Das deutsche Religionsverfassungsrecht basiere auf „strikter Gleichbehandlung“

    • Das deutsche Religionsverfassungsrecht basiere auf „strikter Gleichbehandlung“

      Das deutsche Religionsverfassungsrecht basiere auf „strikter Gleichbehandlung“ und schließe Gesetze mit Wirkung nur für bestimmte Religionen grundsätzlich aus, sagte die Integrationsbeauftragte der Unionsfraktion im Bundestag, Cemile Giousouf, dieser Zeitung.


      Selten so gelacht!

      Und deswegen musste man die genitale Verstümmelung von Jungen nolens volens auch Christen, Buddhisten und Unreligiösen erlauben. Obwohl die gar nicht darum gebeten haben. Auch wenn völlig klar ist für welche "bestimmten Religionen" der §1631d verbrochen wurde. Und von welcher bestimmten Religionsgemeinschaft die "Personen" für "Beschneidung" von Kindern unter sechs Monaten vorgesehen werden.

      Aber die "12 Stämme", die wissen ein Lied von der "strikten Gleichbehandlung" der Religionsgemeinschaften zu singen. Für die hat man nicht flugs ein Extrawurst-Gesetz gebraten.

      Alle Religionen sind gleich. Aber manche sind gleicher.

      faz.net/aktuell/politik/inland…islamgesetz-13454998.html
      There is no skin like foreskin