Genitalverstümmelung, so das Gericht

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    • Genitalverstümmelung, so das Gericht

      Genitalverstümmelung, so das Gericht, sei eine „Verfolgungshandlung“ im Sinn des Asylverfahrensgesetzes. Sie beziehe sich auf die Geschlechtszugehörigkeit, da sie allein an Frauen und Mädchen vorgenommen wird und werden kann. Sie sei so gravierend, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellt, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Es gehe dabei um eine gravierende Misshandlung.


      mainpost.de/regional/bayern/Dr…hneidung;art16683,8623012
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Orwell, komm zurück !
      Ganz egal, was wie gemacht wird. Es ist ein Frau und deshalb ist es Verstümmelung.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Dumme sexistische Richter *Kotz*

      Jungen und Männer sind unverstümmelbar (würg)

      Vor allem: als ob es den Schutz des Mädchens irgendwie einleuchtender macht wenn man betont, dass ihr der Schutz mehr oder weniger nur wegen ihrer Geschlechtszugehörigkeit zusteht.
      Das schwächste und dämlichste aller denkbaren "Argumente".