Wo kämen wir denn hin, wenn jede dahergelaufene Partei ein Gesetz auf seine Vefassungsmässigkeit überprüfen lassen könnte? Gar noch die Roten? Wohl möglich die Sache mit der Jungenbeglückung? Macht doch nur Stress!
deutschlandfunk.de/bundesverfa…ml?dram:article_id=353139
Hoch die Arbeit, dass niemand dran kommt!Die Linksfraktion war nach Karlsruhe gezogen, weil sie in Zeiten der großen Koalition wichtige Instrumente der Oppositionsarbeit in Gefahr sieht; so hatte sie gefordert, dass Oppositionsfraktionen auch unabhängig von ihrer Stärke Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht per Normenkontrollklage überprüfen lassen können. Der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wies das ab
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Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.