Nicht einmal abgeordnetenwatch hat das Gesetz gelesen

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    • Doch haben sie. Meine Mail vom 16.12.2012:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Sie haben auf Ihrer Seite die Abstimmungsergebnisse für den neuen §1631d zusammengefasst und mit der Überschrift "Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen" betitelt. Ich möchte Sie auffordern, diese Überschrift zu ändern, da sie objektiv falsch ist. Der Bundestag hat über ein Gesetz zur Beschneidung aus beliebigen Gründen bzw. Beschneidung als Erziehungsrecht abgestimmt. Ihre Formulierung ist einseitig und in Bezug auf das Gesetz nicht sachgerecht.

      Mit freundlichen Grüßen


      Antwort finde ich nicht mehr, war aber sinngemäß, dass man es zwar besser wüsste, aber es doch lieber so belassen wolle, weil die öffentliche Diskussion ja darunter geführt würde.
    • Der Bundestag hat sich mehrheitlich für die Straffreiheit bei der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ausgesprochen.


      Das ist eine doppelte falsche Tatsachenbehauptung. Nicht für Straffreiheit, sondern für Legalisierung, nicht aus religiösen Gründen, sondern aus beliebigen Gründen (ausser "Masturbationserschwernis", was aber eh nicht überprüfbar ist)

      ..dass man es zwar besser wüsste, aber es doch lieber so belassen wolle..


      Ich übersetze das mal aus dem Scheinheiligdeutschen ins Wahrheitsdeutsche:

      Ja, wir wissen, dass wir da lügen - aber wir finden das besser so, und was wollen sie kleiner Pimpf denn, sie können doch eh nichts dagegen machen! :P

      Gibt es eigentlich auch eine "Watch" für "Abgeordnetenwatch"? Wäre dringend nötig. Dummdreister Saftladen!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Das ist doch einfach Teil der allgemeinen Verblödungskampgne. Das Gesetz soll "kleiner" wirken, als es in Wirklichkeit ist.

      Ähnlich hinters Licht gefühlt wurden die MdBs bei der den Bundestag - noch vor einer ausführlichen Beleuchtung und Diskussion des Themas - selbstverpflichtenden Resolution, am 19.07.02:

      Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland
      möglich sein. Die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine
      zentrale religiöse Bedeutung. Sie zählt zu den konstitutiven Elementen im
      jüdischen Glauben. Auch im Islam gilt die Beschneidung gemeinhin als unver-
      zichtbar.
      ...
      Der Deutsche Bundestag hält eine gesetzliche
      Klarstellung für geboten, die insbesondere unseren jüdischen und muslimischen
      Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, ihren Glauben frei auszuüben. Eine
      Präjudizwirkung für andere körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen darf
      sich hieraus nicht ergeben.



      Daraufhin haben etliche Abgeordnete dafür gestimmt, weil sie glaubten, es ginge "nur" um die Jungen der entsprechenden religiösen Minderheiten - die ja, so wurden sie glauben gemacht - allesamt später strunzglücklich damit wären.

      In Wahrheit ist es aber eine Entrechtung nicht von einigen wenigen Prozent, sondern von 100% aller männlichen Kinder. Die Vorhaut, das Frenulum wurde allgemein für vogelfrei erklärt, der elterlichen Willkür ausgeliefert.
      Als das Gesetz dann vorgelegt wurde fühlten sich dann auch einige Abgeordnete getäuscht - aber - "versprochen ist versprochen!" (Graumann)

      Das besonders schädliche an dem Gesetz ist, dass es Vorhaut und Frenulum für belanglos, für unwichtig erklärt. Aller Eltern dürfen amputieren lassen, was ist schon dabei?
      Damit sinkt die Achtung des intakten Genitals. Das wirkt sich auch auf einem anderen Sektor aus, wo die meisten Jungen verstümmelt werden: bei der pseudomedizinischen, €€€-motivierten Verstümmelung von Jungen. Es hat ja das Prüfsiegel "harmlos" der Bundesregierung!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.