Es wird höchste Zeit, ein Tabu zu brechen. Ein Tabu, dass uns alle belastet. Ein Tabu, eingeführt und verteidigt unter dem Meinungsdiktat all derer, die in diesem Land Medien und Meinung bestimmen. Es geht um etwas, worüber kaum jemand spricht: überflüssige männliche Vorhaut
Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches besagt, daß „derjenige, der bei gemeiner Gefahr, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, die Hilfe unterlässt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.“ Dass eine unterlassene Beschneidung jedoch zu erheblichen Gefährdungen führen kann und somit als potentielle „gemeine Gefahr“ angesehen werden muss, wird aus ideologischen Gründen von den zumeist christlichen Eltern negiert.
Vermutlich könnte eine rechtliche Klage eines erwachsenen Mannes gegen seine Eltern und seinen Kinderarzt einiges bewegen. Der Mann könnte nämlich auf Körperverletzung wegen unterlassener Beschneidung klagen.
Ab unter das Messer, Ramona Ambs, lass dir da unten mal tüchtig was absäbeln. Aber bitte nur Süßwein-Betäubung!
Das wirkt nämlich auch bei Frauen prophylaktisch. Vor allem gegen dummdreistdämliches Gequatsche!
hagalil.com/archiv/2011/02/08/beschneidung-2/
There is no skin like foreskin