Grenzen? Nur 5 Millimeter Vorhaut? Steht das irgendwo?Volker Kauder schrieb:
Bei uns darf jede Religion frei ausgeübt werden. Dabei müssen aber auch andere Wertentscheidungen respektiert werden. Wir haben immer wieder Diskussionen, inwieweit etwa das Schächten unter Gesichtspunkten des Tierschutzes zulässig ist. Unsere obersten Gerichte sagten: ja, aber in gewissen Grenzen. Wir haben gerade erste eine Diskussion über die Beschneidung geführt: Auch hier sagt der Gesetzgeber “Ja”, aber wiederum in bestimmten Grenzen.
Kommentar Turkishpress dazu:
Da haben die sogar in gewisser Weise recht: Jungen mit Migrationshintergrund aus muslimischen Ländern haben weitaus geringere Chancen, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit genießen zu dürfen.Turkishpress schrieb:
Es spielt also auch die Herkunft und nicht nur die Religion eine Rolle, ob man das Grundrecht in Deutschland genießen darf
(Mit Genuss hat das auch tatsächlich viel zu tun )
turkishpress.de/artikel/politi…-dies-muslime-muessen-das
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
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