Das Eckpunktepapier wirft bei mir (neben vielen Kritikpunkten) auch eine Frage auf. Vielleicht kann mir jemand helfen:
In dem Entwurf wird gesagt, dass die Einwilligung der Eltern zur Beschneidung nur dann rechtmäßig ist, sofern nicht durch die "Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird". Das BMJ hält es also grundsätzlich für denkbar, dass eine Beschneidung im Einzelfall dem Kindeswohl entgegensteht. Gleichzeitig wird aber nicht umfassend dargelegt, unter welchen Umständen eine solche Kindeswohlgefährdung gegeben ist oder unter welchen Bedingungen sie auszuschließen wäre. Es wird lediglich auf die notwendige "Durchführung nach den Regeln der ärztlichen Kunst" und die "Pflicht des Beschneiders zur umfassenden Aufklärung der Eltern", sowie - und das ist eigentlich ein spannender Punkt - einen "etwa entgegenstehenden Willen des Kindes" verwiesen.
Das Problem ist nun aber, dass die tatsächliche Rechtmäßigkeit einer Beschneidung an die Umstände des Einzelfalls geknüpft bleibt. Die Bedingungen, die das BMJ formuliert, sind notwendige Bedingungen für eine Beschneidung, die das Kindeswohl nicht gefährdet, aber keine hinreichenden. Damit hat sich doch die angestrebte Rechtssicherheit in jeder Hinsicht erledigt. Eigentlich müssten vor allem die Beschneidungsärzte Sturm laufen gegen diese neue Regelung, weil sie sich - zumindest theoretisch - jederzeit vor Gericht wiederfinden könnten, wenn die Umstände einer Beschneidung eine Kindeswohlgefährdung nahelegen. Und alleine die Frage nach dem entgegenstehenden Willen des Kindes dürfte ja durchaus heikel sein. Wie soll sich ein Arzt hier absichern können? Der Vorschlag des BMJ schafft in meinen Augen alles andere als Rechtssicherheit. Den Eltern reicht es vielleicht, darauf zu spekulieren, dass ohnehin niemand Anzeige erstatten wird, aber für einen Arzt ist das wohl eine schlechte Basis.
Man könnte sich ja eigentlich freuen, dass es dem Justizministerium offenbar nicht gelungen ist, Bedingungen zu formulieren, unter denen eine rituelle Beschneidung immer legal ist, wenn man nicht im Ergebnis nun mit einer noch schlechteren Regelung leben müsste.
In dem Entwurf wird gesagt, dass die Einwilligung der Eltern zur Beschneidung nur dann rechtmäßig ist, sofern nicht durch die "Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird". Das BMJ hält es also grundsätzlich für denkbar, dass eine Beschneidung im Einzelfall dem Kindeswohl entgegensteht. Gleichzeitig wird aber nicht umfassend dargelegt, unter welchen Umständen eine solche Kindeswohlgefährdung gegeben ist oder unter welchen Bedingungen sie auszuschließen wäre. Es wird lediglich auf die notwendige "Durchführung nach den Regeln der ärztlichen Kunst" und die "Pflicht des Beschneiders zur umfassenden Aufklärung der Eltern", sowie - und das ist eigentlich ein spannender Punkt - einen "etwa entgegenstehenden Willen des Kindes" verwiesen.
Das Problem ist nun aber, dass die tatsächliche Rechtmäßigkeit einer Beschneidung an die Umstände des Einzelfalls geknüpft bleibt. Die Bedingungen, die das BMJ formuliert, sind notwendige Bedingungen für eine Beschneidung, die das Kindeswohl nicht gefährdet, aber keine hinreichenden. Damit hat sich doch die angestrebte Rechtssicherheit in jeder Hinsicht erledigt. Eigentlich müssten vor allem die Beschneidungsärzte Sturm laufen gegen diese neue Regelung, weil sie sich - zumindest theoretisch - jederzeit vor Gericht wiederfinden könnten, wenn die Umstände einer Beschneidung eine Kindeswohlgefährdung nahelegen. Und alleine die Frage nach dem entgegenstehenden Willen des Kindes dürfte ja durchaus heikel sein. Wie soll sich ein Arzt hier absichern können? Der Vorschlag des BMJ schafft in meinen Augen alles andere als Rechtssicherheit. Den Eltern reicht es vielleicht, darauf zu spekulieren, dass ohnehin niemand Anzeige erstatten wird, aber für einen Arzt ist das wohl eine schlechte Basis.
Man könnte sich ja eigentlich freuen, dass es dem Justizministerium offenbar nicht gelungen ist, Bedingungen zu formulieren, unter denen eine rituelle Beschneidung immer legal ist, wenn man nicht im Ergebnis nun mit einer noch schlechteren Regelung leben müsste.