerzen" stattfinden. Betonung auf: unnötig. "Unnötige Schmerzen" werden "bekanntlich" durch "ärztliche Kunst" oder durch Mohel-Fortbildung vermieden. Da Frau Roth natürlich mittlerweile selbst weiss (unterstelle ich jedenfalls mal), dass zumindest eine Säuglingsbeschneidung OHNE Schmerzen überhaupt nicht möglich ist (selbst bei ärztlicher Kunst und/oder Mohel-Fortbildung), beschränkt sie sich auf "unnötige Schmerzen". Das MUSS sie ja auch, wenn sie das Gesetz haben will.

      Die ("restlichen") "nötigen Schmerzen", die ja "bekanntlich" minimal sind, wägt Frau Roth gegen den Elternwillen ab - sozusagen Elternwohl gegen Kindeswohl. Jüdische und muslimische Eltern sowie amerikanische Hygienefanatikerinnen, die wahrscheinlich aus Erfahrung zu Recht misstrauisch sind, dass sich Jungen/Männer waschen, fühlen sich "unwohl", wenn ihre Knaben nicht beschnitten sind. Dieses "Unwohlsein" möchte Frau Roth den Eltern nicht zumuten ("Elternwohlfühlgesetz"). Dann sind ja " bekanntlich" auch die Kinder nicht glücklich...

      BTW: Die donnernde Rethorik bei der Gegenüberstellung von männlicher und weiblicher Beschneidung ("siitenwidrige und nachhaltig schädliche Verstümmelung" vs. "keine unnötigen Schmerzen" bei "ärztlicher Kunst") lässt darauf schliessen, dass das Gesetz erhebliche Schwierigkeiten mit dem Gleichheitsgrundsatz hat...

      Frau Roth meint wie Herr Kramer, dass sie den Beschneidungsgegnern durch rethorische Vernebelung entkommen kann. Pech gehabt!
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werner ()

    • abgeordnetenwatch.de: Karin Roth

      "Eine Grenze von der männlichen Beschneidung zur sittenwidrigen und nachhaltig schädlichen Verstümmelung der Genitalien von Mädchen muss unmissverständlich und kompromisslos gezogen werden. Die weibliche Genitalverstümmelung und die Beschneidung von Jungen sind nicht zu vergleichen, weibliche Genitalverstümmelung ist eine grobe Menschenrechtsverletzung."


      Jungenbeschneidung ist also ungrob, sprich fein.
      Ist Verstümmelung auch schon mal nicht nachhaltig? Oh Mann, alleine am inflationären Wortgebrauch entlarven sich diese Demagogie-Künstler!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Frau Roth eine der wenigen, die ihre Meinung geändert hat.

      Auf Abgeordnetenwatch schreibt sie:
      Ich unterstütze den Gesetzentwurf meiner Kollegin Marlene Rupprecht "Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung" mit der Bundestagsdrucksache 17/11430, der dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes stärker Rechnung trägt als der Gesetzentwurf der Bundesregierung.
      abgeordnetenwatch.de: Karin Roth
    • Wenn man eingestehen würde, dass durchaus eine Vergleichbarkeit zur FGM bestünde (was defacto der Fall ist), wäre der Fall moralisch wie juristisch klar, glasklar, absolut und unmissverständlich. Und damit wäre letztendlich auch die bisherige Fehleinschätzung evident. Deshalb wohl diese penetrante Verneinung des Sachverhalts. Und so schiebt man die Erkenntnis insgeheim vor sich her und bleibt lieber in der grauen Wischiwaschi-Ecke und liebäugelt bestenfalls mit der ab14-Regelung.

      Aber ich freue mich über jede Person, die Ihre Meinung reflektiert, zumindest teilweise zur Einsicht kommt und diese dann, wie Fr. Roth, auch öffentlich vertritt.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Josc schrieb:

      Wenn man eingestehen würde, dass durchaus eine Vergleichbarkeit zur FGM bestünde (was defacto der Fall ist), wäre der Fall moralisch wie juristisch klar, glasklar, absolut und unmissverständlich.

      Exakt. Und genau das ist auch der Punkt, wo m. E. die Verfassungsklage einsetzen müßte (Ungleichbehandlung von Mann und Frau).
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell