Hat jemand Zugang zum kompletten Gesetzentwurf?

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    • Gesetzentwurf

      Bisher liegt nur ein Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, diesen will das Bundeskabinett, also die Bundesminister und Frau Merkel, am Mittwoch nächster Woche verabschieden. Dann soll er dem Bundestag zugeleitet werden. In der heutigen Printausgabe der Süddeutschen Zeiten wird der Wortlaut des Entwurfs wie folgt angegeben:

      Gesetzentwurf für einen neuen § 1631 d BGB

      Abs. 1
      Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

      Abs. 2
      In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Abs. 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
    • Ich hoffe sehr, dass dies tatsächlich der gesamte Wortlaut des Gesetzentwurfs ist. Wobei ich mir das kaum vorstellen kann.
      Aber wenn das so wäre, dann brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Einen derart wenig fundierten Text kann man ja wohl kaum ernsthaft zur Abstimmung stellen!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Es gibt offenbar einen 26-seitigen Begleittext zu diesen beiden Absätzen, der für die Auslegung des Gesetzestextes entscheidend sein dürfte.

      Dass man so einen Entwurf mal öffentlich macht, ist in einem demokratischen Staat aber wohl zu viel verlangt. Stattdessen lässt man dann die Presse die Öffentlichkeit mit leicht verdaulichen Häppchen füttern.
    • Götz schrieb:

      des nicht einsichts- und urteilsfähigen Kindes einzuwilligen
      Uiiih, Mädchen sind auch betroffen!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Liebe äthiopische und indonesische Eltern,

      jahrelang habt Ihr Euch beschwert darüber, Eure schöne alte Tradition der Mädchenbeschneidung nicht durchführen zu können. Ja, Ihr habt es mit einem Volk von Rassisten zu tun, das muss man schon mal sagen. Die Vorbehalte gegen Äthiopier und Indonesier sind natürlich gross und Ihr habt befürchtet, die verbotene Beschneidung sei ein Zeichen drohender Verfolgung. Selbstverständlich war das Verbot von denselben faschistoiden Gruppen initiiert worden, die für die Rostocker Pogrome verantwortlich waren. Behörden und Justiz hatten sich jahrelang von dieser rechtsextremen Szene beeinflussen lassen! Doch jetzt ist endlich Schluss damit!

      Die Bundesregierung hat sich an Eure Seite gestellt und Eure wichtigen Traditionen wieder erlaubt. Sollte nun irgendeine Behörde Euch wegen des Eingriffs Probleme bereiten, so klagt doch bitte die Euch zustehenden Rechte ein. Auf das Verfahren wären wir alle gespannt.

      Herzlichst
      (...)
    • Oh, schön- Frau Deusel wird im Gesetzesentwurf genannt!("Mein Bund, den Ihr bewahren sollt").( Ich find´s beruhigend, daß Steven King keine Erwähnung findet!)
      Ganz prima: Jemand fordert etwas und zur Begründung eines Gesetzes wird sich als Beweisquelle auf ihn berufen.

      ICH fordere, daß die Einkommenssteuer abgeschafft wird, weil sie sowohl Familien als auch Einzelpersonen in ihrem finanziellen Spielraum enorm einschränkt.Beweise hierfür sind meine Bankauszüge und mein Einkommenssteuerbescheid.An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, daß dieses Problem seit Einführung der Steuern im 3. Jahrtausend v. Chr.besteht.(Nicht für mich persönlich, aber meine Vorfahren haben schon darunter gelitten).
    • (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer
      Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1
      durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung
      der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

      Jetzt sind Relgionsgesellschaften also doch gleicher als die misera plebs?

      *STAUN*
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • musste auf Seite 22 Schluss machen. Zu starker Brechreiz.
      Keine Traumatisierung... schon klar.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Götz schrieb:

      Gesetzentwurf für einen neuen § 1631 d BGB
      Manfred teilt mir gerade mit, dass der Text wie folgt lautet:

      㤠1631d
      Beschneidung des männlichen Kindes
      (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

      (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.


      Artikel 2
      Inkrafttreten
      Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.




      Anbei die 26 Seiten Begründung.
      Nur wer die auch gelesen hat, wird überzeugt sein von der fehlenden Harmlosigkeit des Textes.
      Dateien
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ich habe die Begründung gelesen, und ich bin so dermaßen entsetzt, dass ich es noch nicht mal in Worte fassen kann. Diese Begründung ist ein Sammelsurium von Lügen und Untrerstellunbgen, die Quellenlage ist selektiv und es werden auch Quellen falsch und verzerrt angegeben.
      -
      Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung geht davon aus, dass es deutliche Hinweise auf langfristig negative psychische Auswirkungen der aus religiösen Gründen
      durchgeführten Beschneidung gibt. Demgegenüber konstatieren Ärzte: „Erkenntnisse über psychische Langzeiteffekte der Zirkumzision sind rar.“ (Stehr u. a., a. a. O., 54), und
      die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychosomatik, Psychotherapie und Tiefenpsychologie hat erklärt, dass von einer Missachtung ihrer kulturellen und religiösen Identität ebenfalls Gefahren für Kinder ausgehen und nicht vorschnell ein bestimmtes mögliches traumatisches Ereignis in den Vordergrund zu stellen sei (Pressemitteilung der
      DGPT vom 13. September 2012).
      Genannte Ärzte sind Prof. Dr. Maximalian Stehr et al. und bezog sich auf den Artikel "Zirkumzision-Kritik an der Routine"von 2001. Stehr et al. beschrieben in ihrem Artikel sehr deutlich und ausdrücklich die psychischen Folgen durch die Beschneiduing und stellen unmissverständlich klar, dass die Beschneidung psychisch schädlich ist. Ihre Aussage wird verzerrt wiedergegeben.

      So hieß es im zitierten Artikel:
      Die Zirkumzision, in welchem Alter sie auch durchgeführt wird, wirkt zweifellos als Trauma. Insbesondere die Neugeborenenzirkumzision wie sie in den USA praktiziert
      wird, muss als erhebliches Trauma für das Kind betrachtet
      werden. Erhöhte Pulsraten und Serumcortisolspiegel als Stressparameter
      sind infolge der Neugeborenenzirkumzision messbar. Noch mindestens 6 Monate nach dem Eingriff können stärker als gewöhnlich Verhaltensauffälligkeiten der Kinder beobachtet werden, wenn diese z. B. eine Injektion erhalten.
      Der Begründungstext verzerrt die Aussage von Prof Stehr et al. und ihrem Artikel ins Gegenteil.


      Dann zitiert die Begründung eine Stellungnahme eines Vereins (kein wissenschaftlich-medizinischer Fachverband) Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychosomatik, Psychotherapie und Tiefenpsychologie. und deren Behauptung, dass von einer Missachtung ihrer kulturellen und religiösen Identität ebenfalls Gefahren für Kinder ausgehen und nicht vorschnell ein bestimmtes mögliches traumatisches Ereignis in den Vordergrund zu stellen sei. Es gibt in der gesamten wissenschaftlichen Literatur nicht eine einzige Untersuchung, die diese krude These belegen oder auch nur darauf hindeuten würde. Das ist unwissenschaftlicher Schwachsinn par excellence.

      Absolut jeder Dreck, der auch nur für die Beschneidung spricht, wird in der Begründung aufgeführt, viele Untersuchungen, Stellungnahmen und Aussagen von Ärztegesellschaften werden gar nicht erwähnt. Der Widerspruch des Berufsverbands der Kinder und Jugendärzte, der Deutschen Akademie für Kinder und Jugendmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie werden ebenfalls nicht erwähnt.
    • @Sokrates: Hallo erstmal, schön, Dich mal wieder hier zu sehen! :thumbup:
      Ich staune immer wieder über Deine exzellenten Beiträge. Danke, das sitzt!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Seite 25 oben:
      Im Rahmen der Kindeswohlprüfung muss auch der Zweck der Beschneidung in den Blick genommen werden (etwa bei einer Beschneidung aus rein ästhetischen Gründen oder mit dem Ziel, die Masturbation zu erschweren).
      Also wenn man ehrbare Gründe wie Religion oder Hygiene angibt, wird der Schaden in kauf genommen. Wer braucht denn schon Sexualität wenn man G-tt hat!
    • Da sehe ich noch nicht mal ein Problem.
      Jeder kann ja für sich entscheiden, wie enthaltsam oder sexuell ausschweifend er lebt und wie er das begründet oder welche Modifikationen er dafür an seinem Körper durchführt oder durchführen läßt.
      Das Problem ist, daß die eigenen Maßstäbe an ANDEREN gelebt werden und zwar dauerhaft und lebenslang.
      Und das geht nicht. Man darf seinen Kindern ja auch nicht den Schulbesuch verwehren mit der Begründung, daß im Elternhaus Lesen keine Rolle spielt und Teppichweben eine sinnvolle Alternative für Kinder sei.
      Man kann seinen Kindern Wege zeigen, aber sie müssen selber gehen.....