Kinder und Jugendärzte erwägen rechtliche Schritte im Falle einer Eckpunktepapier- Regelung

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    • Kinder und Jugendärzte erwägen rechtliche Schritte im Falle einer Eckpunktepapier- Regelung

      "...Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, kündigte rechtliche Schritte an, sollten sich die im Eckpunktepapier vorgesehenen Regelungen durchsetzen: "Sollte ein solches Gesetz verabschiedet werden, werden wir zusammen mit anderen Organisationen das Bundesverfassungsgericht anrufen", kündigte er gegenüber der Zeitung an. "Dass unser Staat jüdischen und muslimischen Beschneidern, also in der Regel medizinischen Laien, gestattet, Säuglingen an den Genitalien herumzuschneiden, ist skandalös", sagte der Strafrechtler Holm Putzke...."

      Ärzteverbände: Beschneidung nur unter Betäubung vornehmen — Extremnews — Die etwas anderen Nachrichten
    • Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG kann jedermann, der behauptet, in einem seiner Grundrechte (Art. 1 - 19 GG) oder bestimmter grundrechtsgleicher Rechte (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, Art. 38, Art. 101, Art. 103, Art. 104 GG) durch die öffentliche Gewalt (also durch den Gesetzgeber, durch Regierung/Behörden oder durch die Gerichte) verletzt zu sein, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Die Möglichkeit, die Kontrolle staatlicher Machtentfaltung durch das höchste deutsche Gericht zu initiieren, liegt damit nicht allein in den Händen staatlicher Organträger, sondern ebenso bei dem in seinen Grundrechten betroffenen Bürger[4].

      Die Verfassungsbeschwerde sichert die Grundrechte umfassend gegen jeden Akt staatlicher Gewalt, steht aber nur demjenigen zu, der selbst, gegenwärtig und unmittelbar von einer Rechtsverletzung betroffen ist. Sie ist keine Popularklage für Nicht-Betroffene.

      Verfassungsbeschwerde – Wikipedia


      Hatte ich mich auch schon mal gefragt....
      Aber immer wenn ich denke, ich hätte den Sinn eines juristischen Textes erfaßt, werde ich von irgendjemandem eines Besseren belehrt. Ist z. B. "gegenwärtig" wieder so eine Falle? Wie lange dauert die Gegenwart?
      Auf jeden Fall muß das ein direkt Betroffener sein- soviel weiß ich mittlerweile. Der Zentralratsvorsitzende der Muslime hatte sich nämlich dahingehend geäußert, daß man einen jüdischen Arzt finden müsse, weil er sich dabei die besseren Chance ausrechne. Ich schaue mal, ob ich es noch finde......

      Im Falle einer Legalisierung könnte es dann ja wohl nur ein Kind sein, das klagt oder sehe ich das falsch? Und für das Kind müßten dann wiederum die Eltern klagen, oder?

      .....
      Gefunden:
      ... „Wenn ein solches Verfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, dann eher bei einem jüdischen Arzt.“ Mit dem Zentralrat der Juden ist dieser Plan bisher nicht abgestimmt.Mit solchen Präzedenzfällen hat die muslimische Community Erfahrung. Beim Kopftuchstreit, in dem das Land Baden-Württemberg gegen eine muslimische Lehramtsanwärterin gewann, hatte Fereshta Ludin, Tochter eines früheren afghanischen Botschafters, die Rolle der Musterklägerin auf sich genommen. Sie war im Vorstand der „Muslimischen Jugend Deutschlands“ und arbeitete später an einer muslimischen Schule. Beim Schächten war es der Schlachter Rüstem Altinküpe aus Wetzlar, der mit Unterstützung muslimischer Verbände mehr als zehn Jahre lang prozessierte, bis schließlich im Jahr 2002 das Bundesverfassungsgericht und 2006 das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Schächten ohne Betäubung aus religiösen Gründen zugelassen werden kann...."

      Beschneidung: Lobbyarbeit mit Kollateralnutzen - Inland- FAZ
    • Ava schrieb:

      Im Falle einer Legalisierung könnte es dann ja wohl nur ein Kind sein, das klagt oder sehe ich das falsch? Und für das Kind müßten dann wiederum die Eltern klagen, oder?

      Für die Verfassungsbeschwerde würde ich das auch so sehen. Eine Normenkontrollklage könnte entweder durch eine bestimmte Zahl von Bundestagsmitgliedern oder durch ein Gericht angestrengt werden. Dafür müsste sich zunächst ein Kölner Fall wiederholen, was auf der Grundlage des vorgeschlagenen Gesetzes und bei entsprechenden Anweisungen an die Staatsanwaltschaften so bald wahrscheinlich nicht passieren wird. Außerdem bleibt durch den Kindeswohlvorbehalt die Tür für eine Strafverfolgung in "Extremfällen" ja ohnehin weiter offen. Gar nicht so dumm, die Herrschaften im BMJ, das muss man ihnen lassen.