(1) Die Beschneidung des männlichen Kindes (UKap 9, ab S. 259):
R. Balloff gelingt es auf wenigen Seiten, die Problematik der Neuregelung des § 1631 d BGB vorzustellen: „Wie verträgt sich diese Kompetenzerweiterung für die Eltern, eine tatbestandsmäßige Körperverletzung des Kindes vornehmen zu lassen, mit den Rechten des Kindes auf Selbstbestimmung, auf Gewaltfreiheit, auf Wahrung eigener Grundrechte des Kindes? Wie traumatisch ist die Beschneidung von Kindern?
Wie schützenswert ist die Tradition der Beschneidung?“ (S. 261f )
reinhardt-journals.de/index.php/uj/article/view/2371
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"