Erklärung der sexuellen Menschenrechte

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    • Erklärung der sexuellen Menschenrechte

      Verabschiedet von der Generalversammlung der World Association for Sexual Health (WAS) am 26. 08.1999 in Hongkong (Volksrepublik China)

      Generalversammlung der World Association for Sexual Health (WAS) schrieb:

      Sexuelle Rechte sind universale Menschenrechte auf der Grundlage von Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen. So wie der Anspruch auf Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit ein menschliches Grundrecht ist, so gilt dies auch für die sexuelle Gesundheit. Damit Menschen und Gesellschaften eine gesunde Sexualität entwickeln können, müssen die folgenden Sexual-Rechte weltweit anerkannt und mit allen Mitteln gefördert und verteidigt werden. Sexuelle Gesundheit gedeiht nur in einer Umgebung, die diese sexuellen Grundrechte wahrnimmt, respektiert und ausübt.

      1. Das Recht auf sexuelle Freiheit.Sexuelle Freiheit als sexuelle Selbstbestimmung umfasst die Freiheit eines jeden Individuums, alle seine sexuellen Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen. Dies schliesst jedoch zu jeder Zeit und in jedweden Lebenssituationen alle Formen sexuellen Zwangs, sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch aus.

      2. Das Recht auf sexuelle Autonomie, sexuelle Integrität und körperliche Unversehrtheit.
      Dieses Recht beinhaltet die Fähigkeit zu selbständigen Entscheidungen über das eigene Sexualleben im Rahmen der eigenen persönlichen und sozialen Ethik. Es umfasst auch das Recht auf Verfügung über und Lust am eigenen Körper, frei von jeder Art von Folter, Verstümmelung und Gewalt.

      3. Das Recht auf eine sexuelle Privatsphäre.
      Dies umfasst das Recht auf individuelle Entscheidungen und Verhaltensweisen in unserem Intimleben, solange diese nicht die Sexual-Rechte anderer beeinträchtigen.

      4. Das Recht auf sexuelle Gleichwertigkeit.
      Dies verlangt Freiheit von allen Formen der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsrolle, sexueller Orientierung, Alter, Rasse, sozialer Schicht, Religion oder körperlicher und seelischer Behinderung.

      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Das kommt darauf an, wie man das versteht.
      Unsere beschränkte Regierung würde das sicherlich mit unterschreiben, denn "elterliche Sorge" kann ja niemals Gewalt oder Verstümmelung sein...
      Mit "Individuum" sind ja meistens auch Erwachsene gemeint. Von Kindern, gar Jungen ist keine Rede.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Aber so eine nette kleine Beschneidung ist doch keine Verstümmelung!
      Im Ernst: Das Recht auf volles sexuelles Empfinden muss klarer formuliert und dessen Einschränkung schärfer verurteilt werden.
      Es müssen die positiven Wirkungen eines vollen Orgasmus erforscht und beschrieben werden, es müssen die Folgen des Fehlens von Orgasmen generell und des Fehlens von vollen Orgasmen erforscht und beschrieben werden. Das hat Auswirkungen auf die Gesundheit, auf die Wirkung von Prostaglandinen auf die Zellen, auf die Abwehrkräfte, auf das Zusammenleben der Menschen, und nicht zuletzt auf den Frieden in der Welt.