TAZ: Hoffnung auf breite Mehrheit

    • TAZ: Hoffnung auf breite Mehrheit

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Es stelle sich das Problem, dass auch außermedizinische Aspekte eine Rolle spielten, sagte Woopen. Deswegen müssten fachliche Standards unter Beteiligung von Medizinern, Kinderpsychologen sowie Vertretern von Religionsgemeinschaften und Eltern entwickelt werden.
      Ja, unglücklich Beschnittene sollten ihre Erfahrungen besser für sich behalten. Deren Leid würde die ganze Argumentationslinie, die Beschneidung diene immer dem Kindeswohl, kaputt machen.
    • "Der Kindeswille müsse aber bei der Elternentscheidung eine Rolle spielen, sagte die Ministerin weiter. "Das ist ein permanenter Prozess: Je älter ein Kind wird, umso mehr ist natürlich der Kindeswille – Ablehnung, Kritik, Bedenken, Angst – zu berücksichtigen."

      Omg, was ist denn das schon wieder für ein Unsinn? Die default-Willensäußerung beim Abschneiden eines gesunden Körperteils ist logischerweise NEIN.

      Komikernation? Ganz offensichtlich, Fr Merkel.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Josc schrieb:

      "Der Kindeswille müsse aber bei der Elternentscheidung eine Rolle spielen, sagte die Ministerin weiter. "Das ist ein permanenter Prozess: Je älter ein Kind wird, umso mehr ist natürlich der Kindeswille – Ablehnung, Kritik, Bedenken, Angst – zu berücksichtigen."
      Damit gibt die Ministerin indirekt zu, dass die "Gefahr" der Ablehnung einer Beschneidung (aus Kritik, Bedenken, Angst) in dem Maße steigt, wie der Knabe älter wird - und verrät zugleich den ganzen Zynismus der Beschneidungslegalisierer, denn die Logik der religiösen Orthodoxen daraus kann doch nur sein: schneiden wir dem Kleinen doch ein Stück von seinem Schnibbel ab, so lange er sich noch nicht wehren kann. Dann entsteht auch nicht das Problem, dass das Grund- und Menschenrecht der körperlichen Unversehrtheit berücksichtigt werden muss. Das ist eine groteske Verdrehung der Forderung nach einem Schutz des Kindes.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)