Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Manfred!

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    • Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Manfred!

      Du bist als einer der Betreiber dieses Forums die "graue Eminenz" hier und ein unermüdlicher Unterstützer unserer Sache.
      Lass Dich feiern und genieße diesen Tag! (BD)
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Meine Gratulation entrichte ich zum Geburtstag als auch zu dem Privileg, Beschneidungsbefürworter als "sicher sadopädophil" bezeichnen zu können (mit zu vermutender Duldung der "Forenleitung").

      beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=43843#post43843

      Oder bin ich etwa selbst schon zu verpeilt, um zu kapieren, dass sadopädophile Motive ausschließlich areligiösen Beschneidungsbefürwortern zuzuordnen wären?

      "Er würde ja sonst kaum unnötige schmerzhafte Operationen am Genital von Jungen fordern."


      Na denn - nichts für ungut.

      Gute Nacht.
    • Ich möchte mich bei allen für die Geburtstagsglückwünsche bedanken. Letztes Wochenende war ich mit meinem Sohn auf einer 40 km langen Radtour. Und weil er mit seinem Rennrad mir mit meinem Straßenrad ganz gut nachkam, meinte er, ich müsste wohl sehen, dass er ganz fit sei. Ich hatte nämlich behauptet er sei übergewichtig. Allerdings ist er 28 und somit 41 Jahre Jünger. Damit wollte ich sagen, ich fühle mich noch nicht anders als mit 40. Es heißt ja, wenn man mit über 60 Jahren aufwacht, und es tut einem nichts weh ist man tot. So gerechnet bin ich schon fast 10 Jahre tot …

      Obwohl dem Alter nach Rentner verbringe ich meine Tage mit 8 Stunden Arbeit, als Unternehmer darf man ja arbeiten bis man umfällt, dann täglich 2 Stunden Klavier üben, und am Wochenende Gartenbetreuung. Sonntags steht auch Radfahren oder Schifahren je nach Jahreszeit am Programm. Und dann kommt noch der Einsatz gegen Genitalverstümmelung von Kindern dazu, so ein bis zwei Stunden pro Tag. Ihr seht mir sind die Tage eher zu kurz als zu lang.

      Ich glaube es geht im Moment vor allem darum, die Nachteile einer Beschneidung wo immer möglich kund zu tun. Viele meinen ja, es hätte überhaupt keine Auswirkung höchstens positive Effekte. Und solange es keine Nachteile hat, wird sich auch §1631d nicht ändern.

      Klar stellen Beschneidungsbefürworter Nachteile in Abrede, und amerikanische Ärzte bezahlen nun einmal gerne Gefälligkeitsstudien. Den Angriff auf beschneidende Religionen halte ich für kontraproduktiv, denn so eine Diskussion muss innerhalb der Religionen geführt werden. Daher schreibe ich als Katholik dem Kardinal einen bösen Brief, aber nicht dem Mohel. Und zur Glückseligwerdung habe ich immerhin eine handgeschriebene Antwort bekommen …

      Die Streitgespräche die hier im Forum manchmal stattfinden, finde ich kontraproduktiv. Nicht wir müssen uns gegenseitig um des Kaisers Bart streiten, sondern sollten unsere Energie lieber für die Liebhaber der Jungenbeschneidung aufsparen. Gut finde ich hier, dass Beschnittene Ihre Erfahrungen weiter geben können, und vielen hier mitlesenden das Gefühl geben nicht die einzigen Betroffenen zu sein.


      Und wir haben selbstverständlich unsere liebe Not mit der Gesetzgebung. Ich sage immer: wenn ich die Statik so rechnen würde, wie es für meinen jeweiligen Auftraggeber am billigsten ist, würden wahrscheinlich alle von mir berechneten Bauwerke zusammenfallen. Unter mir wohnt ein Anwalt, und wenn ich mit dem wegen Rechtsstreitigkeiten zu Gericht gehe, meint er immer, er hätte keine Ahnung wie das Urteil ausschauen würde. Wir gehen aber gar nicht zum Orakel von Delphi sondern zu einem ordentlichen Gericht. Aus diesem Grund bin ich mir nicht sicher, ob das Verfassungsgericht §1631d aufheben würde. Da kann man nur hoffen, dass eine Mehrheit dann eine Verletzung des Grundgesetzes sieht. Schon einmal haben Verfassungsrichter einseitig gegen Männer entschieden, dass männliche Homosexualität etwas ganz anderes viel Bösartigeres als die weibliche sei, und daher zu Recht mit Gefängnisstrafe bestraft würde. Jeder Politiker sagte ja in der Beschneidungsdebatte auch zu allererst weibliche Beschneidung sei etwas ganz anderes als die männliche…

      Und nicht zuletzt möchte ich allen hier teilnehmenden Postern danken, dass sie ihr Anliegen mitteilen und vor allem helfen wo Hilfe möglich ist.
      Danke!

      @Ludwig
      Sadopädophilie: Siehe hier, je lauter der Junge schreit, desto lustiger finden es die Zuseher
      Und das in vielen ähnlichen Videos …
      youtube.com/watch?v=qHgZMObPyn8
    • Manfred schrieb:

      Wir gehen aber gar nicht zum Orakel von Delphi sondern zu einem ordentlichen Gericht. Aus diesem Grund bin ich mir nicht sicher, ob das Verfassungsgericht §1631d aufheben würde. Da kann man nur hoffen, dass eine Mehrheit dann eine Verletzung des Grundgesetzes sieht. Schon einmal haben Verfassungsrichter einseitig gegen Männer entschieden, dass männliche Homosexualität etwas ganz anderes viel Bösartigeres als die weibliche sei, und daher zu Recht mit Gefängnisstrafe bestraft würde. Jeder Politiker sagte ja in der Beschneidungsdebatte auch zu allererst weibliche Beschneidung sei etwas ganz anderes als die männliche…

      Ich halte es nicht gerade für seriös, Betroffene vor dem Verfassungsgericht und anderen Gerichtsbarkeiten pauschal zu warnen mit dem Verweis auf das Homosexuellen-Urteil des Bunderverfassungsgerichts von 1957.

      Wer dies tut, verkennt im wesentlichen zwei Aspekte:

      1. Die jüngere und jüngste Rechtssprechung des BVerfG bezügl. der Rechte Homosexueller steht der alten mittlerweile diametral gegenüber. Das muss ich hoffentlich nicht im Einzelnen erläutern und gehe davon aus, dass dies allgemein bekannt ist.

      2. Das Urteil von 1957, in dem die Verfassungsmäßigkeit des § 175 StGB festgestellt worden war, könnte genauso gut dazu herangezogen werden, den Eingriff am männlichen Genital als den grundsätzlich schwerwiegenderen im Vergleich zum weiblichen Genital zu bewerten. Welcher von beiden schwerwiegender als der andere zu betrachten wäre, könnte sich jeder Richter anhand zufällig herausgepickter Fälle von Eingriffen glatt heraussuchen. Wäre dies für die Rechtsfindung maßgeblich, wäre es in die Rubrik 'Richterliche Willkür' einzuordnen.

      Richterliche Willkür aber dürfte wohl das Letzte sein, was sich Verfassungsrichter nachsagen lassen werden. Es würde sich um nichts anderes handeln als um massiven Verfassungsbruch von den Hütern der Verfassung selbst. Dafür gäbe es dann auch noch einen Gerichtshof in Straßburg.

      Zudem ist es absolut unerheblich, ob und welcher geschlechtsspezifische Eingriff schwerwiegender ist als der andere. Das Argument, es gäbe einen schwerwiegenderen Eingriff, könnte niemals dem Nachweis der Rechtmäßigkeit eines (vermeintlich) leichteren Eingriffs am anderen Geschlecht dienen. Das wäre mit Verlaub einfach nur juristischer Unfug.

      Beim § 175 StGB ging es 1957 um ein Verbot von Handlungen. Nicht Menschen sondern die damals überwiegend kirchlich geprägte Auffassung von Sittlichkeit war das zu schützende "Opfer" dieser verbotenen Handlungen.
      Beim Kölner Urteil vom 07.05.2012 ging es ebenso um ein Verbot. Opfer der hier verbotenen Handlung (Körperverletzung) war hingegen ein leibhaftiger, leidensfähiger Mensch. Die heute bestehende Auffassung von Sittlichkeit dürfte kaum dazu ausreichen, das Individualrecht von Schutzbefohlenen gleich welchen Geschlechts auf körperliche Unversehrtheit preiszugeben.
    • Lieber Ludwig!
      Ich persönlich habe meine seltenen Gerichtsverfahren immer gewonnen, fand jedoch die Begründung immer haarsträubend.
      Ich warne nicht, sondern ich bin mir auf Grund persönlicher Erfahrungen mit Gerichten nur nicht sicher, ob die Verfassungsrichter in unserem Sinne entscheiden würden. Eine einstimmige Entscheidung halte ich gar für ausgeschlossen. Immerhin habe ich schon (ehemalige?) Verfassungsrichter in Interviews davon faseln gehört dass §1631d rechtskonform sein könnte, nach dem Motto man müsse Religionen …
      Selbstverständlich hoffe ich, dass im Falle des Falles in unserem Sinne entschieden wird.
      Und was den §175 betrifft wurde ja nur über die Frage diskutiert, warum jetzt Männer sittlich sein müssten und Frauen nicht. Ich habe das Urteil gelesen, und finde die Begründung einfach widerlich, und passt zum Vergleich weiblicher Genitalverstümmelung mit männlicher Gesundheitsfürsorge ausgerechnet am Penis.
      Im übrigen halte ich diese Diskussion wieder um den Streit um des Kaisers Bart, denn es geht nicht um die Befürchtungen von Manfred, sondern wie wir die unterschiedliche Wahrnehmung weiblicher und männlicher Genitalverstümmelung bekämpfen.