Kleine Vorgeschichte/Vorhautrekonstruktion-Wie?

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    • Kleine Vorgeschichte/Vorhautrekonstruktion-Wie?

      Hallo zusammen,

      ich (m) bin jetzt 28 Jahre alt und wurde vor mittlerweile gut 16 1/2 Jahren also mit 11 1/2 Jahren (zusammen mit meinem Zwillingsbruder) wegen einer "angeborenen Verengung der Vorhautöffnung" (Phimose) beschnitten.

      Mein älterer Bruder wurde glaube ich sogar noch früher beschnitten!

      Der Grund:

      Ab einem Alter von ca. 6-8 Jahren sollten wir unter elterlicher Aufsicht in der Badewanne jeweils die Vorhaut zurückziehen. Dies war sehr unangenehm und ging ohne Schmerzen nur ein kleines Stück. Danach war es sehr schmerzhaft bzw. nicht mehr möglich.

      Daher wurde vom Urologen u.a. eine vollständige (radikale) Beschneidung vorgeschlagen bzw. empfohlen und im Krankenhaus durchgeführt.

      Meiner Erinnerung nach wurde keine andere Form einer vorhauterhaltenden Therapie (z.B. Dehntherapie) vorgeschlagen.

      Jahrelang habe ich diesen Eingriff auch als gerechtfertigt hingenommen und mich an der fehlenden Vorhaut auch nicht weiter gestört und mich mehr oder weniger daran gewöhnt, obwohl es doch kleine Probleme damit gab und gibt (Blutung nach der OP, kein Gefühl und Hautreizung bei SB, unangenehmes Stichgefühl in der Harnröhre, deutliche OP-Narbe, unansehnliche verhornte und irritierte Eichel, ästhetische Einbußen).

      Mit meinen Eltern habe ich danach auch nie mehr darüber gesprochen. Jetzt wäre mir das natürlich unangenehem.

      In der letzten Zeit aber beschäftige ich mich wieder mit diesem Thema, bezweifle mittlerweile dass die OP notwendig war und empfinde sogar so etwas wie "Trauer" um das verlorengegangene Körperteil!

      Auch empfinde ich Wut darüber, dass letztlich doch ziemlich unmittelbar beschnitten wurde, obwohl man den Verlauf der anstehenden Pubertät hätte abwarten oder (nach meinen heutigen Recherchen) u.a. die oben genannte schonendere Therapieform durchführen können!

      Ich habe mir auch die OP-Unterlagen besorgt und spiele mit dem Gedanken irgendwann Schmerzensgeld einzuklagen.

      Zumal bei mir ja auch eine OP-Komplikation (Nachblutung) auftrat!

      Zwei Fragen dazu:

      - Denkt ihr, dass eine solche Klage Erfolg haben könnte?
      - War die OP eurer Meinung nach gerechtfertigt?

      Durch meine Recherchen habe ich auch von der Möglichkeit der Vorhautrekonstruktion durch Dehnen erfahren.

      Vor allem deshalb habe ich mich in diesem Forum angemeldet.

      Da ich den aktuellen Zustand nicht mehr hinnehmen, sondern sehr gerne wieder so weit wie möglich (nocut) sein will, würde ich diese Methode gerne durchführen.


      Ich bin mir aber über das genaue Vorgehen sehr unsicher und habe unzählige Fragen dazu:


      - Welches "Gerät" soll ich bestellen (DTR Tugger?)?
      - Wie und wo bestellt man das (Link)?
      - Wie lange dauert die Lieferung?
      - Was kostet das?
      - Welches Eqipment braucht man noch?
      - Wie geht man genau vor?
      - Wie lange dauert das ca.?
      - Geht das mit 28 Jahren auch noch?
      - Habe ich dafür noch genug Haut?
      - Kann ich mir auch wieder eine innere Vorhaut dehnen (Voraussetzungen/anderes Vorgehen oder das gleiche?/Welches "Gerät" brauche ich dafür/das gleiche oder ein anderes?)
      - Dehnt man nicht auch automatisch die OP-Narbe mit?
      - Wie nahe kommt das Ergebnis optisch und funktionell dem "Original"?
      - hat man damit wieder Gefühle bei SB?
      - entsteht auch wieder ein ausgeprägter "Vorhautrüssel" (wie ich ihn hatte)?
      - kann ich mir begleitend Wachstumssalben verschreiben lassen?
      - gibt es Risikos?
      - lohnt sich der Aufwand?
      - bringt eine OP ein besseres Ergebnis?
      - kann man sich auch das Frenulum wiederherstellen lassen?
      - hält die Vorhaut automatisch auf der Eichel oder kann/muss man sich die Vorhautöffnung für diese Funktion durch eine OP verengen lassen?
      - wird die Eichel wieder komplett zu einer Art Schleimhaut?


      Was die Hautmenge angeht: Auf youtube habe ich einen Mann gesehen der sich trotz Beschneidung mit dem DTR Tugger (glaube ich) die Eichel unter die Vorhaut "drücken" bzw. die Vorhaut darüberziehen konnte. Das ist bei mit momentan auf keinen Fall möglich!



      So das war erstmal alles was ich wissen wollte. Aber mir fallen bestimmt noch viele Fragen ein!


      Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt!




      Viele Grüße


      statze Buur







    • Dieser Beitrag deckt zwei Themenkomplexe ab, die Hintergründe Deiner "Beschneidung" sowie das Thema Vorhautwiederherstellung. Ich habe diesen Beitrag deshalb auch hierher kopiert. Hier sollten dann bitte alle Aspekte rund um Deine "Leidensgeschichte" diskutiert werden, alles was das Thema Vorhautwiederherstellung betrifft, in dem anderen Strang.
      Danke!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Hallo staze Buur und willkommen bei uns.

      Ob deine Operation gerechtfertigt war wage ich zu bezweifeln. Solange ein Junge keine Probleme von sich aus hat ist eine Behandlung unnötig und damit Körperverletzung. Ein Blick in deine Patientenakte würde ich trotzdem werfen. Normalerweise steht dort auch die Indikation oder zumindestends das, was der Urologe für Behandlunsbedürftig hielt.

      Ich bin den schritt gegangen rechtlich gegen meinen Täter vorzugehen. Das Schmerzensgeld ist für mich aber eher Nebensache. Fakt ist die Vorhaut ist weg und kommt durch klagen auch nicht wieder. Aber was viel wichtiger ist, ist die Botschaft: "Ich bin hier und habe schwere Probleme durch diese Amputation. Es gibt keine unglücklich beschnitten Männer? Doch hier ist einer!"

      So eine Klage ist außerdem sehr unangenehm für einen Arzt, muss er doch eingestehen einen fatalen Fehler begangen zu haben, oder erkennen das man nicht die einfach so lasch und lapidar eine Indikation stellt.

      Zurzeit ist das ganze allerdings noch außergerichtlich. Ich vermute es wird wenn überhaupt auf Geld hinaus laufen. Vedient hätte er meiner Meinung nach eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung(/Misshandlung Schutzbefohlenen?) und ein lebenslanges Berufsverbot.

      Ob klagen für dich in Frage kommt musst du selbst entscheiden. Kleiner Hinweis: Die Verjährungsfrist endet drei Jahre, nachdem dir aufgefallen ist, das es einen Behandlungsfehler gab.

      Lg
    • Vielen Dank für Deinen Bericht. Vor 16 Jahren war es wohl so, dass es die Lehrmeinung war, dass eine Vorhautentfernung bei Phimose nötig sei und keine negativen Effekte hätte, obwohl bereits 1968 Jakob Oster in einer Studie feststellte, dass bis zum Ende der Pubertät 99% der Phimosen ganz von selbst verschwinden. Diese Studie blieb aber unbeachtet, meinte man doch die USA hätten die besten Mediziner, und die dort durchgeführten Studien gaben vor, das zu beweisen, was geldscheffelnde Beschneidungsbefürworter sich erträumten. Die Beschneidung wurde von vielen als Gesundbrunnen gesehen und es gibt auch heute noch viele Urologen in Deutschland, die das so sehen und negative Folgen verleugnen. Daher ist ein Prozess schwierig und der Ausgang ungewiss. Selbstverständlich kann man viele Studien vorlegen die bereits damals bestanden und die Unnötigkeit und die Nachteile einer Beschneidung bestätigen, aber es gibt eben noch mehr „Studien“ die die Beschneidung als unproblematische vor Krankheiten schützende „Heilbehandlung“ sehen. Man weiß ja nie welcher Fraktion der Gerichtssachverständige angehört. Aber selbstverständlich ist es gut wenn derartige Prozesse laufen, lässt das doch manch beschneidungsfreudigen Arzt nachdenken.