Zugesichert wird ihnen auch der dauerhafte Erhalt islamischer Friedhöfe, das Recht zu schächten oder zur Beschneidung.
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Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
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Zugesichert wird ihnen auch der dauerhafte Erhalt islamischer Friedhöfe, das Recht zu schächten oder zur Beschneidung.
Zugesichert wird ihnen auch der dauerhafte Erhalt islamischer Friedhöfe, das Recht zu schächten oder zur Beschneidung.
Die Neuregelung erlaubt den Umgang mit Kindern gemäß religiöser Bräuche, etwa die Beschneidung, nicht aber die weibliche Genitalverstümmelung.
Demgegenüber nannte Mehmet Görmez, der Vorsitzende des türkischen Präsidiums für Religionsangelegenheiten, das in Österreich Imame finanziert, das Gesetz einen „gewaltigen Fehler“. Es werfe Österreich „um hundert Jahre zurück“.
Die Rechtspartei FPÖ als größte Oppositionsfraktion kritisierte, die Novelle sei unzureichend...Nötig sei ein Minarett- und Burka-Verbot.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Selbstbestimmung ()
Manfred schrieb:
... und auch das Gesetz für die Muslime gibt es schon seit 1912.
Was ist im Islamgesetz aus Ihrer Sicht besonders gelungen ?
Zum Beispiel ist jetzt die Beschneidung zulässig als Teil der eigenen Tradition. Das ist jetzt eindeutig fixiert.
Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder werden ferner berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und sie "entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen." In den Erläuterungen wird dazu betont, dass davon "auch die männliche Beschneidung" umfasst sei.
Männliche Beschneidung zulässig
In einem weiteren Absatz heißt es, wieder ähnlich wie im Israelitengesetz: „Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.“ In den Erläuterungen wird dazu betont, dass das „auch die männliche Beschneidung“ umfasst. „Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten“, steht dort ebenfalls.
Selbstbestimmung schrieb:
„Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten“
Die Rechtspartei FPÖ als größte Oppositionsfraktion kritisierte, die Novelle sei unzureichend...Nötig sei ein Minarett- und Burka-Verbot.