Die Kölner Staatsanwältin war bekanntlich der Meinung, dass die an den Vierjährigen begangene Tat den Tatbestand der "gefährlichen Körperverletzung" erfüllte.
Abweichend kam das LG Köln zu der Ansicht, die Tat sei nur "einfache Körperverletzung" gewesen. Es berief sich dabei auf zwei BGH-Urteile:
jurion.de/Urteile/BGH/1960-05-…-StR-533_58?from=0:428630
jurion.de/Urteile/BGH/1978-02-22/2-StR-372_77
(Die beide auch unter anderen Aspekten im Vergleich zu unserem Thema interessant sind)
Johannes Peters ("Kindheit im Strafrecht ") argumentiert aber:
(Siehe Exner, Sozialadäquanz im Strafrecht, S. 33 f.)
Als "systematische Verwerfung" kann man es wohl nur bewerten, wenn fünf Schläge mit einer biegsamen Weidenrute aus der Hand eines "geübten" christlichen Züchtigunggsspezialisten als gefährliche Körperverletzung gewertet werden, die Amputation eines funktionalen Körperteils mit Hilfe eines scharfen Messers durch einen "geübten muslimischen "Beschneidungsspezialisten" aber als "einfache Körperverletzung" oder neuerdings sogar als stinklegale "Sorge" gewertet wird.
lto.de/recht/nachrichten/n/ag-…mme-schule-schlaege-rute/
Fünf Schläge mit einer biegsamen Rute auf das Gesäss hinterlassen in aller Regel keine bleibende körperliche Schäden (es geht hier allein um Körperverletzung, nicht um Seelenverletzung, das ist eine andere Ebene), da fällt kein Stück Fleisch oder Haut vom Hintern ab.
Von daher ist seltsam, dass eine biegsame Rute bei solcher Anwendung (sie wird ja nicht ins Auge gestochen) ein gefährliches Werkzeug sein soll, ein hochscharfes Messer das mit Absicht einen gesunden Körperteil für immer kaputt macht aber nicht.
§224 StGB:
Die Differenzierung zwischen §223 und §224 erfolgt doch weil die Gefahr für bleibende körperliche Schäden bei Anwendung z.B. eines Messers weitaus höher ist als z.B. bei einem Faustschlag.
Eine Ohrfeige z.B. einfache Körperverletzung. Dabei kommt es in aller Regel nicht mehr als zu einer kurzzeitig schmerzhaften Rötung.
Bei einem Schnitt mit einem Messer werden aber immer Nerven und Blutgefässe, evtl. auch Muskeln und Sehnen durchtrennt, und die Gefahr von bleibenden Schäden ist hoch. Bei der MGM ist der bleibende Schaden sogar Absicht des Angriffs, und wird zu 100% verwirklicht.
PS: man kann MGM, zumal wenn Babys zuvor die Beine fixiert werden durchaus auch als hinterlistigen Überfall sehen. Man führt zunächst die Wehrlosigkeit des ahnunglsosen Opfers herbei.
Abweichend kam das LG Köln zu der Ansicht, die Tat sei nur "einfache Körperverletzung" gewesen. Es berief sich dabei auf zwei BGH-Urteile:
jurion.de/Urteile/BGH/1960-05-…-StR-533_58?from=0:428630
jurion.de/Urteile/BGH/1978-02-22/2-StR-372_77
(Die beide auch unter anderen Aspekten im Vergleich zu unserem Thema interessant sind)
Johannes Peters ("Kindheit im Strafrecht ") argumentiert aber:
Johannes Peters schrieb:
"Wie etwa Exner überzeugend dargelegt hat kann es zum einen für die Bewertung der Gefährlichkeit eines Werkzeugs nicht auf die individuelle Befähigung des Täters im Umgang mit demselben ankommen, da sonst ein geübter "Messerstecher" ebenso nicht tatbestandlich handeln würde, zum anderen würde die besagte Auslegung zu systematischen Verwerfungen innerhalb des §224 Abs 1. Nr. 2 StGB führen, da es allein auf die objektive Bestimmung der Gefährlichkeit eines Werkzeugs ankommt und diese nach der konkreten Art der Verwendung zu bestimmen ist.
(Siehe Exner, Sozialadäquanz im Strafrecht, S. 33 f.)
Als "systematische Verwerfung" kann man es wohl nur bewerten, wenn fünf Schläge mit einer biegsamen Weidenrute aus der Hand eines "geübten" christlichen Züchtigunggsspezialisten als gefährliche Körperverletzung gewertet werden, die Amputation eines funktionalen Körperteils mit Hilfe eines scharfen Messers durch einen "geübten muslimischen "Beschneidungsspezialisten" aber als "einfache Körperverletzung" oder neuerdings sogar als stinklegale "Sorge" gewertet wird.
lto.de/recht/nachrichten/n/ag-…mme-schule-schlaege-rute/
Fünf Schläge mit einer biegsamen Rute auf das Gesäss hinterlassen in aller Regel keine bleibende körperliche Schäden (es geht hier allein um Körperverletzung, nicht um Seelenverletzung, das ist eine andere Ebene), da fällt kein Stück Fleisch oder Haut vom Hintern ab.
Von daher ist seltsam, dass eine biegsame Rute bei solcher Anwendung (sie wird ja nicht ins Auge gestochen) ein gefährliches Werkzeug sein soll, ein hochscharfes Messer das mit Absicht einen gesunden Körperteil für immer kaputt macht aber nicht.
§224 StGB:
de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A…erverletzung_(Deutschland)Wer die Körperverletzung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
- durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrliches_WerkzeugAls gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 StGB begreift Rechtsprechung und juristische Lehre übereinstimmend jeden körperfremden beweglichen Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen hervorzurufen.
Kein Werkzeug ist demnach etwa die Faust oder der Fuß des Täters; wohl aber der Schuh, wobei ein Schuhwerk dann regelmäßig als gefährliches Werkzeug angesehen wird, wenn es fest ist
Die Frage ist natürlich, ob die fremdbestimmte Zerstörung eines gesunden funktionalen Körperteils eine ordnungs- und bestimmungsgemäße Verwendung ist. Und ob eine solche Tat gegen ein wehrloses Kind nicht eben genau das ist: ein Angriff.
Die Differenzierung zwischen §223 und §224 erfolgt doch weil die Gefahr für bleibende körperliche Schäden bei Anwendung z.B. eines Messers weitaus höher ist als z.B. bei einem Faustschlag.
Eine Ohrfeige z.B. einfache Körperverletzung. Dabei kommt es in aller Regel nicht mehr als zu einer kurzzeitig schmerzhaften Rötung.
Bei einem Schnitt mit einem Messer werden aber immer Nerven und Blutgefässe, evtl. auch Muskeln und Sehnen durchtrennt, und die Gefahr von bleibenden Schäden ist hoch. Bei der MGM ist der bleibende Schaden sogar Absicht des Angriffs, und wird zu 100% verwirklicht.
PS: man kann MGM, zumal wenn Babys zuvor die Beine fixiert werden durchaus auch als hinterlistigen Überfall sehen. Man führt zunächst die Wehrlosigkeit des ahnunglsosen Opfers herbei.
There is no skin like foreskin