Gerhard schrieb:
2010: Antidiskriminierungsstelle findet Genitalverstümmelung bei Jungen nicht schlimm
Danke, das ist ein echtes Fundstück und spricht Bände!
Eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist grundsätzlich möglich, allerdings bedarf es auch hier einer einzelfallbezogenen Prüfung – insbesondere im Hinblick auf Folgen des Eingriffs.
Klar, und die findet ja auch regelmässig statt. Die Eltern stellen beim Familiengericht einen Antrag, und das Familiengericht entscheidet dann je nach Lage des Einzelfalls, ob eine medizinisch nicht indizierte Vorhaut-Amputation bei einem männlichen Baby oder Jungen dem Kindeswohl dient.
Wird dem Antrag statt gegeben, dann ist das Gericht beim Eingriff zugegen, um sich ein Bild von den Folgen der Entscheidung zu machen.
Anschliessend prüft das Jugendamt im Auftrag des Gerichts regelmässig "Die Folgen des Eingriffs" und erstattet dem Gericht Bericht.
So wird es doch gehandhabt, oder täusche ich mich da?
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"