Man lernt doch nie aus!Es gibt Gerichte, die längst über diese Frage befunden haben – das Gleiche gilt im Übrigen für die Beschneidung. Das sind keine Fragen, die eine Partei regelt – und schon erst recht nicht, wenn sie sich ganz klar gegen die Verfassung richtet.

Aber irgendwie hat er ja Recht, er meint sicherlich das LG Köln, das hatte die Frage ja vorbildlich geregelt. Und die Grünschwarzrote Einheitssoßenpartei ist dem Gericht dann in den Rücken gefallen.

Klar verstösst MGM gegen die Verfassung, endlich kommt Mazyek auch dahinter!
faz.net/aktuell/politik/inland…len-erlaubt-14211690.html
There is no skin like foreskin