Welt Artikel, 26.04.2016 - Richard Schröder (SPD)

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    • Welt Artikel, 26.04.2016 - Richard Schröder (SPD)

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      "Und wenn nun ausgerechnet in Deutschland als einzigem Land der Welt die Beschneidung verboten würde, würde das zu Recht als Antisemitismus pur gewertet."

      Dass es so von einigen gewertet würde, mag ja sein. Aber: ZU RECHT?
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Sehe grade,dass wir eine eigene Rubrik fūr Meinungsäusserungen von Politikern haben. Der Ordnung halber bitte in die der SPD verschieben.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

    • Die Welt: Einst hat die AfD gegen die Hilfen für Griechenland gewettert, dann gegen die Flüchtlinge, nun gegen den Islam. Sehen Sie bei der AfD einen programmatischen Kern?

      Schröder: Jeder weiß, wie vielgesichtig "der" Islam ist. Welchen meint die AfD? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet grundsätzlich nicht darüber, ob eine Religion verfassungswidrig ist, denn bei uns herrscht Religionsfreiheit. Und wenn nun ausgerechnet in Deutschland als einzigem Land der Welt die Beschneidung verboten würde, würde das zu Recht als Antisemitismus pur gewertet.
      Die Frage war nach dem programmatischen Kern der AfD, nicht was das Bundesverfassunggericht entscheidet oder nicht entscheidet. Oder der Vielschichtigkeit des Islam.
      Und, hat die AfD nun einen programmatischen Kern, Her Schröder?

      Mal wieder ein köstliches Beispiel für "Kommunikation mit Politikern"


      Das Bundesverfassungsgericht entscheidet grundsätzlich nicht darüber, ob eine Religion verfassungswidrig ist..
      Wenn eine Religionsgemeinschaft sich die Abschaffung der verfassungsmässigen Ordnung zum Ziel gesetzt hat dann ist Schluss mit Religionsfreiheit. Dann gibt es keine Grund sie anders zu behandeln als eine Partei mit eben diesem Ziel.
      Das BVerfG kann sehr wohl entscheiden, dass eine religiös motivierte Handlung, z.B. eine Körperverletzung eine Verletzung der Menschenwürde, des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit, der sexuellen Selbstbestimmung, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und auch der Religionsfreiheit des Betroffenen darstellt uns somit mehrfach verfassungswidrig ist. Das ist kein Verbot einer Religionsgemeinschaft, sondern einer konkreten Handlung, und das gilt für ALLE.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.