Deutsches Institut für Menschenrechte

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    • Deutsches Institut für Menschenrechte

      Die Stellungnahme zur Beschneidung vom Deutschen Institut für Menschenrechte:

      institut-fuer-menschenrechte.d…3_Deutschland_DIMR_de.pdf

      Die öffentliche Debatte ist Ausdruck eines erstarkten Bewusstseins für Kinderrechte, lässt aber auch oftmals ein wenig differenziertes Verständnisses von der Religionsfreiheit von Kindern und Eltern und der Rolle des Staates in diesem Bereich erkennen.
      Typische Relativierung. Wessen Rechte werden denn hier angetastet? Ginge es um FGM, würde man sich nicht dieser Argumentation bedienen.
    • Ich habe jetzt mal eine Nachricht an die geschickt:

      institut-fuer-menschenrechte.de/kontakt/kontakt-formular/



      Sie haben eine Stellungnahme veröffentlicht, in der Sie sich zum Thema religiöse Beschneidung von Jungen äußern:



      institut-fuer-menschenrechte.d…3_Deutschland_DIMR_de.pdf


      Sie Schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Ablehnung der religiösen Beschneidung ein Zeichen für fehlendes Verständnis von Religionsfreiheit der Eltern sei und sehen darin die Tendenz, dass Menschen damit zum Ziel hätten, bestimmte religiöse Gruppen herabzuwürdigen. Ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Religionsausübung umfasst nicht das Recht, andere Menschen dauerhaft in ihrer Gesundheit zu schädigen. Die Beschneidung ist ein massiver Körperlicher Eingriff, der mit gesundheitlichen Risiken und belastenden Langzeitfolgen verbunden sein kann. Das Schädigungspotential dieses Eingriffs ist inzwischen wissenschaftlich gut dokumentiert und belegt. Dass Sie diese Aspekte verleugnen und stattdessen auf kulturelle Belange verweisen, ist von Ihnen verantwortungslos. Damit relativieren Sie das Recht der betroffen Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Ginge es beispielsweise um die weibliche Beschneidung, würden Sie wahrscheinlich nicht in dieser Art und Weise argumentieren.



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