Offenbar hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Falle von kollidierenden Grundrechten selbst bei sehr geringer Eingriffstiefe (Wattetupfer) einen hohen Stellenwert.
Das lässt hoffen, falls es mal um Genitalverstümmelung gehen sollte:
anwalt.de/rechtstipps/bverfg-k…tlichem-vater_081729.html
Andererseits ist es wieder eine Entrechtung von Kindern: von wem du abstammst - musst du nicht wissen.
Besonders skurril:
Aber wenn die Mutter einen Test verlangt - subito!
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Das lässt hoffen, falls es mal um Genitalverstümmelung gehen sollte:
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Andererseits ist es wieder eine Entrechtung von Kindern: von wem du abstammst - musst du nicht wissen.
Besonders skurril:
Der Putativvater und seine Familie sind ferner in ihrem durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Familienleben beeinträchtigt, soweit die Möglichkeit in den Raum gestellt wird, dass der Putativvater ein weiteres (nicht eheliches) Kind hat.
Aber wenn die Mutter einen Test verlangt - subito!
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There is no skin like foreskin