Michael Germann

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    • Michael Germann

      Unser Hall-of-Shame-Favorit Germann fabuliert, dass geschlechtliche Diskriminierung gar keine geschlechtliche Diskriminierung sei:


      Michael Germann schrieb:

      Als Jurist schaue ich dann darauf, dass die religiösen Interessen, die da hinterstehen [Landesrabbiner Jonah Sievers anblickend] danach schon mal differenzieren.
      Im Judentum [Jonah Sievers anblickend] gibt es keine Bescheidung von Mädchen, sondern eine Beschneidung von Jungen - also muss der Gesetzgeber so nur darauf reagieren.
      Offenbar kommt es lt. Germann auf die "Verwurzelung" einer Religionsgemeinschaft an. (Religemeinschaften erster und zweiter Wahl, das sieht das GG aber nicht vor)
      Da sind wir dann nach "Beschneidung" schon wieder bei einem gärtnerischen Begriff. Und dann am besten noch eine Gurke schälen...



      Michael Germann schrieb:

      Aber es gibt auch so eine gewisse Grundevidenz, dass das nicht gleich ist [Landesrabbiner Sievers kichert]



      Michael Germann schrieb:

      Als Jurist interessieren mich diese FGM/MGM-Analogien erst mal nicht...



      Edit: es handelte sich nicht um Rafael Seligmann, sondern um Landesrabbiner Jonah Sievers. Sorry.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Die intellektuelle Unredlichkeit (oder ist es Unfähigkeit?) kennt keine Grenzen. §1631d BGB fragt überhaupt nicht nach religiösen Begründungen insofern können diese auch nicht zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung herangezogen werden. Atheistische Eltern dürfen ihre Jungen genauso beschneiden lassen, wie es religiöse Eltern von Mädchen trotzdem nicht dürfen.
    • Für eine Sendung der ev. Kirche ist der Florian Steger ja regelrecht aufmüpfig. Der hat doch tatsächlich mit Betroffenen geredet! Und man müsse das Ernst nehmen, wenn die von Verstümmelung reden.
      Das hat man wohl irgendwie vorher schlecht abgesprochen... ;)
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • religionen-im-gespraech.de/the…nschenrecht-oder-barbarei

      Ich denke, auf dieser Seite erkennt man, dass die Veranstaltung konzeptionell auch kritische Stimmen mit einbezieht. Hier ist nämlich ein Artikel von Putzke sowie der Verein intaktiv e.V. verlinkt.
      Insofern gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass man vorher nicht wusste, dass sich Prof. Steger differenziert mit diesem Thema beschäftigt.