Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg

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    • Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg

      Wir brauchen eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung. Ebenso wie die Zuwanderer gehalten sind, die Werte und Umgangsformen der Aufnahmegesellschaft wertzuschätzen, muss auch die Aufnahmegesellschaft den Zuwanderern und ihren Prägungen mit Wertschätzung begegnen.
      Auch der Genitalverstümmelung von Kindern?


      Die Achtung der Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit und das Recht auf soziale Teilhabe – sie alle sind keine statischen und exklusiven Besitztümer der Aufnahmegesellschaft.
      Hm, was will Heße damit wohl sagen? ?(


      Vielmehr handelt es sich um einen sehr anspruchsvollen Ordnungs- und Orientierungsrahmen, den wir tagtäglich aufs Neue mit Leben füllen müssen
      Wie bitteschön, Herr Heße, können wir das Recht auf körperliche Unversehrtheit täglich neu mit Leben füllen?
      Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist schwierig. Da hat sich die Regierung auch vorher vergewissert.
      Und wo steht da die römisch-katholische Kirche? Bislang hat sie kleinen Jungen dieses Recht vehement verwehrt.

      katholisch.de/aktuelles/dossie…krise/so-schaffen-wir-das

      katholisch.de/aktuelles/dossie…krise/so-schaffen-wir-das
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ich nehme mal den ganzen Abschnitt:

      Stefan Heße: "Wem an den grundlegenden Werten unseres Gemeinwesens gelegen ist, der tut gut daran, sie nicht in Kampfbegriffe umzumünzen, sondern sie als Einladung zu formulieren. Die Achtung der Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit und das Recht auf soziale Teilhabe – sie alle sind keine statischen und exklusiven Besitztümer der Aufnahmegesellschaft. Vielmehr handelt es sich um einen sehr anspruchsvollen Ordnungs- und Orientierungsrahmen, den wir tagtäglich aufs Neue mit Leben füllen müssen - und zwar gemeinsam: Aufnahmegesellschaft und Zuwanderer."

      Die "grundlegenden Werte[n] unseres Gemeinwesens", "Die Achtung der Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit und das Recht auf soziale Teilhabe" sind demnach als "als Einladung zu formulieren".

      Einladungen dürfen(!) ausgeschlagen werden. Die Annahme ist freiwillig. Demnach ist die "Achtung der Menschenwürde" freiwillig. Wer die Achtung der Menschenwürde der Freiwilligkeit preisgibt, schafft den menschenwürdebasierten Rechtsstaat ab. Wenn "Kampfbegriff" das Gegenteil von "Einladung" ist, ist "Kampfbegriff" die Sicherstellung des "menschenwürdebasierten Rechtsstaates".

      Menschenwürdebasierter Rechtsstaat = Kampfbegriff

      So diffamiert man die Menschenwürde. So diffamiert man den Rechtsstaat.
    • Da in der Obhut der kath. Kirche jahrzehntelang kleine Jungen misshandelt und missbraucht wurden hätte sie verdammt noch mal eine Bringschuld, sich einmal schützend vor kleine Jungen zu stellen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"