Abgeordnete des "Hohen Hauses" beim Wort genommen - Sibylle Laurischk (FDP) - Bla bla blup!

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    • Abgeordnete des "Hohen Hauses" beim Wort genommen - Sibylle Laurischk (FDP) - Bla bla blup!

      Sibylle Laurischk schrieb:


      Persönlich bin ich der Auffassung, dass niemand ohne Erlaubnis – und durch das Lebensalter der Betroffenen anzunehmende
      Einsicht – das Recht hat, Veränderungen an den Genitalien eines Kindes oder Jugendlichen vorzunehmen.
      dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17178.pdf

      Ja, Bravo! Oder?

      Aber das war am 10. Mai 2012, da war das Kölner Urteil noch nicht bekannt!

      Am 12. Dezember 2012 - Bla bla blup - was kümmert mich heute mein dummes Geschwätz von gestern?


      FDP
      Offenburg
      Stimmverhalten: zugestimmt


      Zum Artikel-zwei-Verhöhnungsgesetz, zur legalen Jungen-Genitalverstümmelung.

      Man muss natürlich genau lesen: "Persönlich", ja Frau Laurischk war ja auch mal ein kleines Mädchen, und persönlich, auf ihre Person bezogen findet sie vermutlich, dass niemand das Recht gehabt hätte Veränderungen an ihrer unteren Etage vorzunehmen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • thefinalcut schrieb:

      In welchem Zusammenhang hat sie sich denn zu dem Thema geäußert?

      Stellungnahme des Deutschen Ethikrats
      Intersexualität




      Auf welcher Seite ist das Zitat zu finden?
      S. 233.
      Ich gebe nicht immer Seitenzahlen an. Ich verrate dir einen Kniff:

      Einfach z.B. "Persönlich bin ich der Auffassung" in die Suchmaske kopieren - und schwupp - heureka!




      Betroffene und der Deutsche Ethikrat kritisieren aus
      diesen Gründen zu Recht die Zwangsfestlegung insbe-
      sondere im Kindesalter und fordern, die Genitalopera-
      tionen erst dann durchzuführen, wenn der intersexuelle
      Mensch die Operation aus eigenem Willen möchte und
      ihr zustimmen kann. Chirurgische Anpassungen im Kin-
      desalter werden von Betroffenen mit der unsäglichen
      Praxis der Beschneidung weiblicher Genitalien gleich-
      gesetzt – eine Auffassung, für die ich sehr viel Verständ-
      nis habe. Persönlich bin ich der Auffassung, dass nie-
      mand ohne Erlaubnis – und durch das Lebensalter der
      Betroffenen anzunehmende Einsicht – das Recht hat,
      Veränderungen an den Genitalien eines Kindes oder Ju-
      gendlichen vorzunehmen.
      Es geht also im letzten Satz offensichtlich allgemein um "Veränderungen an den Genitalien eines Kindes..."
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • In der selben Debatte (über intersexuelle Kinder) Christel Humme
      (SPD):



      In diesem Zusammenhang halte ich die Entscheidung
      des Ethikrats, zwischen „geschlechtsvereindeutigen-
      den“ und „geschlechtszuordnenden“ Operationen zu
      differenzieren, nicht für sinnvoll.

      Ist denn die Unterscheidung zwischen "geschlechtsvereindeutigenden“ und "religionsvereindeutigenden" oder "identitätsvereindeutigenden" Operationen sinnvoll?




      Irreversible medizinische Maßnahmen zur Ge-
      schlechtszuordnung [...] stellen einen Eingriff in das
      Recht auf körperliche Unversehrtheit, Wahrung der ge-
      schlechtlichen und sexuellen Identität und das Recht auf
      eine offene Zukunft und oft auch in das Recht auf Fort-
      pflanzungsfreiheit dar“.
      Leider ist die daraus abgelei-
      tete Forderung aber nicht eindeutig genug. Es heißt
      „Die Entscheidung über solche Eingriffe ist höchstper-
      sönlich und sollte daher grundsätzlich von den entschei-
      dungsfähigen Betroffenen selbst getroffen werden“.
      Nein, das reicht so nicht! Die Entscheidung über eine
      irreversible geschlechtszuweisende Operation soll aus-
      schließlich der direkt betroffene entscheidungsfähige
      Mensch treffen dürfen. Auch Eltern sollen künftig auf-
      grund von Ängsten und Unsicherheiten über die Zukunft
      ihres Kindes keine derart weitreichende Entscheidung
      für ihr Kind mehr treffen dürfen

      UND? Was hat das "Hohe Haus" für Konsequenzen aus dieser Erkenntnis gezogen? Gibt es jetzt ein Gesetz, das Kinder vor nicht indizierten "geschlechtszuweisenden" Operationen schützt?

      Allein der Ausdruck "geschlechtszuweisenden" Operation" ist ja haarsträubend - es ist unmöglich durch eine OP ein Geschlecht zuzuweisen. Das hat u.a. der Fall David Reimer in erschreckender Weise aufgezeigt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Peter Tauber (Union):



      Nach der Anfang Mai des zurückliegenden Jahresinitiierten Befragung von Sachverständigen und der Onlinebefragung
      von Betroffenen
      sowie der öffentlichen
      Anhörung im Juni 2011 war der Onlinediskurs die dritte
      Stufe eines bislang einmaligen Diskursprojekts des
      Deutschen Ethikrates.

      Hey, hätte man das mit Opfern der MGM nicht auch machen können? Ein umfassendes Diskursprojekt? Mit Betroffenen?
      Stattdessen handverlesene, "geschickt gekürzte" und manipulativ kommentierte Videos von Leo Latasch und religionsverständnisheischendes Gedudel von Ilhan Ilkilic und den Religionsvetretern.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Laurischk schrieb:


      Die Betroffenen können sich im Kindesalter nicht gegen
      die Eingriffe wehren und verstehen erst langsam,
      was ihnen widerfahren ist.

      Ja, ja, seufz...
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Im Ergebnis wurde 2010 dem Deutschen Ethikrat der
      Auftrag erteilt, den Dialog mit den von Intersexualität
      betroffenen Menschen und ihren Selbsthilfeorganisationen
      fortzuführen und ihre Situation und die damit verbundenen
      Herausforderungen umfassend und unter
      Einbeziehung der ärztlichen, therapeutischen, sozialwissenschaftlichen
      und juristischen Sichtweisen aufzuarbeiten


      Das ist ja vorbildlich, und das hätte man bei der traditionellen Genitalverstümmelung von Jungen auch erwarten können.



      Der Deutsche Ethikrat empfiehlt Kompetenzzentren
      und Betreuungsstellen, Peer-to-Peer-Beratung, Geld für
      Selbsthilfegruppen und einen Fonds für „Anerkennung
      und Hilfe“. Patientenakten sollen länger aufbewahrt
      werden, Verjährungsfristen bis zur Volljährigkeit ruhen.
      Das Gremium fordert, Medizinerinnen und Mediziner,
      Psychologinnen und Psychologen sowie Hebammen
      besser auszubilden, die Öffentlichkeit aufzuklären und
      bürokratische Hürden abzubauen, etwa bei der Erstattung
      von Medikamentenkosten.
      Und warum gibt es keine Hilfe für MGM-Betroffene? Warum werden Senslip und DTR nicht von der Kasse bezahlt? Warum werden Urologen nicht besser ausgebildet, auf dass sie nur amputieren wenn es keine schonenderen Alternativen gibt?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die spannende, ungeklärte Frage ist ja auch, ob Eltern ein intersexuelles Kind mit einer Zwischenform zwischen Penis und Klitoris "beschneiden" lassen dürfen?
      Ist das "Sorge", Körperverletzung nach §223StGB oder "weibliche Genitalverstümmelung", §226a StGB?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"