Die detaillierte Begründung des Gesetzgebers lässt keinen Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Beschneidung aufkommen. Darüber hinaus verdeutlicht sie, dass einem Verbot der Beschneidung in Deutschland auf absehbare Zeit die gesellschaftliche Akzeptanz fehlen würde. Das LG Köln könnte seiner Zeit voraus gewesen sein.
Äh, wie viel gesellschaftliche Akzeptanz darf's denn sein? Genügt 70% nicht?

"Das LG Köln könnte seiner Zeit voraus gewesen sein."
Der Bronzezeit voraus? Ja, ist es denn zu fassen?

zis-online.com/dat/artikel/2015_2_899.pdf
There is no skin like foreskin