Rolf Dietrich Herzberg in der aktuellen Ausgabe der Juristen Zeitung

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    • Rolf Dietrich Herzberg in der aktuellen Ausgabe der Juristen Zeitung

      In der aktuellen Ausgabe der Juristen Zeitung veröffentlicht Prof. Rolf Dietrich Herzberg einen Artikel unter dem Titel "Ist das Beschneidungsgesetz (§1631d BGB) mit dem Grundgesetz vereinbar?"
      Zugleich ist seine Abhandlung eine Rezension von Andreas Manoks Dissertation "Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes. Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des §1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte", das unter ISBN 978-3-428-14584-3 erschienen ist.

      Er kommt in seiner messerscharfen Analyse - wie Manok selbst - zu dem Schluss, dass das angesprochene Gesetz in mehrfacher Hinsicht grundgesetzwidrig ist:

      Prof. Herzberg schrieb:

      § 1631d BGB hat daran nichts geändert, weil er gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstößt und Grundrechtsverletzungen in einem Ausmaß erlaubt, dass die Erlaubnis auch nicht einige Zeit hinnehmbar ist. (...) Das BVerfG müsste somit feststellen, dass §1631d BGB verfassungswidrig und damit nichtig ist" (s. 173)

      Besonders bemerkenswert finde ich die Tatsache, dass Prof. Herzberg in seiner Rezension die immer größer werdende Zahl von Männern betont, die zu den negativen Auswirkungen der Vorhautamputation nicht länger schweigen:

      Prof. Herzberg schrieb:

      Seit nun die unnötige, d.h. medizinisch nicht indizierte, also vor allem die rituelle Beschneidung in breiter Öffentlichkeit auf Kritik und Abscheu stößt (...) überwinden immer mehr Männer ihre Scham, machen ihren Eltern in den Medien bittere Vorwürfe, dass sie ihnen die Vorhaut geraubt haben, und schildern die schlimmen Auswirkungen
      Hierbei verweist Herzberg auf "Ent-hüllt!", was mich persönlich ganz besonders freut.

      Erhältlich ist die Juristen Zeitung beim Verlag Mohr Siebeck , Herzbergs Artikel ist im Online Volltext gegen Gebühr hier abrufbar.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Herzberg bespricht die Dissertation von Manok, "Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes"
      jurion.de/de/news/337475/Herzb…g-des-maennlichen-Kindes-

      "Er lobt das Werk als wissenschaftlich und argumentativ herausragend und im Range einer Habilitation stehend. Auch inhaltlich gibt er Manok recht ..."

      "Herzberg sieht zudem anders als Manok einen klaren Menschenwürdeverstoß. Selbst wenn die Eltern das Kind nicht zum bloßen Objekt herabwürdigen wollten, erfasse doch die Beschneidung den Menschen als Ganzes und beeinträchtige ihn auch im Erwachsenenleben. Gegen die Menschenwürde könne eben nicht nur im ganz Großen, sondern auch im alltäglich Kleinen verstoßen werden."