Wenn es einem zu schwierig ist, dann sollte man die Finger davon lassen.
Ute Sacksofsky: "Scharia, Beschneidung, Islam in der Schule:
Antworten des deutschen Rechts auf Fragen, die das Zusammenleben mit Muslimen aufwirft"
Das "also" lässt schon mal nichts gutes ahnen.
Nein, es geht nicht um Zwangsverstümmelung von Jungen, es geht um Zwangsheirat. Massive Menschenrechtsverletzungen sind immer solche, bei denen Mädchen oder Frauen betroffen sind. Z.B. wenn Frauen unterdrückt oder gezüchtigt werden. Oder genitalverstümmelt.

(Die GEZ-Verweigerin, die jetzt nach 61 Tagen "gnadenhalber" aus der Haft entlassen wurde hätte eine entsprechende Religionsgemeinschaft gründen sollen und sich auf die grundgesetzliche Religionsfreiheit berufen sollen).
Das ist jetzt aber a bisserl einseitig gelesen. Da steht "die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt"
Also gibt es auch durch die Ausübung der Religionsfreiheit keine Sonderrechte oder Sonderpflichten.
Es ist keine Sonderpflicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu achten, es ist eine Pflicht für alle. Im GG Art 2 steht nicht "außer Muslime und Juden und Jesiden und Aleviten und Philippinos und.."
Man sieht aber an den Ausnahmeregeln, z.B. beim betäubunglosen Schächten, dass er genau das nicht macht. Er brät Extrawürste.
aber Kinder haben das Problem nicht - Mädchen dürfen schon lange auch Ministrantinnen werden und wer 14 ist kann jederzeit aus der RKK austreten und z.B. zu den Altkatholiken oder Protestanten überwechseln, da klappt's dann evtl. auch mit dem Priesteramt. Wenn Frau viel Glück hat. Denn Jobs sind da rar geworden, die Gemeinden schrumpfen.
Aus einer Genitalverstümmelung kann man nicht mit 14 austreten. Schön wär's!
Weine nicht Junge, Papa hat auch ein Holzbein! *scnr*
Wenn der Staat nur der Rolle des staunenden Zuschauers ist - dann kann man bei FGM halt auch nichts machen.
"inwieweit also die Interessen von Muslimen rechtlich geschützt werden."
Jetzt sind wir also von 100% der entrechteten Jungen auf < 1% runter.
Wenn ein "Glaubensinhalt" gegen allgemeine Gesetze "Körperverletzung" oder Grundrechte (Art. 1, 2, pp) verstößt dann muss er den Tatbestand bewerten, nicht irgend einen Glauben. Ansonsten können wir auch Tier- oder Menschenopfer erlauben, wenn sie sich nur auf eine Religion berufen.
Und das nennt sich dann Demokratie?
publikationen.ub.uni-frankfurt…es/39023/16-08_Schule.pdf
Ute Sacksofsky: "Scharia, Beschneidung, Islam in der Schule:
Antworten des deutschen Rechts auf Fragen, die das Zusammenleben mit Muslimen aufwirft"
Gegenstand des Aufsatzes ist die Frage, wie die deutsche Rechtsordnung mit religiösen Konflikten umgeht, inwieweit also die Interessen von Muslimen rechtlich geschützt werden.
Das "also" lässt schon mal nichts gutes ahnen.
Darüber, dass diese staatlich bekämpft werden müssen, da sie mit massiven Menschen-rechtsverletzungen einhergehen, besteht weitgehende Einigkeit.
Nein, es geht nicht um Zwangsverstümmelung von Jungen, es geht um Zwangsheirat. Massive Menschenrechtsverletzungen sind immer solche, bei denen Mädchen oder Frauen betroffen sind. Z.B. wenn Frauen unterdrückt oder gezüchtigt werden. Oder genitalverstümmelt.
Capisce? Wird die Jungenverstümmelung verboten gibt es einen Bürgerkrieg! Da muss man sich dann schön ducken als Mehrheit!Das Ziel muss sein, Lösungen zu finden, die ein friedliches Zusammenleben ermöglichen
Sollten nicht vor dem Gesetz alle Menschen gleich sein?Rechtsnormen können Verhaltensanforderungen stellen, die religiösen Geboten widersprechen. Unter Bedingungen religiöser Vielfalt steigt das Bedürfnis nach Ausnahmeregelungen.
Und wie ist das mit der Züchtigung bei "Freikirchen"? Wie mit den Bluttransfusionen bei Kindern?Doch eine Einschränkung des Schutzbereichs der Religionsfreiheit ist abzulehnen, weil sie dem Schutzversprechen der Religionsfreiheit nicht gerecht wird.
Nach meiner religiösen Überzeugung darf ein gottesfürchtiger Mensch keine Steuern an den weltlichen Staat entrichten, dann versündigt er sich!Die Religionsfreiheit soll die Einzelnen in möglichst großem Umfang davor schützen, von der staatli-chen Rechtsordnung dazu gezwungen zu werden, gegen die eigenen religiösen Überzeugungen verstoßen zu müssen.

(Die GEZ-Verweigerin, die jetzt nach 61 Tagen "gnadenhalber" aus der Haft entlassen wurde hätte eine entsprechende Religionsgemeinschaft gründen sollen und sich auf die grundgesetzliche Religionsfreiheit berufen sollen).
Echt? Sogar Christen? Alle "Strömungen"? Dann gilt das ja auch für die 12 Stämme!Dabei ist vor allem zu beachten, dass gerade die großen Religionen, die wir vereinfachend als „das Christentum“ oder „den Islam“ bezeichnen, verschiedene Strömungen in sich tragen. Jede dieser Strömungen genießt den vollen Schutz der Glaubensfreiheit.
Gegen eine solche Heranziehung des Art. 136 Abs. 1 WRV spricht freilich sowohl der Wortlaut der Vorschrift, die als Diskriminierungsverbot formuliert ist...
Das ist jetzt aber a bisserl einseitig gelesen. Da steht "die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt"
Also gibt es auch durch die Ausübung der Religionsfreiheit keine Sonderrechte oder Sonderpflichten.
Es ist keine Sonderpflicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu achten, es ist eine Pflicht für alle. Im GG Art 2 steht nicht "außer Muslime und Juden und Jesiden und Aleviten und Philippinos und.."
Der Staat muss alle Menschen gleichbehandeln, auch Ungläubige. Das sind keine minderberechtigten Menschen.Inzwischen ist auch das Bundesver-fassungsgericht bei der „strikten Gleichbehandlung“23 der verschiedenen Glau-bensrichtungen angelangt.
Man sieht aber an den Ausnahmeregeln, z.B. beim betäubunglosen Schächten, dass er genau das nicht macht. Er brät Extrawürste.
Genau das macht er z.B. beim "Schächten". Der muslimische Metzger darf es, der christliche oder ungläubige darf es nicht. Minderberechigt, zweiter Klasse.Dies ist auch zwingend. Behandelt der Staat eine bestimmte Religion als höherwertig gegenüber anderen, degradiert er die An-gehörigen anderer Religionen zu Bürgerinnen und Bürgern zweiter Klasse
Was soll das "nicht einmal"? Was ist das für ein hanebüchener Vergleich? Religionsgemeinschaften SIND keine politischen Parteien.Religionsgemeinschaften müssen nicht einmal, wie politische Parteien, demokratisch aufgebaut sein
Ich würde mich ja freuen, wenn sich die RKK da reformieren würde -Im freiheitlichen Staat dürfen Religionsgemeinschaften Verfassungsgrundsätze auch offen ablehnen und in ihrem Bereich nicht praktizieren. Deshalb darf die katholische Kirche weiterhin Frauen die Priesterweihe verweigern.
aber Kinder haben das Problem nicht - Mädchen dürfen schon lange auch Ministrantinnen werden und wer 14 ist kann jederzeit aus der RKK austreten und z.B. zu den Altkatholiken oder Protestanten überwechseln, da klappt's dann evtl. auch mit dem Priesteramt. Wenn Frau viel Glück hat. Denn Jobs sind da rar geworden, die Gemeinden schrumpfen.
Aus einer Genitalverstümmelung kann man nicht mit 14 austreten. Schön wär's!
Messer durch wehrloses Fleisch ist keine Gewalt?Bekämpfen darf der Staat Religionsgemeinschaften erst dann, wenn sie die Grenze zur Gewalt bzw. Propagierung von Gewalt überschritten haben
Weine nicht Tochter, Mutti ist auch "beschnitten"!...der Junge soll nicht „anders“ sein als seine Umgebung
Weine nicht Junge, Papa hat auch ein Holzbein! *scnr*
Es werden durch den 1631d nicht 5% muslimische Jungen entrechtet, sondern 100% der Jungen! Hier windet sich Ute Sacksofsky so mir nichts dir nichts aus der 95% der Problematik heraus. Da ist ein billiger Taschenspielertrick.Auch wenn sich der deutsche Gesetzgeber für eine Lösung entschieden hat, die eine Beschneidung zulässt, ohne nach den Gründen, aus denen sie vorge-nommen wird, zu differenzieren, soll sich die verfassungsrechtliche Beurteilung – angesichts des Rahmenthemas – auf eine Erörterung der Beschneidung aus religiösen Gründen beschränken.
Das glaubt man gerne. Wer würde sich schon wünschen, dass Teile von seinen/ihren Genitalien abgeschnitten werden? Ute Sacksofsky bestimmt auch nicht. Und das Recht was sie hat - selbst zu entscheiden - das mag sie anderen Menschen - nur Jungen natürlich - nicht zugestehen.Man mag diese Riten ablehnen. Auch ich würde mir wünschen, dass körperliche Zeichen für religiöse Zugehörigkeit nicht mehr nötig sind, sondern in symbolische Zeichen transformiert werden.
Ja und? "Gutgemeint" muss nicht "gut" sein. Muss nicht rechtens sein. Die Mütter, die ihre Töchter "beschneiden" lassen meinen es auch gut!Normalerweise liegt Eltern das Beste für ihr Kind am Herzen.
Was soll das "lediglich"? Was haben Kinder von einem Wächter, der beide Augen zudrückt und sich schlafend stellt?Der Staat übt lediglich ein Wächteramt aus.
Wenn der Staat nur der Rolle des staunenden Zuschauers ist - dann kann man bei FGM halt auch nichts machen.
Ach, die ganze Zeit und lt. Thema ging es um Islam und Muslime - und schwups sind wir bei den Juden, sehr flexibel, die Frau Sacksofsky!Das Leben des Kindes stünde dann nicht von Anbeginn an „im Zeichen des Bundes“.
"inwieweit also die Interessen von Muslimen rechtlich geschützt werden."
Jetzt sind wir also von 100% der entrechteten Jungen auf < 1% runter.
Der Staat muss überhaupt nicht Glaubensinhalte bewerten. Er muss z.B. nicht entscheiden, ob z.B. die Hostie bei der kath. Kommunion nun "Leib Christi" ist oder nur eine Oblate. Da hat der Staat nichts mit am Hut.Was Inhalt des Glaubens eines Men-schen ist, entzieht sich der staatlichen Bewertung.
Wenn ein "Glaubensinhalt" gegen allgemeine Gesetze "Körperverletzung" oder Grundrechte (Art. 1, 2, pp) verstößt dann muss er den Tatbestand bewerten, nicht irgend einen Glauben. Ansonsten können wir auch Tier- oder Menschenopfer erlauben, wenn sie sich nur auf eine Religion berufen.
Aha. Religionen definieren den Rechtsstaat, nicht der Wille der Bevölkerungsmehrheit.Religionen haben eine Entwicklung und eine Geschichte. In der Ausprägung, die sie in dieser Entwicklung gefunden haben, sind sie verfassungsrechtlich hinzunehmen
Und das nennt sich dann Demokratie?
Der freiheitliche Staat macht über seine Organe und die von ihm installierten ÖR-Medien eine Riesen-Verstümmelungs-Akzeptanzkampagne und fördert "solche Prozesse" in keinster Weise.Der freiheitliche Staat kann nur den Rahmen für einen solchen Prozess bereithalten, die Veränderungen selbst können nur durch Diskussionen innerhalb der Religionsgemeinschaften in Gang kommen.
publikationen.ub.uni-frankfurt…es/39023/16-08_Schule.pdf
There is no skin like foreskin