"Was ja auch irgendwie gegen.... das Recht auf körperliche Unversehrtheit – und diverse andere Rechte – verstößt."

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    • "Was ja auch irgendwie gegen.... das Recht auf körperliche Unversehrtheit – und diverse andere Rechte – verstößt."

      Götter tun sich generell schwer mit dem Grundgesetz

      Gideon Böss schrieb:

      Er will sogar, dass getötet wird, wer „seinem Vater oder seiner Mutter flucht“. Was ja auch irgendwie gegen die im Grundgesetz garantierte Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit – und diverse andere Rechte – verstößt.
      Irgendwie schon, ja. :rolleyes: Man könnte das sogar "Mord" nennen. Aber es gibt auch noch was darunter: religiöse Körperverletzung, Kindesmisshandlung.

      Mit Homosexualität tun sich eigentlich alle Religionen schwer.

      Mit der körperlichen Unversehrtheit tun sich zwei Religionen auch sehr schwer.

      Dass die allermeisten Religiösen in Deutschland (und das bedeutet hier immer: die allermeisten Christen) nicht auf Schwule losgehen, die Gleichberechtigung der Geschlechter nicht zurückdrehen wollen und generell die Worte Gottes nicht mehr so wörtlich nehmen, liegt nicht an der Religion, sondern daran, dass sie diese relativiert haben.
      Ach so, das geht also schon, wie erfreulich.
      Das Christentum hat Paulus sei Dank gezeigt, dass man auch vermeintliche Genitalverstümmelungsgebote relativieren kann.
      Allerdings - die Gleichberechtigung der Geschlechter ist am 12.12.2012 ganz erheblich zurückgeworfen worden. Wobei man behauptet hat, dass Religion nicht relativiert werden könnte.

      Solange Religionen sich an die Grenzen halten, die ihnen das Grundgesetz zieht, ist ihre freie Ausübung garantiert und geschützt.

      Ja, solange...

      Wie schrieb noch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestage zu Verfassungmäßigkeit der Jungenverstümmelung:


      WD schrieb:

      Eine gleichwohl erteilte elterliche Einwilligung wäre
      wegen Überschreitung des Umfangs des Sorgerechts daher unwirksam, die
      tatbestandliche Körperverletzung mithin nicht gerechtfertigt und
      grundsätzlich strafbar
      .
      Dieses Ergebnis entspricht
      dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln

      WD schrieb:

      "Üble, unangemessene Behandlung ...die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, ...eine körperliche Misshandlung,... eine Substanzverletzung, ...eine Gesundheitsschädigung."

      Gideon Böss schrieb:

      Wenn jemand aber meint, das Grundgesetz durch eine religiöse Gesetzgebung ersetzen zu müssen, macht sich so zum Feind dieser Verfassung, weswegen der Rechtsstaat ihn bekämpfen wird

      Und wenn die Regierung selber das Grundgesetz durch eine religiöse Gesetzgebung untergräbt? Wenn Volksvertreter nicht mehr das Volk vertreten?
      §1631d, religiöse Ausnahmegenehmigungen fürs betäubungslose Schlachten, religiöse Gesetzgebung....

      Dann muss offenbar die Regierung bekämpft werden. Vermtl. deshalb hat man das Widerstandsrecht in die Verfassung eingefügt. ;)


      Art. 20 GG schrieb:

      Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung...gebunden
      ...
      Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
      achgut.com/artikel/goetter_tun…chwer_mit_dem_grundgesetz
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"